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Kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung zurück gezogen werden?

Leylaaan

Mitglied
Woher kommt die Frage denn überhaupt? Wurde die Zulassung wieder entzogen?
Weil ich merke das ich öfter fehle momentan durch meine Übelkeit in der SSW. Es sind einfach nur die Sorgen die ich habe ( was wäre wenn..)
Und nein mir wurde es nicht entzogen und sowas wurde auch nicht erwähnt … mich interessiert es allgemein ob sowas zurück gezogen werden kann 1,5 Monate vor der Prüfung. Mein Betrieb sagt selbst das ich krank machen soll wenn es mir nicht gut geht und auch für ne längere Zeit wäre es kein Problem krank zu sein ( die Hauptsache sei nur das ich am Prüfungstermin fit bin und komme meinten sie ).
 

kasiopaja

Urgestein
Weil ich merke das ich öfter fehle momentan durch meine Übelkeit in der SSW. Es sind einfach nur die Sorgen die ich habe ( was wäre wenn..)
Und nein mir wurde es nicht entzogen und sowas wurde auch nicht erwähnt … mich interessiert es allgemein ob sowas zurück gezogen werden kann 1,5 Monate vor der Prüfung. Mein Betrieb sagt selbst das ich krank machen soll wenn es mir nicht gut geht und auch für ne längere Zeit wäre es kein Problem krank zu sein ( die Hauptsache sei nur das ich am Prüfungstermin fit bin und komme meinten sie ).
Dann frage die Organisation, die die Prüfung abnimmt und oder Deinen Ausbildungsbetrieb.
Die können Dir sicher eine bessere Auskunft geben als hier alle zusammen, weil die die Umstände und Bedingungen kennen.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
meine Ausbilderin wenn es nicht geht soll ich mich für ne längere Zeit krank schreiben lassen und die Hauptsache ist das ich am Prüfungstermin da bin meinte sie.
Wenn die Ausbildnerin das so sagt, dann passt das. Lerne, sei bei der Prüfung da.
Es kann sein, dass du theoretisch zu viele Fehlzeiten hast. Wenn das aber den Ausbildnern egal ist, dann wird da nichts passieren. Das liegt im Ermessen der Ausbildner. Sie haben deutlich gesagt, dass es kein Problem ist und du am Prüfungstermin da sein sollst.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Die Regeln gelten für alle das wäre auch eine Ungleichbehandlung ggü. anderen.

Wenn die Zulassung eintrifft, dann sind in der Regel die Prozent die man anwesend sein muss schon erfüllt . Ansonsten hätte sich die zuständige Stelle schon längt gemeldet das das Ausbildungsziel gefährdet ist aufgrund der Fehltage.

Sollte die Zulassung in so einem Fall nicht kommen, so wird das Ausbildungsverhältnis meist zum nächsten Termin verlängert und man nimmt an der nächsten Prüfung teil.

Die Ausbildung endet mit der Prüfung und Ergebnisfeststellung, allerdings muss man auch die Möglichkeit haben die Prüfung abzulegen, was ggf. eine Verlängerung erfordert was in den meisten Fällen auch passiert.

Um ganz sicher zu gehen kann man auch die zuständige Stelle (IHK, HwK, andere Kammern für freie Berufe..) fragen.
 

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