Q
Querkopf
Gast
Hallo Querkopf, ( sehr passend 😉😀)
Die Mitarbeiter vom JA behaupten das die Hinweise anonym
erfolgten.
der Threadersteller schrieb :
im märz 2007 erhielt das JA eine anonyme meldung das kind sei verwahrlost, unterernährt und hätte blaue flecken.das JA besuchte mich aufgrund dieser meldung.
jetzt bekam ich am dienstag dieser woche einen weiteren besuch des jugendamtes, das zu einem zeitpunkt, zu dem ich meinen sohn aus der schule abholen muss, mit dem vorwurf es sei eine anonyme meldung bei ihnen eingegangen.
Sollten die Mitarbeiter des JA, Radrabbit über die Anonymität des Hinweises belogen haben ?
Warum ,sollten sie das tun?
(Wenn sie keine schlechten Absichten verfolgen ?)
Außerdem müsste das JA in diesem Fall von sich aus einen ihnen bekannten Informanten anzeigen, da die Informationen der Mißhandlung
und Verwahrlosung durch den Kinderarzt widerlegt wurde.
Dem Jugendamt durch den Anrufer falsche Informationen geliefert wurden !! Irreführung einer Behörde !!
Irgendetwas was stinkt hier, von Seiten des JA,und zwar ganz gewaltig,
wenn alles so stimmt wie Redrabbit erzählt.
Seine Schilderungen haben in meinen Augen Hand und Fuß,
wenn die Wohnungssuche so schwierig ist ,wie er beschreibt,
dass selbst von Seiten der Ämter bei von ihnen geforderten Wohnungsbeschaffung nicht geholfen werden konnte.
Einen Wohnungsmangel kann ich mir in einem Kurgebiet
sehr gut vorstellen und auch die Folgen für manchen Mieter ,
einer ,noch..preiswerten Wohnung.
Außerdem kann ich mir vorstellen,dass sich hier zwei Mitarbeiter
sehr bemühen,Erfolge für ihr Dasein in ihrem Amt vorzuweisen.
Wen zwei Mitarbeiter in ihrem Job keine Erfolge vorweisen können,
da es in ihrem Gebiet nichts oder wenig für sie zu tun gibt,
sind sie überflüssig, können wegrationalisiert werden.
Ihr Bezirk wird von anderen Mitarbeitern übernommen.
Da kann Mancher schon auf den Gedanken kommen sich selbst Arbeit
und Erfolg zu beschaffen.
Man hat immer mit Menschen zu tun.🙄
Ich kann lesen.
Doch man sollte dem JA nicht alle Allmacht unterstellen, denn die hat es nicht.
Und was hindert einen Anwalt an einer Einsichtnahme in die Akten?
Nichts, denn er hat ein Recht darauf. Und dann ist der Sachverhalt doch geklärt. Die Mitarbeiter sagen viel wenn der Tag lang ist.
M.E. ist dies eine Schutzbehauptung dieser Mitarbeiter, um den Informanten zu schützen. Bei einer Verhandlung muss dann ja auch der Sachverhalt begündet werden.
Aber wenn man den Sachverhalt nicht klären will, dann muss man es halt lassen. Auch JA Mitarbeiter sind keine Götter vor denen man kuschen muss.