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Jobcenter- Amtsärtzliches Attest

Soßi

Neues Mitglied
Guten Tag,

Ich bin M. und 21 Jahre jung. Bei einem Privatunfall vor ca. 2 Jahren
habe ich mir das rechte Sprunggelenk 4x (von allen seiten) gebrochen und habe
dadurch meine Ausbildung abbrechen müssen.

Bis heute kann ich nicht lange stehen und sitzen (ca. 1 stunde)
und muss mich dannach hinlegen und den Fuß komplett hochlegen.
Seid dem Unfall lebe ich von meinen Ersparnissen und der untersützung der Eltern.
Da meine Ersparnisse aber schon länger erschöpft sind und mein Speziallist mir die Hoffnung auf zeitnahe heilung genommen hat musste ich vor einem halben Jahr den für mich schweren Weg zum Amt machen müssen.

Meine erste "gute" Erfahrung war dann auch gleich bei meinem Vorstellungsgespräch. Ich habe der Dame vom Jobcenter (dort wurde ich übrigens nach langem herrumtelefonieren hingeschickt) erklärt das ich nicht Arbeitsfähig bin (offiziell vom Speziallisten bestätigt) und das es noch ca. 2 jahre dauert bis ich wieder arbeitsfähig sein werde, Sie sagte mir wortwörtlich "Dann sind wir nicht für sie zuständig."
daraufhin fragte ich natürlich, sehr genervt, warum ich dann überhaupt zum Gespräch eingeladen wurde da ich am Telefon schon sagte das ich nur unter starken schmerzen gehen kann.
Die Antwort war dann nur "Tja, währen sie Asyland hätten sie es einfacher aber als Deutscher Staatsbürger werden sie wohl auch unter diesen Umständen kein Geld von den Ämtern bekommen. Und jetzt gehen sie bitte."

Letzendlich, nach ca. nochmal 2 Monaten hin und her, kam raus sie sind doch für mich zuständig.
Doch jetzt, nach nochmal 3 Monaten hin und her, das nächste Problem. Laut Speziallist wo ich jede 2 Monate zur Verlaufskontrolle bin, bin ich offiziell immernoch Arbeitsunfähig und muss, wie oben schon genannt, immernoch nach ca.1h mein Fuß hochlegen.
Laut der Amtsärtztin allerdings wäre ich, Zitat "Offiziell für eine belastung von 6h am Tag bereit".
Als ich dann von der für mich zuständigen Mitarbeiterin vom Jobcenter auch noch gehört habe das sie daran gebunden wäre und ich dagegen nichts machen könne ist mir echt der Kragen geplatzt.

Es kann doch nicht sein das das Urteil einer Allgemeinärztin über das eines Speziallisten gelegt wird?!
Die Mitarbeiterin vom Jobcenter hat mir jetzt 2 Monate zeit gelassen wo ich drüber nachdenken soll was ich beruflich machen will und wenn ich mich quer stelle bekomme ich garkeine Unterstützung.

Kann mir einer weiterhelfen was ich noch für Schritte machen kann um gegen soetwas vorzugehen? Es kann doch nicht sein das ich nach meinem 40min Gehtraining am Tag schon nichts mehr machen kann vor schmerzen und dann 6h täglich arbeiten soll? Ich meine ich bin 21, freiwillig liege ich bestimmt nicht weit über die hälfte des Tages nur im Bett.

Hoffe auf Hilfreiche Antworten--LG Soßi
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
......hast Du ein Gutachten von Deinem Spezialisten also Facharzt, wo genau bezeichnet ist, inwiefern Du arbeitsfähig bzw nicht arbeitsfähig bist?
Auch solltest Du mit ihm abklären, inwieweit eine weitere Krankschreibung erfolgen kann.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich würde dir auch raten, nicht mehr allein zum Amt zu gehen. Die leiden unter Sparzwang und der "Erfolg" eines Sachbearbeiters wird gewissermaßen nicht daran gemessen, wie viele Leute er sinnvoll vermitteln kann, sondern daran, wie gut er Auszahlungen an die arbeitslosen "Kunden" verhindern/verringern kann bzw. wie gut er die Leute in irgendwelche Maßnahmen stecken kann, um die Arbeitslosenstatistik schöner zu rechnen. Wenn du irgendwelche Zeugen dabei hast, backen die ganz schnell kleinere Brötchen.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Hallo Soßi;

Laut der Amtsärtztin allerdings wäre ich, Zitat "Offiziell für eine belastung von 6h am Tag bereit".
Das war keine Allgemeinärzin sondern,ein Gutachten vom Jobcenter,das allem vor Rang hat.Fast zumindest.
Also ein sehr Wichtiges Gutachten.

Auch Menschen mit nur einem Bein sind arbeitsfähig,die Kriterien sind sehr Streng,denn immerhin könntest du gut im sitzen arbeiten,ohne dein Fuß überlassen zu MÜSSEN.
Wenn es nicht dein Beruf ist,dann eben ein anderer.

Das ist ein ganz normaler Gang beim Jobcenter, wie für jeden anderen auch.
Wenn du sagst,du kannst nicht arbeiten,wird das eben geprüft.

Das einzige was du machen kannst,ist erstmal ganz schnell ein Widerspruch einlegen.Das heißt es wird ein zweites Gutachten beantragt,zur Prüfung des ersten.Wo du auch die Unterlagen von deinem Arzt,der dich krank schreibt zufügst.
Deine Arbeitsbelastung wird nun täglich von 3-6 Std eingestuft.Das ist keine Vollzeit arbeit.

Wenn du den zustimmen würdest, wären auch 3 Stunden Möglich.Wichtig ist beim Arbeitsamt das du Willig bist.

Bist du willig?.. Möchtest du wieder etwas selbst dazu verdienen?
Dann ist das gar nicht so Verkehrt,langsam anzufangen. Wenn dir Jobangebote nicht zusagen,begründest du dieses Schriftlich.
Wenn z.B deine Arbeitsweg schon zu weit wäre,könnte dein Fuß wahrscheinlich die hinfahrt mit Bus oder Bahn schon nicht gut tragen.
Hast du ein Auto ist es aber Möglich.
Zumindest so lange wie du wieder ganz Gesund bist.
Das müsstest du anhand der Jobangebote entscheiden.

Da du keine Seelische oder Psychische Krankheit hast,sehe ich da nicht viel andere Möglichkeiten.
Wäre das aber doch so,würdest du letztendlich in der Grundsicherung enden,wenn dein Gutachter vom Kreis oder der LVA Rentenversicherung,Dich voll Erwerbsunfähig schreiben würde,oder teilweise,..wenn du gar nicht mehr Arbeiten kannst.
Was dort aufgrund eines komplizierten Fuß Unfall nicht passieren wird.
Dazu würde ich dir auch nicht Raten.

Mit 21 Jahren wäre das wohl etwas zu Früh.
Also ist es besser dich pö a pö langsam an Belastungen wieder zu Gewöhnen,mit 3 stunden in einer sitzenden Arbeitshaltung z.B.
Abgesehen davon muss dein Fuß sich wieder an mehr Belastungen gewöhnen,nach 2 Jahren sollte dir das doch per Krankengymnastik o.ä auch geholfen werden,oder nicht?

Lieben Gruß
 
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