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Kann AG mir wegen Kur kündigen?

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

ich leide an starken Übergewicht, habe dazu noch Asthma und oft Probleme mit Rückenschmerzen und hohem Blutdruck. Meine Ärztin hat mir nun empfohlen eine Kur zu beantragen. Die Unterlagen von der Krankenkasse wurden mir bereits zugeschickt. Diese werde ich dann zusammen mit meiner Hausärztin ausfüllen. Mir geht es um folgendes:

Ich arbeite seit Januar 2011 über eine Zeitarbeitsfirma in einem Unternehmen als Bürokauffrau in Teilzeit. Mein Vertrag geht noch bis Januar 2013. Übernahme nicht in Sicht. Die Arbeit bzw. das Klima gefallen mir überhaupt nicht. Die letzten Monate waren sehr stressig und anstrengend.

Ich weiß ja jetzt zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal ob 1.) ich die Kur überhaupt bewilligt bekomme 2). wann es dann überhaupt los geht.

Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man einem Beruf nachgeht, einen Teil selbst dazu zahlen muss. Die momentane Lage bei uns im Unternehmen ist eher schlecht und es gehen einer nach dem anderen. Mit der Zeitarbeitsfirma bzw. dem Unternehmen habe ich noch nicht gesprochen. Ich gehe aber davon aus, dass mir dann wohl mit der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird.

Es stellen sich mir zwei Fragen: 1.) ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, darf mir dann gekündigt werden? Meine Ärztin rät zur Kur, da meine Beschwerden immer schlimmer werden und ich alleine aus dem Teufelskreis nicht rauskomme. 2.) falls mir gekündigt wird oder ich kündigen würde hätte ich ja je nachdem eine Sperre von 3 Monaten. Könnte ich mich dann falls das mit der Kur klappt schon arbeitslos melden, so dass mir die Zeit in der Kur angerechnet werden? Fraglich ist dann aber auch, wie ich dann versichert wäre oder wie das dann mit der Eigenzuzahlung wäre, falls ich keinen Job mehr hätte. Ich sag mal so, dauerhaft will ich bei diesem Arbeitgeber nicht bleiben, aber ohne Job ist auch halt scheiße..
 
W

Wapiti

Gast
Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigungsfrist vereinbart ist , kann dir auch gekündigt werden. Krankheit schützt vor Kündigung nicht.
Selber kündigen auf gar keinen Fall, denn sonst bekommst du in der Tat eine Sperre vom Arbeitsamt, während der du auch nicht versichert bist, sondern die KK-Beiträge selbst bezahlen mußt; es sei denn, daß du dann in dieser Zeit beispielsweise über einen Ehemann familienversichert wärst.
Eine Kur kann man erst mal beantragen, ob und wann sie dann bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis die Bewilligung da ist, würde ich auch nicht mit dem Arbeitgeber sprechen.
Wenn dir gekündigt wird, mußt du dich innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung arbeitslos melden.
Wenn du bis dahin bereits länger als 6 Monate bei dem Unternehmen, mit dem du den Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, beschäftigt sein solltest, stellt sich die Frage nach einer Kündigungsschutzklage.
Da hierbei immer der Einzelfall zu berücksichtigen ist, würde ich dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rhenus

Urgestein
Sorry Wapiti,

ich benutze mal Deinen Beitrag mal für meine Antwort mit.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigungsfrist vereinbart ist , kann dir auch gekündigt werden. Krankheit schützt vor Kündigung nicht.
Selber kündigen auf gar keinen Fall, denn sonst bekommst du in der Tat eine Sperre vom Arbeitsamt, während der du auch nicht versichert bist, sondern die KK-Beiträge selbst bezahlen mußt; es sei denn, daß du dann in dieser Zeit beispielsweise über einen Ehemann familienversichert wärst.
Richtig!
Eine Kur kann man erst mal beantragen, ob und wann sie dann bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis die Bewilligung da ist, würde ich auch nicht mit dem Arbeitgeber sprechen.
Auch richtig!

Wenn dir gekündigt wird, mußt du dich innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung arbeitslos melden.
Oh, oh!
Du musst dich mindestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit (bei Kündigungen mit langer Kündigungszeit) bei der Agentur melden, ansonsten sofort bei Zugang der Kündigung!

Wenn du bis dahin bereits länger als 6 Monate bei dem Unternehmen, mit dem du den Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, beschäftigt sein solltest, stellt sich die Frage nach einer Kündigungsschutzklage.
Ja, das ist richtig und geht nicht immer darum, dass man da weiterarbeiten wird.

Da hierbei immer der Einzelfall zu berücksichtigen ist, würde ich dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Auch richtig. Die Kur kannst du auch während der "Arbeitslosigkeit" machen bzw. weiterführen. Das musst du alles mit der Agentur absprechen.

Es gibt eine Möglichkeit, die dich aus der Bedrängnis bringt. Doch dazu müsstest du dich anmelden und mich über PN kontaktieren.
Das musst du selbst wissen.
 
W

Wapiti

Gast
Ja, du hast recht, Rhenus.
Bei der kurzen Kündigungsfrist muß sie sich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden.
 

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