einsameseele
Mitglied
Bei der Erstbeantragung gibt es aber keinen streitigen Prozess der beschleunigt werden könnte
Ich habe es so getan. So wurde es beschleunigt. 🙂
Wenn wir bei einer Streitigkeit bleiben wollen, so liegt sie in der zeitlichen Dringlichkeit. (Brauche Grundsicherung innerhalb von 5 Werktagen - Jobcenter Standardbearbeitungszeit 10 Werktage)
Bei mir war es in der Praxis so und deshalb empfehle ich es jedem.