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Ist es zulässig, dass ich weniger als den Mindestlohn verdiene (Vollzeitstelle)?

Sven2022

Neues Mitglied
Hallo.

Wie der Titel schon sagt, habe ich eine Vollzeitstelle. In meinem Arbeitsvertrag, den ich vor ein paar Monaten unterschrieben habe, arbeite ich teilweise auf Provisionsbasis. Daher weiß ich nie, was ich am Ende eines Monats verdiene. Ich hatte schon Monate, in denen ich 2.700 € oder 2.800 € verdient habe. Allerdings hatte ich auch schon Monate, in denen ich deutlich weniger verdient habe.

Hinzu kommt, dass ich bei meinem Job extrem darauf angewiesen bin, dass unser Vertrieb viele Aufträge an Land holt. Ansonsten habe ich wenige Projekte und dementsprechend ein extrem niedriges Gehalt, weil mein Grundgehalt extrem niedrig ist. Diese Konstellation ist natürlich nicht optimal, insbesondere weil ich die Auftragslage logischerweise nicht selber beeinflussen kann. Dennoch habe ich mich darauf eingelassen, weil ich dachte, dass ich den Vertrag erstmal unterschreibe. Und den Job wechsle, sobald ich eine bessere Stelle gefunden habe.

Nun ist es allerdings so, dass ich im vergangenen Monat tatsächlich nur 1.8xx € Brutto (!) verdient habe, weil die Auftragslage im Januar extrem bescheiden war. Bei einem Mindestlohn von 12,41 € in Deutschland wäre man bei einer Vollzeitstelle ja eigentlich mindestens bei 2.1xx € im Monat. Daher frage ich mich, inwiefern dieser Arbeitslohn überhaupt gesetzlich zulässig ist?

Und bevor Fragen aufkommen: Ich habe eine ganz normale 40-Stunden-Woche und habe eine ganz normale Festanstellung, bin also kein Auszubildender, Werkstudent, Praktikant oder sonst irgendwas in der Richtung.
 

Portion Control

Urgestein
Hi,
ehrlich gesagt bin ich da überfragt und müsste zunächst selbst googlen.
Fixum und Provisionsgeschichten, könnte evtl. eine Besonderheit beinhalten.

Vom Bauchgefühl her würde ich aber sagen, dass ein Fixum die Mindestlohnbasis erreichen müsste.
Aber wie gesagt, ich kann das nicht mit Gewissheit sagen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Hallo.

Wie der Titel schon sagt, habe ich eine Vollzeitstelle. In meinem Arbeitsvertrag, den ich vor ein paar Monaten unterschrieben habe, arbeite ich teilweise auf Provisionsbasis. Daher weiß ich nie, was ich am Ende eines Monats verdiene. Ich hatte schon Monate, in denen ich 2.700 € oder 2.800 € verdient habe. Allerdings hatte ich auch schon Monate, in denen ich deutlich weniger verdient habe.

Hinzu kommt, dass ich bei meinem Job extrem darauf angewiesen bin, dass unser Vertrieb viele Aufträge an Land holt. Ansonsten habe ich wenige Projekte und dementsprechend ein extrem niedriges Gehalt, weil mein Grundgehalt extrem niedrig ist. Diese Konstellation ist natürlich nicht optimal, insbesondere weil ich die Auftragslage logischerweise nicht selber beeinflussen kann. Dennoch habe ich mich darauf eingelassen, weil ich dachte, dass ich den Vertrag erstmal unterschreibe. Und den Job wechsle, sobald ich eine bessere Stelle gefunden habe.

Nun ist es allerdings so, dass ich im vergangenen Monat tatsächlich nur 1.8xx € Brutto (!) verdient habe, weil die Auftragslage im Januar extrem bescheiden war. Bei einem Mindestlohn von 12,41 € in Deutschland wäre man bei einer Vollzeitstelle ja eigentlich mindestens bei 2.1xx € im Monat. Daher frage ich mich, inwiefern dieser Arbeitslohn überhaupt gesetzlich zulässig ist?

Und bevor Fragen aufkommen: Ich habe eine ganz normale 40-Stunden-Woche und habe eine ganz normale Festanstellung, bin also kein Auszubildender, Werkstudent, Praktikant oder sonst irgendwas in der Richtung.
Letztendlich darf sich jeder selbst ausbeuten , muss es aber nicht.
Honorarbasis = selbständige Tätigkeit.

Schreibe dem Auftraggeber in diesem Fall, du würdest nicht unter Summe X im Schnitt im Stundensatz arbeiten, gibt ein Minimum an, mache ich auch so.

Wenn der dann noch nicht mal auf 12,41 € Stundensatz als Minimum eingeht, dann ist sowieso was faul.
 

Yara

Aktives Mitglied
Das BAG hat sich im Mai 2016 darauf geeinigt, dass monatlich ausgezahlte Provisionen mindestlohnwirksam sind. Gleiches gilt für Jahressonderzahlungen und zusätzliche Urlaubsgelder. Ob die Mindestlohnwirksamkeit bei jährlicher Zahlung der Provision greift, wurde nicht bestimmt.
 

carrot

Aktives Mitglied
Das BAG hat sich im Mai 2016 darauf geeinigt, dass monatlich ausgezahlte Provisionen mindestlohnwirksam sind. Gleiches gilt für Jahressonderzahlungen und zusätzliche Urlaubsgelder. Ob die Mindestlohnwirksamkeit bei jährlicher Zahlung der Provision greift, wurde nicht bestimmt.
Gibt es dazu ein Urteil ? Gesetzestext, würde mich letztendlich auch interessieren.
 

Yara

Aktives Mitglied
Gibt es dazu ein Urteil ? Gesetzestext, würde mich letztendlich auch interessieren.
Ich habe das hieraus entnommen:
.
 

Sven2022

Neues Mitglied
Danke für eure Antworten.

Ja, ich fühle mich auch stark ausgebeutet und werde zusehen, dass ich so schnell wie möglich eine neue Stelle finde. Dass ich dort teilweise (wie im Januar) noch nicht mal den Mindestlohn erhalte, war mir nicht klar, als ich den Vertrag unterschrieben habe. Ich dachte, dass ich trotz des Providonsmodells zumindest den Mindestlohn erhalte.

Die Frage ist halt jetzt wie gesagt nur, ob dieses Modell überhaupt zulässig ist und mir mein aktueller Arbeitgeber überhaupt so wenig zahlen darf.
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo.

Wie der Titel schon sagt, habe ich eine Vollzeitstelle. In meinem Arbeitsvertrag, den ich vor ein paar Monaten unterschrieben habe, arbeite ich teilweise auf Provisionsbasis. Daher weiß ich nie, was ich am Ende eines Monats verdiene. Ich hatte schon Monate, in denen ich 2.700 € oder 2.800 € verdient habe. Allerdings hatte ich auch schon Monate, in denen ich deutlich weniger verdient habe.

Hinzu kommt, dass ich bei meinem Job extrem darauf angewiesen bin, dass unser Vertrieb viele Aufträge an Land holt. Ansonsten habe ich wenige Projekte und dementsprechend ein extrem niedriges Gehalt, weil mein Grundgehalt extrem niedrig ist. Diese Konstellation ist natürlich nicht optimal, insbesondere weil ich die Auftragslage logischerweise nicht selber beeinflussen kann. Dennoch habe ich mich darauf eingelassen, weil ich dachte, dass ich den Vertrag erstmal unterschreibe. Und den Job wechsle, sobald ich eine bessere Stelle gefunden habe.

Nun ist es allerdings so, dass ich im vergangenen Monat tatsächlich nur 1.8xx € Brutto (!) verdient habe, weil die Auftragslage im Januar extrem bescheiden war. Bei einem Mindestlohn von 12,41 € in Deutschland wäre man bei einer Vollzeitstelle ja eigentlich mindestens bei 2.1xx € im Monat. Daher frage ich mich, inwiefern dieser Arbeitslohn überhaupt gesetzlich zulässig ist?

Und bevor Fragen aufkommen: Ich habe eine ganz normale 40-Stunden-Woche und habe eine ganz normale Festanstellung, bin also kein Auszubildender, Werkstudent, Praktikant oder sonst irgendwas in der Richtung.
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