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kaution bei sozialwohnung ueblich?

klondike

Mitglied
Hallo ,ihr lieben:Habe mal eine Frage in Bezug auf sozialwohnungen:Ist es da eigentlich ueblich eine Kaution zu verlangen und was ist ,wem´nn man die auch in Raten nicht zahlen kann?Wird man dann abgewimmelt oder was passiert dann?waere schoen wen jemand dazu etwas wuesste.Und gibt es fuer schwerbehinferte mit kleiner REnte Ausnahmen?Danke in voraus.:(
 
A

Amsel76

Gast
Mit kleine Rente?
Bekommst Du laufende Unterstützung von der Arge?

Mit deinen Rentenbescheid, Mietvertrag, ab zur Wohnungsamt / Arge..
Die müssten dir den Kaution (wenn Deine Rente nicht übern Satz liegt)
Übernehmen.. soweit meine Erfahrung einen WBS geben..

Stand: 4 Jahre her.. Daher weiss ich nun nicht mehr genau..
Ob Du erst zur Arge musst..damit die Dich mit schreiben zur Wohnungsamt schicken können..
NEIN! Die Kaution musst Du NICHT zurückzahlen!

Hoffe, jemand weiss genaueres
 
J

john sullivan

Gast
Es ist (Heute) jedenfalls nicht mehr unüblich eine Kaution zu verlangen. Als ich 2001 umzog, keine Kaution. 2002 wurde das dann glaube ich eingeführt (zumindest dort wo ich anmietete) und seit dem habe ich auch nie wieder ein Wohnungsangebot gesehen, in dem keine Kaution verlangt wird. Abgelehnt wirst du sicher nicht. Aber die Kaution erlassen werden Sie dir sicher auch nicht. Ich vermute mal, dass Sie dich über mögliche Wege informieren werden, und dir das, was die Amsel schon schrieb (zinsloses Darlehen von der Arge) mitteilen werden.
 
P

pueppi28

Gast
Ich habe mich 2007 von meinem Mann getrennt und bin zurück in meine Heimatstadt gezogen, mit 2 kleinen Kindern (damals 4 und 2 Jahre).
Ich habe ein halbes Jahr gebraucht um eine Wohnung zu finden, diese Wohnung lag dann 40 € über dem Limit, ich hatte Glück das der Vermieter einverstanden war, die Miete um 40 € zu reduzieren, sonst wäre die Wohnung abgelehnt worden.
Die Kaution betrug ca. 600 €, das Sozialamt hat abgelehnt die Kaution zu übernehmen. Mir wurden 3 Monate lang 200 € vom Harz4 abgezogen, was dann als Rate für die Kaution an den Vermieter überwiesen wurde.
Die Hausverwaltung hat dann auch noch 400 € Courtage verlangt...ohne Quittung...mit Quittung wären das 480 € gewesen. Hätte ich damals schon gewusst das die Hausverwaltung gar keine Courtage verlangen darf, hätte ich das mit Quittung gemacht und wäre damit zum Anwalt gegangen. Da ich das aber nicht wusste, hab ich die 400 € bezahlt und hatte noch nicht mal einen Beweis das eine Courtage verlangt wurde.
Zum Glück hat mein Ex-Mann mir die 400 € gegeben!

Also wenn du Pech hast, musst du die Kaution selbst zahlen, in 3 Monatsraten.
 
J

john sullivan

Gast
Die Kaution betrug ca. 600 €, das Sozialamt hat abgelehnt die Kaution zu übernehmen. Mir wurden 3 Monate lang 200 € vom Harz4 abgezogen, was dann als Rate für die Kaution an den Vermieter überwiesen wurde.
200€ vom Harz4 Abziehen, ist unzulässig. Bei einem zinslosen Darlehen, beträgt der Maximalbetrag der einem Abgezogen werden kann, 10% von 100. Wären bei z.b. 300€ = 30€/Monat.
Ich nehme mal an, man hat dir - wie so vielen anderen auch - die Pistole auf die Brust gesetzt und dich nicht über deine wirklichen Rechte informiert.
 
P

pueppi28

Gast
200€ vom Harz4 Abziehen, ist unzulässig. Bei einem zinslosen Darlehen, beträgt der Maximalbetrag der einem Abgezogen werden kann, 10% von 100. Wären bei z.b. 300€ = 30€/Monat.
Ich nehme mal an, man hat dir - wie so vielen anderen auch - die Pistole auf die Brust gesetzt und dich nicht über deine wirklichen Rechte informiert.
Ja, wahrscheinlich. Man wird dort sowieso oft behandelt wie der größte Vollassi.
Mir wurde gesagt das ich das regeln soll das es in 3 Raten bezahlt werden kann, ansonsten müsste ich weiter suchen nach einer anderen Wohnung. Und da ich 2 kleine Kinder habe und schon ein halbes Jahr auf 40 qm leben musste, hab ich das dann auch gemacht.
Naja, das hab ich hinter mir und ich hoffe das ich nie wieder vom Sozialamt leben muss!
 
J

john sullivan

Gast
Falls dir oder jemanden du kennst, dass (noch mal) passiert, dann bei Antragstellung Beistand (kein Familienmitglied) mitnehmen, eine Ablehnung geben lassen und sofort einen Widerspruch mit der Bitte um unverzügliche Bearbeitung (entweder per Einschreiben mit Rückschein, oder gegen Empfangsquittung). Bei dem Widerspruch am besten von einer der vielen Organisationen "helfen" lassen und dann gemütlich zurück lehnen.
Die Wohnung wird dann zwar im ungünstigsten Fall weg sein, aber beim nächsten mal sieht der jeweilige Sachbearbeiter das er einen Einlauf erhält, wenn er nicht nach den Spielregeln handelt, und verhält sich so, wie er soll.
 

klondike

Mitglied
Vielen dank fuer eure muehe beim Beantworten meiner FRage.und vom arbeitamt bekommen wir nichts ,.da mein mann eu Rentner ist.WEnn ich kaution zahlen muesste ,wuerde ich unter der existenz grenze leben musseen(3Monate Lang).Und das ineiner sozialwohnung.:confused::nerv:.Aber da die neue Bundesregierung ja auch an das MIetrecht will sehe ich fuer sozialmieter sehr schwarz.
 
J

john sullivan

Gast
Versuchen solltet Ihr das trotzdem. Aber vorher dir richtigen § zu studieren, kann nicht verkehrt sein. Der Besuch von Erwerbslosenforen ist auch eine zu empfehlende Option (Die Leute dort haben ausschließlich mit Harz4 und co zu tun).Wenn eine Ablehnung erteilt wird, man seine Rechte kennt, kann man den Behörden ohne weiteres das Leben korrigierend erschweren.
 

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