Baurecht ist das Problem. Du darfst es nicht einfach irgendwo aufstellen und anschließen. Du brauchst erstens ein erschlossenes Grundstück und zweitens die Baugenehmigung zur Errichtung des tiny houses. Meist passt die Wohnform nicht zum zugrundeliegenden Bebauungsplan.
Es gibt einige wenige Städte in Deutschland, die Baurecht für tiny-house-Siedlungen geschaffen haben.
Grauzone sind sog. Tiny-house-Resorts. Letztendlich sprechen wir da über die guten alten Mobilheime auf Campingplätzen, Wochenendhäuser auf entsprechenden Flächen. Da scheitert es meist an der Meldeanschrift, da die Behausungen nicht zum dauerhaften Bewohnen dienen dürfen. Gibt immer wieder den Fall, daß dort über Jahre Leute leben und sie dann plötzlich räumen oder gar abreißen müssen, wenn das den Baubehörden bekannt wird. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht auch nachvollziehbar, da dies zur Zersiedelung der Landschaft etc. führen kann.
Ich finde das tiny-house-Konzept aber grds. sehr interessant. Einige der offiziellen Siedlungen haben auch spezielle Gemeinschaftseinrichtungen und leben WG-artig zusammen, nur daß jeder sein eigenes Häuschen hat statt eines WGzimmers. Und auch mit der Idee des gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens und gefenseitiger Unterstützung.
Ich fände das als Seniorenwohnanlage sehr attraktiv.
Was ich auch immer mehr lese und auch bei uns im Nachbarort schon gesehen habe, ist ein tiny-house (so ein hübsches rotes Schwedenhäuschen) im Garten als Alterswohnsitz für die Eltern auf dem Grundstück der Kinder. Das finde ich super, wenn die Eltern Unterstützung brauchen, die Nähe zu den Kindern brauchen, aber weiterhin eigenen Wohnraum haben wollen. Das wäre eine Alternative zum Kauf eines Zweifamilienhauses. Aber ich vermute, auch da gibt es in den seltensten Fällen eine Baugenehmigung. Vielleicht ist das eher so, daß der Senior offiziell im Haupthaus wohnt und das Haus am Ende des Grundstücks eher als Gartenhaus gilt...