Es ist langsam erschreickend, wie wenig du dich in die Situation deiner Tochter hineinversetzen kannst.
Wie egozentrisch du nach all den Threads und Beiträgen immer noch nicht versteht, dass du deine Tochter nicht sehen wirst und eine Rückführung nicht passiert, eher wird der Papst ne Frau sein.
Warum sollte ihre Stellungnahme überprüft werden - du hast doch gar keinen Kontakt zu deiner Tochter und das seit Jahren nicht.
Da braucht es nicht mal ne Dipl.Psych. um bestimmte Dingen zu erkennen.
Warum? Weil die PM den Kontakt unterbindet, weil das Jugendamt
sich von ihr beraten lässt-
Falsch
Weil du dein Kind im Stich gelassen hast, dich nicht gekümmert hast, anstatt dessen zwei weitere Kinder bekommen hast, um die du dich genausowenig gekümmert hast.
Die UG entsprechen nicht dem Kindeswohl!!!!
Es ist eine Belastung für das Kind, und ein 4,5 Jahre altes Kind kann das schon sehr klar ausdrücken.
Mag sein, aber was sie nicht kennt, kann sie nur kennenlernen und es noch nicht so ausdrücken.
Wo hat sie ein Gutachten abgeben? Welche Testverfahren hat sie angeführt? Welche Fragestellung wurde ihr vom Gericht gegeben?
logisch - jede PM schreibt für ein Gerichtsverfahren eine Stellungnahme, was sie bei dem Kind wahrnimmt und wie sie was einschätzt.
Ein Gutachten ist es auf alle Fälle nicht.
Ganz so logisch würde ich es nicht sehen,
ein Gutachten war es sicher nicht, aber es gibt genügend
Fälle wo welches erstellt wird.
natürlich hat sie Eigeninteressen - sie kümmert sich seit Jahren um dein Kind, putzt ihm den Hintern ab, putz ihm die Nase, wechselte die Windeln, blieb abends zu hause, fährt es zum Arzt, in den Kindergarten, in Turnen, in Musikschule, steht bei Krankheiten mit beim Arzt und steht nachts auf, wenn es ihr schlecht geht.
Sorry, deine Ansprüche stehen dir mittlerweile nicht mehr zu - du hast anstatt um dein Kind zu klämpfen, zwei weitere in die Welt gesetzt, die aufgrund gleichen Verhaltens von dir ebenfalls fremduntergebracht wurden.
Nein, so wars nicht nur weil A und B untergebracht wurden
musste C auch untergebracht werden.
Natürlich habe ich um meine Tochter gekämpft,
aber mir wurde nach der Geburt von C kein Umgang mehr
eingeräumt sondern nur noch das Ziel Entfremdung
angestrebt!
Deine Veränderungen werden hier nicht deutlich - es reicht nicht, dass du sie ständig anführst, aber dein Handeln in keinster Weise von Veränderungen geprägt ist.
Wie willst du das deinem Kind ermöglichen, was es an Geborgenheit, Liebe, Förderung, Betreuung, Versorgung etc bisher iin und mit der PE erlebt hat? Nur weil sie nichts anderes mehr ausser die PF
kennt begründet keine Notwendigkeit der Unterbringung!
Du und deine Rückführung - nachdem das Kind jeden Kontakt mit dir ablehnt, es nicht mal zu UG kommt, ist eine Rückführung so wahrscheinlich wie ein weiblicher Papst!!!!
Umgekehrt- keine Umgangskontakte damit es zu keiner
Rückführung kommt-die PF hat ja Angst davor,
und weil meine Tochter ein Mitglied der PF ist hat sie
automatisch auch Angst davor.
Du solltest die Sache mit der Rückführung deiner Tochter vergessen!!!!
Dann könnte ich ja die PM vor die Wahl stellen,
entweder fördert sie die Kontakte nach besten Willen
oder wir machen eine halboffene Adoption.
Dann wird das Pflegegeld gestrichen und das würde ihr
nicht schmecken, da weiss ich jetzt schon.
Du kennst deine Tochter doch gar nicht!!! Du hast sie nicht mehr erlebt, nicht an ihrer Entwicklung teilgenommen, von nichts was deine Tochter betrifft, hast du auch nur ansatzweise eine Ahnung.
Doch, wie sie im Kindergarten ist, und das die letzte
Untersuchung beim Kinderarzt zufriedenstellend ist,
das sie Freundinnen und eine Menge Phantasie hat.
ja ja ja klar - wie immer - nur sieht das außer dir keiner!!
Mein Rechtsanwalt sieht es genauso!
aber nun, das wird auch klar, warum die PM nun in die Puschen kommt, damit wird das neu aufgerollt werden. Oder es bleibt wie es ist, kein Umgang - Gericht hin Gericht her - ohne konkrete Darlegung des Gerichts hast du gar keine Möglichkeiten.
Wie und was du siehst, interessiert das JA ungefähr so wie das Reiskorn, das in China vom Tisch fällt. Du hast dir einiges durch deine Aktionen schlicht versaut - und wenn keine konkrete DArlegung vom Gericht vorliegt, wann die UG stattfinden sollen, entscheidet das das JA.
Ob sie ausgeschlossen werden dürfen hat nur das Gericht
zu entscheiden-das JA ist kein Richteramt!
Ich kann nur hoffen, dass es mit dem Kennen lernen zum Schutz der Kleinen nichts wird. Du hälst dich an keine Vereinbarungen, belastetst und überforderst das Kind und wunderst dich dann noch, dass man es gegen dich schützen muss.
Wie war eigentlich dein Elternkurs - sonst schreibst du doch immer alles in neue Threads. Würde mich echt mal interessieren.
Komisch nur, meine anderen zwei Jungs freuen mich wenn
sie mich sehen, nur meine Tochter bei diesen komischen
Pflegeeltern nicht,
Aber die PM kann sich entscheiden zwischen Pflegegeld
oder einer halboffenen Adoption.