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Kein Betriebsrat in der Firma

lulatscha

Mitglied
Hallo ich melde mich nun auch mal mit einem Anliegen.

Ich arbeite nun seit 6 Jahren in einem Unternehmen und bin dort als Marketing-Spezialist zuständig und plane Messen sowie Veranstaltungen und beschäftige mich mit Pflege und Weiterentwicklung des bestehenden Internetauftritts und mache noch andere Sachen.

Seit mehr als 2 Jahren haben wir vor, das heißt meine Kollegen aus der Abteilung und einige Mitarbeiter, etwas gegen einige Missstände im Unternehmen zu unternehmen. (unbezahlte Überstunden, Versetzungen, willkürliche Beurteilungen..)

Nach einer (heimlichen) Sitzung mit ein paar Kollegen kamen wir zum Entschluss, dass wir einen Betriebsrat gründen möchten.

Da dies jedoch nun nicht so einfach ist, wie vermutet und ich mich mit diesem Thema so überhaupt nicht auskenne, wollte ich fragen, ob jemand von euch mit diesem Thema schonmal in Berührung gekommen ist und einen Betriebsrat gegründet hat?

Habe die Angst und die Befürchtung, dass wenn ich mich an meinem Chef mit diesem Vorhabe wende, eher auf Gegenwind stoßen werde.

Ich weiß, das darf der Arbeitgeber nicht machen, da ein Betriebsrat per Gesetz geregelt ist, dennoch muss das ja nicht heißen, dass ich zukünftig schlechtere Karten habe bezüglich Beförderung und Co. :wein::confused:.

Was würdet ihr mir raten?

Wie soll ich das anpacken, fühle mich etwas überfordert. (Habe mich bereit erklärt, das als Leiter auf die Beine zu stellen, war wohl die falsche Entscheidung)

Viele Grüße,

Ich sehe gerade, dass der Beitrag im Unterforum "Beruf", besser aufgehoben wäre, bitte verschieben.

Danke :)
 
G

Gast

Gast
Seit Ihr alle in der Gewerkschaft organisiert?
Gibt es einen Vertrauensmann bei euch?
Mindestens drei Mitarbeiter laden den Rest der Belegschaft zu einer Betriebsversammlung ein.
Dort wird mit der Mehrheit der Anwesenden ein (mindestens) dreiköpfiger Wahlvorstand gebildet.
Der Wahlvorstand ist für Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl zuständig, er erstellt eine Wählerliste mit den Namen aller Wahlberechtigten und erlässt daraufhin ein Wahlausschreiben.
Diese Aufgabe übernimmt häufig eine Gewerkschaft, da die Initiatoren bisweilen Repressalien fürchten, und in vielen Betrieben auch damit rechnen müssen.
Sofern eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist, also mindestens ein Mitglied hat, ist sie dazu befugt.
Denn erst nach Beginn des Wahlverfahrens genießen Initiatoren, Wahlvorstand und Kandidaten individuellen Schutz, zum Beispiel vor einer ungerechtfertigten Kündigung und anderen Willkürmaßnahmen.
Hinweis: Sie müssen der Betriebsleitung nicht mitteilen, wer in der Gewerkschaft ist und wer nicht.
Kontakt zur Gewerkschaft suchen: Damit holen Sie sich den in diesem Fall stärksten Partner ins Boot.
Betriebsverfassungsgesetz lesen: Viele Arbeitnehmer kennen ihre verankerten Rechte nicht mal vom Hörensagen.
Wer in die Paragraphen abtaucht, ist nicht nur besser vorbereitet und informiert, sondern oftmals auch stärker motiviert, dafür zu kämpfen.
Nach der Gründung des Betriebsrats fängt die eigentliche Arbeit erst an.
Ein Aspekt, den Betriebsratsgründer mit Tunnelblick gerne mal vergessen - und hinterher planlos und überfordert sind.
Eine Schulung kann sinnvoll sein und Sie auf die Tücken der Betriebsratsarbeit vorbereiten.
 

lulatscha

Mitglied
Vielen dank "Gast", das klingt nach jemanden der damit schon mal in Kontakt war.

Das heißt am sinnvollsten wäre es, wenn ich jemanden in den Wahlvorstand nehme der Mitglied einer Gewerkschaft ist, das werde ich hinbekommen glaube ich.

Mit dem und einem anderen werden wir also eine Versammlung halten und dann die Gewerkschaft um Rat bitten.

Bezüglich Schulungen habe ich das hier gefunden, das müsste ja der Arbeitgeber dann alles zahlen, ich denke mal, dass ich dem bezüglich mich erst nach der Wahl informiere.

Darf ich als Wahlvorstand auch kandidieren?

Nebenbei lese ich mich noch in den Gesetzen ein, man fühlt sich sicherer wenn man seine Rechte kennt und man hat weniger Befürchtungen, danke für die Tipps.

Ich melde mich wenn es Neuigkeiten gibt.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
.....

Das heißt am sinnvollsten wäre es, wenn ich jemanden in den Wahlvorstand
nehme der Mitglied einer Gewerkschaft ist, das werde ich hinbekommen glaube ich.

.....
Ja, der Wahlvorstand kann als Betreibsratsmitglied kandidieren.

Bereitet nach Möglichkeit die Wahlen in Abstimmung mit der
Gewerkschaft vor; das erspart Arbeit und beugt Fehlern vor.
 

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