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Kein Geld, keine Wohnung

xnnifx

Neues Mitglied
Ich bin Finn, 19.

Ich hab vor ein paar Tagen die Nachricht von meiner Mutter erhalten dass sie unsere Wohnung gekündigt hat. (Sie ist Erstmieter und ich Zweitmieter, sie wohnt bei ihrem verlobten)
Die Wohnung war auf ihren Namen geschrieben worden, da sie der Meinung war dass ich die nicht bezahlen kann da ich nur Kindergeld (194€) und Unterhalt (219€) bekomme.

Die Wohnung Kostet 305€ Warm,eine 2 Raum Wohnung, ist ~49m² groß mit Balkon.

Im Ende habe ich das dann doch bezahlen müssen bzw geht mein Geld erst auf ihr Konto, hat mit meinem Geld die Wohnung bezahlt und der Rest wurde als Dauerauftrag an mich überwiesen.

Nach der Nachricht dass die Wohnung gekündigt ist und ich bis August raus muss, hab ich erfahren dass sie mir mein Kindergeld streichen will und mein Vater mir meinen Unterhalt.

Ich habe 2016/17 die Elfte Klasse gemacht auf einer Privatschule (126€), dann die Klasse 12 angefangen 2017/2018 aber dann beendet da sich meine psychischen Probleme drastisch verschlimmert haben. 2018/19 habe ich bzw pausiere ich die Schule um mich auf fordermann zu bringen im nächsten Schuljahr 2019/20 die Schule zu bestehen und erfolgreich abzuschließen.

Ich hab mich Wohnungslos gemeldet, war bei Jobcenter und habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beantragt, wo mir die Frau die das mit mir durchgegangen ist gesagt hat dass das wahrscheinlich nicht durchkommt da meine Eltern Unterhaltspflichtig sind.

Sind meine Eltern Unterhaltspflichtig obwohl ich die Schule pausiert habe weil ich von Klinik zu Klinik gehüpft bin und jede Woche bei meiner Psychologin war?

Wie mach ich das jetzt mit der Wohnung und wie bekomme ich Geld um die Wohnung behalten zu können?

Wo treibe ich das Geld auf um in die Schule gehen zu können?

HILFE.
 
G

Gelöscht

Gast
AW: Kein geld keine wohnung

Wer hat den Mietvertrag unterschrieben, wenn beide, Mutter und TE, dann kann die Mutter alleine den Mietvertrag nicht kündigen.
 

weidebirke

Urgestein
AW: Kein geld keine wohnung

Deine Eltern sind so lange unterhaltspflichtig, bis du eine Ausbildung beendet hast.
Nicht ganz. Die Eltern sind unterhaltspflichtig während einer Erstausbildung. Geht das volljährige Kind keiner Ausbildung (oder Vergleichbarem) nach, sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig.

Bei nachgewiesenermaßen kranken volljährigen Kindern besteht aber trotzdem Unterhaltspflicht. Wie sieht es damit aus? Kannst Du Deine Erkrankung belegen? Attest?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
AW: Kein geld keine wohnung

Ich bin Finn, 19.

Ich hab vor ein paar Tagen die Nachricht von meiner Mutter erhalten dass sie unsere Wohnung gekündigt hat. (Sie ist Erstmieter und ich Zweitmieter, sie wohnt bei ihrem verlobten)
Die Wohnung war auf ihren Namen geschrieben worden, da sie der Meinung war dass ich die nicht bezahlen kann da ich nur Kindergeld (194€) und Unterhalt (219€) bekomme.

Die Wohnung Kostet 305€ Warm,eine 2 Raum Wohnung, ist ~49m² groß mit Balkon.

Im Ende habe ich das dann doch bezahlen müssen bzw geht mein Geld erst auf ihr Konto, hat mit meinem Geld die Wohnung bezahlt und der Rest wurde als Dauerauftrag an mich überwiesen.

Nach der Nachricht dass die Wohnung gekündigt ist und ich bis August raus muss, hab ich erfahren dass sie mir mein Kindergeld streichen will und mein Vater mir meinen Unterhalt.

Ich habe 2016/17 die Elfte Klasse gemacht auf einer Privatschule (126€), dann die Klasse 12 angefangen 2017/2018 aber dann beendet da sich meine psychischen Probleme drastisch verschlimmert haben. 2018/19 habe ich bzw pausiere ich die Schule um mich auf fordermann zu bringen im nächsten Schuljahr 2019/20 die Schule zu bestehen und erfolgreich abzuschließen.

Ich hab mich Wohnungslos gemeldet, war bei Jobcenter und habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beantragt, wo mir die Frau die das mit mir durchgegangen ist gesagt hat dass das wahrscheinlich nicht durchkommt da meine Eltern Unterhaltspflichtig sind.

Sind meine Eltern Unterhaltspflichtig obwohl ich die Schule pausiert habe weil ich von Klinik zu Klinik gehüpft bin und jede Woche bei meiner Psychologin war?

Wie mach ich das jetzt mit der Wohnung und wie bekomme ich Geld um die Wohnung behalten zu können?

Wo treibe ich das Geld auf um in die Schule gehen zu können?

HILFE.
Moment mal eben.

Was hast Du da geschrieben?

Es gab einen Mietvertrag. In dem Mietvertrag gab es einen Vermieter, richtig?
Und als Mieter gab es zwei Personen. Du und Deine Mutter. Beide haben unterschrieben? Oder nur die Mutter?

Wenn die Mutter alleine unterschrieben hat, dann kannst Du kein Zweitmieter gewesen sein. Da Du keine Zweitmieter warst, brauchte die Wohnung nicht "umgeschrieben" zu werden.

Ich glaube dir aber, dass die Wohnung umgeschrieben wurde. So etwas denkst sich doch niemand aus, dass man Zweitmieter war und jetzt kein Mieter mehr.

Es wird nun folgendes zu prüfen sein.

Erstens.
Du siehst zu, dass Du in Erfahrung bringst, was genau da gelaufen ist.
Nämlich, dass es möglicherweise einen Mietvertrag gab, in dem Du namentlich als Mieter aufgeführt warst und Deine Mutter dazu.
Dass es nun auf einmal einen Mietvertrag geben soll, in dem du fehlst.
Dass der frühere Mietvertrag Dich nicht mehr enthält und deswegen deine Mutter alleine kündigen kann.

Zweitens
Du rufst beim Amtsgericht deines Ortes an oder lässt Dir von der Ortsverwaltung oder Stadverwaltung erklären, wo sich das für Dich zuständige Amtsgericht befindet.
Da rufst Du an und lässt Dich mit jemandem verbinden, der Ahnung von Beratungsscheinen hat. Dem erzählst Du das was ich unter erstens geschrieben habe und dazu, dass Du nun wohnungslos werden wirst und ohne geld da stehst.
Der Mitarbeiter wird wissen, ob Du einen Beratungsschein bekommst und (wichtig) wenn du den bekommst,was Du an Unterlagen mitzubringen hast. zB Schulbescheinigung, Attest, Antrag beim Jobcenter und abgewiesen, Perso, so was alles.

Drittens
Mit dem Beratungsschein gehst Du zu einem Anwalt für Sozialrecht. Solche Anwälte können Vertragsrecht und Unterhaltsrecht vielleicht nebenher, wichtig finde ich aber, dass Du zunächst zu Geldfluss kommst, und den bekommst Du eher, indem das Sozialsystem zeitnah Vorauskasse leistet.

Parallel dazu soll er klären, ob Du - wenn Du nämlich KEINE Sozialleistungen bekommst, unterhaltsbedürftig sein MUSST.

Ausserdem gibt es da noch das Ding mit dem Vertragsrecht, nämlich mit der Wohnung.
Ich sehe das so, dass es möglicherweise einen Mietvertrag gab. Keine Ahnung, wann der abgeschlossen wurde, kann aber sein, dass Du minderjährig warst.
Wenn nun der vermieter mit deiner Mutter den Vertrag abgeschlossen hat, hat sie ihn unterschrieben.
Wenn der Vermieter Dich als weitere Partei aufgeführt hat, dann hat Deine Mutter für dich unterschrieben, weil Du selbst nicht unterschreiben durftest. Sie war gesetzliche Vertreterin, bis zu ihrer Bestätigung durch Unterschrift war der Vertrag schwebend unwirksam, danach rechtsgültig.
Wenn Du rechtsgültig als Partei aufgeführt warst, kann die Wohnung solange nicht vermietet werden, wie Du nicht gekündigt bist und ausgezogen bist!
Da Du nicht ausgezogen bist, konnte der Vermieter keinen neuen Vertrag abschließen, hier: alleine mit deiner Mutter.
Die Folge ist, dass der alte Vertrag weiter läuft und der Vermieter nur DIR und DEINER MUTTER ( als zweiköpfiges Wesen und gleichzeitig) kündigen kann. Es kann weder von Dir gekündigt werden ohne dass Mutter es will noch von ihr ohne Deinen Willen ( Du bist 19!) noch vom Vermieter einzeln gegen eine Person (Mutter/DU).
Die ausgesprochene Kündigung deiner Mutter bezieht sich also nicht auf einen gültigen Vertrag, den sie damit nicht zu kündigen imstande ist und es entfaltet Dir gegenüber keine Rechtswirkung.
Deine Mutter müsste Dich vor Gericht auf Zustimmung zur Aufhebung des gemeinsamen Mietvertrags verklagen.
Das Ding verlierst Du, dafür bekommst Du auch keine Prozesskostenhilfe.
Sehr wohl aber dann, wenn Du Dich auf eine Räumung beziehst, die vertragswidrig läuft.
Du solltest aber reagieren!! , gibt es erst einen Räumungstitel und machst Du nichts, dann ist der vollstreckbar ohne wenn und aber, auch wenn Du später (vergeblich?) den Vermieter oder die Mutter auf Ersatz eines entstandenen Schadens verklagen kannst.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
AW: Kein geld keine wohnung

Ausserdem musst Du noch prüfen, ob Deine Mutter sich schon umgemeldet hat.
Du wirst beim Einwohnermeldeamt als Erstwohnsitz, und Deine mutter ebenfalls als Erstwohnsitz gemeldet sein.
Meldet sie sich um, so bist Du alleiniger Wohnungsinhaber.
Der Rundfunkzentrale gegenüber wirst Du (als Kind) befreit gewesen sein, weil Deine Mutter die "GEZ" bezahlt hat und für Wohnungen nur eine Gebühr anfällt. Wenn sie sich ummeldet, bist Du alleiniger Wohnungsinhaber und damit "GEZ" pflichtig. Die Befreiung wegen Zahlung durch Mutter fällt weg, es kommt - vielleicht - eine andere Art von Befreiung in Betracht, die aber beantragt und bewilligt werden muss.
Mangelt es an einer Bewilligung, so kann die Rundfunkanstalt dich später (bei Neuanmeldung woanders) ausfindig machen und Forderungen in den raum stellen. Dann hast Du die nächste Baustelle.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
AW: Kein geld keine wohnung

Je nachdem wie Du zu Deinen Eltern stehst - und das scheint etwas kritisch zu sein, da sie Dich auf die Starsse schicken, wirst Du rechtliche Schritte einleiten müssen.
Es kann sein, dass der Unterhalt bis dato mündlich gelaufen ist - wie auch immer.
Du bist aber volljährig und es gibt keinen gesetzlichen Vertreter mehr der Dir hilft.
Da es strittig ist, ob Du unterhaltsberechtigt bist, (was ich anhand einer Schulpause während nachweislicher Krankheit) vermute, musst Du selbst den Unterhalt geltend machen! Oder Du lässt es bleiben.
Wenn ja, dann schreibst Du einen Brief: Herrn Max Mustermann, Adresse.. Hallo Vater, in meiner jetzigen Situation werde ich gezwungen sein, Barunterhalt für Volljährige geltend zumachen und begehre zu diesem Zweck Auskunft über Einkommen, Vermögen und andere Unterhaltspflichten bis zum (14 tage). Dasselbe an Mutter.
Zustellung per Einschreiben, besser aber noch als offenen Brief (mit Kopie) am Postschalter, wo der Beschäftigte den Inhalt zur Kenntnis nimmt und dadurch bezeugt, dass dieser Inhalt versendet - und empfangen! wurde.
Der Sinn der Forderung ist, dass ab da Unterhaltsansprüche laufen, so sie denn rechtmäßig erhoben wurden, und es eine Nachzahlung gibt, falls zukünftig darauf nicht verzichtet wird und Schulden anfallen.

Machst Du nichts oder später geltend, dann verlierst Du das Geld für den Zeitraum halt.
 

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