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Jugendamt schmeisst mich raus, bald obdachlos.

Niro

Neues Mitglied
Ich wohne zurzeit in einer Jugendwohnung vom Jugendamt und suche zum Sommer einen Ausbildungsplatz. Das Problem ist, dass ich bald 21 werde und die mich dann raus werfen und ich obdachlos werde. Davor habe ich große Angst, und ich glaube nicht dass ich lange auf der Straße überleben kann. Leider habe ich auch keine Angehörige oder Freunde bei denen ich zeitweise unterkommen kann.
Ich habe auch noch ernsthafte psychische Probleme, die durch diese Situation verstärkt werden und es mir erschweren klar zu denken, manchmal möchte ich mich wegschaffen, dann hätte ich keine Probleme mehr.
Ich weiß nicht, was ich denken oder machen soll... Es ist mir momentan einfach zu viel...
 

Duine

Aktives Mitglied
Du sitzt doch nicht auf der Straße, nur weil du 21 wirst, wer hat dir das denn erzählt?
Auf die Idee, zum Jobcenter zu gehen, bist du nicht gekommen, und es hat dir auch seitens des Jugendamtes und deiner Betreuer niemand nahegelegt?
 
S

Sunny_J

Gast
Tja, genau das ist das Problem bei den tollen Jugendämtern und den Jugendlichen, die hoffen dort ein befreites Leben abseits der Eltern leben zu dürfen:

Jugendhilfe endet nun mal mit 21. Und das Jugendamt ist nun einmal eine Behörde und keine Familie, die dann Rücksicht auf Befindlichkeiten nimmt. Aber das wollen viele Jugendliche nicht wahr haben und lassen sich dann beim Auszug in eine Wohngruppe erst einmal unter die Arme greifen und sind auch ganz froh, wenn sie dann keine nervigen Eltern mehr um sich haben, die ihnen was vorschreiben.

Das große Erwachen kommt dann, wenn die Schutzzeit vorbei ist und es ans Eingemachte geht. Da stehen dann ganz viele Jugendliche, die sich unter die Fittiche des tollen Jugendamtes begeben haben, weil die Kritik der Mütter und Väter ja so genervt hat dann plötzlich ziemlich dumm da:

Keine Ausbildung, manchmal nicht mal ein Abschluss, weil alles schleifen gelassen wurde. Das wichtigste wurde ebenfalls nicht vermittelt. Und als Opfer darstellen funktioniert auch nur so lange, wie das Jugendamt daran selbst verdient.

Und DAS ist die Realität: Sobald die tolle Behörde nämlich an DIR nichts mehr verdient bist Du abgeschrieben. Und in den meisten fällen haben die Jugendlichen auch schon sämtliche Kontakte zur Familie derart versaut, dass es hier keine Hilfe mehr geben wird.

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dir irgendwo eine kleine Wohnung zu suchen, notfalls im Umland. Nicht zu wissen wie und dumm zu sein ist keine 'psychische Behinderung'. Es gibt auch Vermieter, die Bezieher von HarzIV aufnehmen. Peinlich muss Dir das gewiss nicht sein. Es gibt viele Menschen, die HarzIV beziehen und trotzdem irgendwo leben müssen.

Sobald Du nun also einen solchen Vermieter gefunden hast gehst Du mit dem Mietvertrag zum Jobcenter und GANZ WICHTIG! Der Vertrag darf NICHT UNTERSCHRIEBEN sein, weil das Jobcenter den erst prüfen wird. Dann bekommst Du dort auch die Kaution und Umzugskosten gestellt. Also erst unterschreiben, wenn das Jobcenter sein OK gibt.

Danach solltest Du Dir wirklich Gedanken machen wie es weiter gehen soll. Das ist natürlich immer abhängig von Deiner bisherigen schulischen Laufbahn. Hier gibt es gewiss viele kompetente Leute, die Dir da weiter helfen können.
 
X

xEclipse

Gast
Jugendhilfe endet nun mal mit 21. Und das Jugendamt ist nun einmal eine Behörde und keine Familie, die dann Rücksicht auf Befindlichkeiten nimmt.
Ist schon richtig, trotzdem kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass man einfach mal so auf der Straße landet, ohne dass zeitnah eine Beratung über die nächsten Schritte und eventuelle Unterstürzung dabei erfolgt ist.
 
G

Gelöscht 66896

Gast
Tja, genau das ist das Problem bei den tollen Jugendämtern und den Jugendlichen, die hoffen dort ein befreites Leben abseits der Eltern leben zu dürfen:

Jugendhilfe endet nun mal mit 21. Und das Jugendamt ist nun einmal eine Behörde und keine Familie, die dann Rücksicht auf Befindlichkeiten nimmt. Aber das wollen viele Jugendliche nicht wahr haben und lassen sich dann beim Auszug in eine Wohngruppe erst einmal unter die Arme greifen und sind auch ganz froh, wenn sie dann keine nervigen Eltern mehr um sich haben, die ihnen was vorschreiben.

Das große Erwachen kommt dann, wenn die Schutzzeit vorbei ist und es ans Eingemachte geht. Da stehen dann ganz viele Jugendliche, die sich unter die Fittiche des tollen Jugendamtes begeben haben, weil die Kritik der Mütter und Väter ja so genervt hat dann plötzlich ziemlich dumm da:

Keine Ausbildung, manchmal nicht mal ein Abschluss, weil alles schleifen gelassen wurde. Das wichtigste wurde ebenfalls nicht vermittelt. Und als Opfer darstellen funktioniert auch nur so lange, wie das Jugendamt daran selbst verdient.

Und DAS ist die Realität: Sobald die tolle Behörde nämlich an DIR nichts mehr verdient bist Du abgeschrieben. Und in den meisten fällen haben die Jugendlichen auch schon sämtliche Kontakte zur Familie derart versaut, dass es hier keine Hilfe mehr geben wird.

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dir irgendwo eine kleine Wohnung zu suchen, notfalls im Umland. Nicht zu wissen wie und dumm zu sein ist keine 'psychische Behinderung'. Es gibt auch Vermieter, die Bezieher von HarzIV aufnehmen. Peinlich muss Dir das gewiss nicht sein. Es gibt viele Menschen, die HarzIV beziehen und trotzdem irgendwo leben müssen.

Sobald Du nun also einen solchen Vermieter gefunden hast gehst Du mit dem Mietvertrag zum Jobcenter und GANZ WICHTIG! Der Vertrag darf NICHT UNTERSCHRIEBEN sein, weil das Jobcenter den erst prüfen wird. Dann bekommst Du dort auch die Kaution und Umzugskosten gestellt. Also erst unterschreiben, wenn das Jobcenter sein OK gibt.

Danach solltest Du Dir wirklich Gedanken machen wie es weiter gehen soll. Das ist natürlich immer abhängig von Deiner bisherigen schulischen Laufbahn. Hier gibt es gewiss viele kompetente Leute, die Dir da weiter helfen können.
@ Sunny_J: das mag auf einen Teil der Jugendlichen/jungen Erwachsenen zutreffen. Der/die TE fragte aber nach konkreter Hilfe, nicht nach Kritik. Es ist auch nicht ersichtlich, daß der/die TE eine solche Haltung vertritt. Aus dem EP geht nicht hervor, warum er/sie eine Jugendwohnung bewohnt.

Hallo Niro,

das jobcenter ist, wie Sunny_J richtig schreibt, Deine erste und wichtigste Anlaufstelle. Man kann von dem jobcenter halten, was man will, verhungern und erfrieren lassen dürfen sie einen nicht.
Daneben halte ich, wenn der Hinweis auf Deine psych. Probleme ehrlich ist und ernst gemeint war, eine Therapie (evtl. Überweisung durch den Hausarzt) für wichtig. Was man wo findet: nun das Internet hast Du gefunden und dort gibt es genügend Treffer einschlägiger Suchmaschinen, die Dich auf den richtigen Weg bringen.
Eine Bleibe mußt Du Dir allerdings selbst suchen z. B. aus der Zeitung. Doch auch da kannst Du Dich mit der Bitte um Hilfe an das Jugendamt wenden, das für Dich ja irgendwann demnächst nicht mehr zuständig ist. Noch ist es zuständig.

Also nur Mut
 
6

63er

Gast
Hier wurde doch wieder so einiges sehr einseitig in Richtung das ach so böse Jugendamt betrachtet.

Fakt ist, die Hilfe für junge Volljährige wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in besonderen Einzelfällen auch darüber hinaus. Eine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist jedoch auch die Mitwirkungsbereitschaft des antragstellenden jungen Erwachsenen.

Dazu kann man sich ja den § 41 SGB VIII mal anschauen.

Das heißt hier, der TE sollte aktiv werden und sich nicht auf einer passiven Versorgungshaltung ausruhen. Bemühungen um Ausbildung oder Job, etc. wären da schon mal hilfreich. Darüber hat er bisher ja nichts geäußert. Des Gleichen kann er sich beim zuständigen Wohnungsamt auch wohnungssuchend melden, damit er in eine öffentlich geförderte, somit preiswerte, Wohnung vermittelt werden kann.

Wenn er aufzeigen kann, welche Lebensperspektiven er schon hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Antrag auf weitergehende Jugendhilfe durch das Amt versagt wird. Wie gesagt, er muss auch mitwirken, was man in dem Alter auch erwarten kann.


 

yupes

Neues Mitglied
Erst mal ist das Jugendamt dazu verpflichtet dir bei deiner Wohnungssuche zu helfen und wenn du keine findest dürfen sie dich nicht einfach so rausschmeißen.
Das stimmt natürlich nicht. Das Jugendamt ist nicht verpflichtet, bei der Wohnungssuche zu helfen. Und ab 21 endet idr. die Jugendhilfe (in Ausnahmefällen nicht). Ab dann ist der Sozialdienst für Erwachsene zuändig.

Der Jugendliche/Junge Erwachsene sollte sich am besten vorher beim Jobcenter/Jugendberufsagentur/SDE melden. Obachlos muss man nicht werden, verhungern auch nicht.


Tja, genau das ist das Problem bei den tollen Jugendämtern und den Jugendlichen, die hoffen dort ein befreites Leben abseits der Eltern leben zu dürfen:

Jugendhilfe endet nun mal mit 21. Und das Jugendamt ist nun einmal eine Behörde und keine Familie, die dann Rücksicht auf Befindlichkeiten nimmt. Aber das wollen viele Jugendliche nicht wahr haben und lassen sich dann beim Auszug in eine Wohngruppe erst einmal unter die Arme greifen und sind auch ganz froh, wenn sie dann keine nervigen Eltern mehr um sich haben, die ihnen was vorschreiben.

Das große Erwachen kommt dann, wenn die Schutzzeit vorbei ist und es ans Eingemachte geht. Da stehen dann ganz viele Jugendliche, die sich unter die Fittiche des tollen Jugendamtes begeben haben, weil die Kritik der Mütter und Väter ja so genervt hat dann plötzlich ziemlich dumm da:

Keine Ausbildung, manchmal nicht mal ein Abschluss, weil alles schleifen gelassen wurde. Das wichtigste wurde ebenfalls nicht vermittelt. Und als Opfer darstellen funktioniert auch nur so lange, wie das Jugendamt daran selbst verdient.

Und DAS ist die Realität: Sobald die tolle Behörde nämlich an DIR nichts mehr verdient bist Du abgeschrieben. Und in den meisten fällen haben die Jugendlichen auch schon sämtliche Kontakte zur Familie derart versaut, dass es hier keine Hilfe mehr geben wird.

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dir irgendwo eine kleine Wohnung zu suchen, notfalls im Umland. Nicht zu wissen wie und dumm zu sein ist keine 'psychische Behinderung'. Es gibt auch Vermieter, die Bezieher von HarzIV aufnehmen. Peinlich muss Dir das gewiss nicht sein. Es gibt viele Menschen, die HarzIV beziehen und trotzdem irgendwo leben müssen.

Sobald Du nun also einen solchen Vermieter gefunden hast gehst Du mit dem Mietvertrag zum Jobcenter und GANZ WICHTIG! Der Vertrag darf NICHT UNTERSCHRIEBEN sein, weil das Jobcenter den erst prüfen wird. Dann bekommst Du dort auch die Kaution und Umzugskosten gestellt. Also erst unterschreiben, wenn das Jobcenter sein OK gibt.

Danach solltest Du Dir wirklich Gedanken machen wie es weiter gehen soll. Das ist natürlich immer abhängig von Deiner bisherigen schulischen Laufbahn. Hier gibt es gewiss viele kompetente Leute, die Dir da weiter helfen können.

Du hast da etwas "falsch" verstanden. Das Jugendamt verdient keinen einzigen Euro an solchen Menschen, im Gegenteil, eben diese verursachen große Kosten. Das Jugendamt ist angehalten, möglichst kostensparend zu arbeiten. Verdienen tut das Jugendamt gar nichts, es gibt nur aus. Verdienen tuen nur die freien Träger und Verbände. Das Jugendamt ist rein von öffentlichen Geldern finanziert.
 
S

Sunny_J

Gast
Du hast da etwas "falsch" verstanden. Das Jugendamt verdient keinen einzigen Euro an solchen Menschen, im Gegenteil, eben diese verursachen große Kosten. Das Jugendamt ist angehalten, möglichst kostensparend zu arbeiten. Verdienen tut das Jugendamt gar nichts, es gibt nur aus. Verdienen tuen nur die freien Träger und Verbände. Das Jugendamt ist rein von öffentlichen Geldern finanziert.
Jaja, die arbeiten dort alle kostenlos und 'ehrenamtlich', gell? Alles Menschen mit einem Herz für Kinder.

Nein, erzähl mir nichts: Jede Einrichtung ist vom Bedarf abhängig. Und was Bedarf ist kann da unter Umständen seeeehr deeeehnbaaaar sein.

Und zahlen tun die Kommunen. Die Einrichtungen bezahlen sich eben nicht selbst. Die werden für Leistung bezahlt. Da wird wirtschaftlich gedacht. Ein 21. Jähriger wird nicht mehr bezahlt. Also endet hier auch die Leistung.

Und das ist nun mal die Realität.
 

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