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Kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung zurück gezogen werden?

Leylaaan

Mitglied
Wenn man quasi vor zwei Monaten eine Einladung zur Abschlussprüfung und Zulassung bekommen hat und in 1,5 Monaten die Prüfung ist. Kann dann noch die Zulassung zurück gezogen werden? Wenn man halt zum Beispiel wegen Schwangerschaft die letzte 1,5 Monate entschuldigt fehlt und sonst gute Noten hat und gut in der Praxis ist.
 

weidebirke

Urgestein
Wenn man quasi vor zwei Monaten eine Einladung zur Abschlussprüfung und Zulassung bekommen hat und in 1,5 Monaten die Prüfung ist. Kann dann noch die Zulassung zurück gezogen werden? Wenn man halt zum Beispiel wegen Schwangerschaft die letzte 1,5 Monate entschuldigt fehlt und sonst gute Noten hat und gut in der Praxis ist.
War die Fehlquote zum Zeitpunkt der Prüfungszulassung bereits bekannt? Wenn ja, dann gibt es kein Zurück. Wenn nein, wäre es fraglich. Allerdings müsste auf der Prüfungszulassung dann sowas wie "unter Vorbehalt" oder so stehen, denn dazwischen kommen kann ja immer etwas.

Meist gibt es eine Höchstquotean Gesamtfehlzeit, völlig irrelevant, wie die zustande gekommen ist. Hast Du die überschritten?
 

Leylaaan

Mitglied
Wenn nein, wäre es fraglich. Allerdings müsste auf der Prüfungszulassung dann sowas wie "unter Vorbehalt" oder so stehen, denn dazwischen kommen kann ja immer etwas.
Nein da steht so etwas nicht. Da stand nur das ich zugelassen wurde und wann der Termin ist.

Meist gibt es eine Höchstquotean Gesamtfehlzeit, völlig irrelevant, wie die zustande gekommen ist. Hast Du die überschritten?
Also wenn ich die überschritten hätte, wäre ich ja nicht zugelassen worden. Ich denke ja jetzt wäre es schon überschritten nach den Fehlzeiten die ich in Moment habe und haben werde durch meine Übelkeit, aber da sagt selbst meine Ausbilderin wenn es nicht geht soll ich mich für ne längere Zeit krank schreiben lassen und die Hauptsache ist das ich am Prüfungstermin da bin meinte sie.
 

weidebirke

Urgestein
Nein da steht so etwas nicht. Da stand nur das ich zugelassen wurde und wann der Termin ist.


Also wenn ich die überschritten hätte, wäre ich ja nicht zugelassen worden. Ich denke ja jetzt wäre es schon überschritten nach den Fehlzeiten die ich in Moment habe und haben werde durch meine Übelkeit, aber da sagt selbst meine Ausbilderin wenn es nicht geht soll ich mich für ne längere Zeit krank schreiben lassen und die Hauptsache ist das ich am Prüfungstermin da bin meinte sie.
Wirst Du vor der IHK geprüft?

Die Fehlzeiten sind nach der Zulasuung aufgetreten? 1,5 Monate sind schon viel. Es ist eine 2-jährige Ausbildung, richtig? Bei uns wärst du damit raus.
 

kasiopaja

Urgestein
Wobei eben einmal erteilt eine Zulassung bedeutet. Man kann ja nicht nach Belieben Zulassungen erteilen und zurückziehen, wie es einem gerade in den Sinn kommt. Muss schon vor Erteilung genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen vorliegen.
Nein da steht so etwas nicht. Da stand nur das ich zugelassen wurde und wann der Termin ist.


Also wenn ich die überschritten hätte, wäre ich ja nicht zugelassen worden. Ich denke ja jetzt wäre es schon überschritten nach den Fehlzeiten die ich in Moment habe und haben werde durch meine Übelkeit, aber da sagt selbst meine Ausbilderin wenn es nicht geht soll ich mich für ne längere Zeit krank schreiben lassen und die Hauptsache ist das ich am Prüfungstermin da bin meinte sie.
Letztlich kommt es darauf an, was auf der Zulassung vermerkt wurde und ob da irgendwelche Verweise drauf sind.

Woher kommt die Frage denn überhaupt? Wurde die Zulassung wieder entzogen?
 

Leylaaan

Mitglied
Wirst Du vor der IHK geprüft?

Die Fehlzeiten sind nach der Zulasuung aufgetreten? 1,5 Monate sind schon viel. Es ist eine 2-jährige Ausbildung, richtig? Bei uns wärst du damit raus.
Also ich meine das ich in 1,5 Monate meine Prüfung habe und danach wäre die Ausbildung fertig. Und ja die meisten Fehlzeiten kommen jetzt durch die erneute SSW. Es ist ne 3 jährige Ausbildung
 

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