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Kann ich mehr als den Unterhalt fürs Kind verlangen?

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Hallo zusammen!
Die Zeit drängt etwas, deshalb hab ich keine Zeit mich hier durch die Beiträge zu lesen. Sorry!

Die Sítuation ist folgende:
So wie es aussieht werde ich mich wohl nachher von meinem Mann trennen. Er ist vor ein paar Tage ausgezogen und will nachher ein klärendes Gespräch. Neben den "üblichen" Gedanken, mache ich mir natürlich auch Sorgen um das Finanzielle. Wir haben vor 3 Jahren ein Haus gekauft. In diesem Haus möchte ich auch nach der Trennung weiterhin wohnen. Alleine schon wegen unserer Tochter. Das ganze wird schon schwer genug für sie, da soll sie nicht auch noch ihr gewohntes Umfeld verlieren.
Ich habe einen Halbtagsjob, bei dem ich zwar so viel verdiene, daß es zusammen mit Kindergeld und Unterhalt (lt. der Düsseldorfer Tabelle) reichen müßte, aber es wäre halt ziemlich knapp. Ich würde die Raten für das Haus (ca. 700,-€) alleine tragen wollen, damit mein Mann mich nicht irgendwann zum Verkauf zwingen kann. Hab ich trotzdem die Chance einen "Zuschuss" von ihm zu verlangen? Er würde ja dann bei weitem für eine neue Wohnung nicht so viel Miete zahlen, wie ich dann für das Haus. Oder geht das nur, wenn das Haus weiterhin auf uns beide läuft? Für mich selbst kann ich keinen Unterhalt beanspruchen, da wir das in einem Ehevertrag ausgeschlossen haben.
Ich hoffe, Ihr blickt durch was mein Problem ist. Nebenbei gesagt, müßte ich auch noch für den Hund, der auf seinen Anstoss hin angeschafft wurde, "aufkommen".
 
Hallo,

auf Deine Frage kann ich nicht antworten, aber, steht das Haus auf Euch beide?

Dann musst Du das mit einem Anwalt klären, weil wenn es auf beide steht und Du das jetzt abzahlst, allein, dann hat er immer noch ein Recht darauf !!!und kann immer noch sagen: Ich will ausgezahlt werden, die Hälfte ist meins.
Das ist nicht so einfach. Da würde ich mich unbedingt mit einem Anwalt beraten, auf jeden fall!!! Sei nicht leichtgläubig!!

Was ist denn raus gekommen bei dem Gespräch???


LG
 
Wieviel Unterhalt Dein Mann offiziell zahlen "muß" hängt von seinem Verdienst ab. Und wieviel Geld ihm zum leben bleibt.

Das heißt er hat einen Selbstbehalt wieviel das ist kann ich jetzt nicht genau sagen....Seine Miete und Ausgaben werden dann vom Gehalt abgezogen...
Bei niedrigem Verdienst bekommst Du Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt den er dann zurück zahlen muß.

Aber was Du privat mit ihm klärst, wenn Du ihn bittest mehr zu zahlen, das liegt im ermessen Deines Mannes ob er will oder nicht !!!

Aber verpflichtet ist er bei geringem Gehalt nicht Dir mehr zu zahlen als in der DD Tabelle steht.
 
geh zu einem anwalt vielleicht kannst du den ehevertrag anfechten. den du musst dich um deine tochter kümmern. wie alt ist sie. ist sie noch ziemlich jung dann müsstest du noch nichtmal arbeiten. ab dem 12 lebensjahr wäre dir ein teilzeitjob zuzumuten. ich denke hättet ihr keine kinder wäre der ehevertrag okay mit kind hast du aber vielleicht chancen in anzufechten. den dein mann kann sich nicht einfach aus der verantwortung ziehen und dich und dein kind sich selbst überlassen. da du es schwer hast ein kind alleine groß zuziehen da dein mann ausgezogen ist. ist es dir garnicht möglich vollzeit arbeiten zu gehen und auch nicht zuzumuten.
 
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