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Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
dieser Threat betrifft zwar nicht unmittelbar mich, aber ich mache trotzdem Gedanken darum. Es geht um meine Nachbarin, die vor knapp vier Monaten in die selbe Wohngenossenschaft eingezogen ist, in der auch ich schon fünf Jahre lebe. Sie wohnt nur zwei Eingänge weiter...
Sie ist mit ihrem Freund eingezogen und wie es das Schicksal wollte, war es zwei Monate später aus zwischen den Beiden. 🙄 Nun ist es aber so, dass beide im Mietvertrag als Halter dieser Wohnung eingetragen sind. Zu Ende Juli hat er ihr eine schriftliche unterschriebene Kündigung ausgehändigt. Aber jetzt dreht er völlig durch. Er fängt an zu stalken und verfolgt sie und will wieder in die Wohnung rein. Es existiert wie gesagt diese unterschriebene Kündigung, aber sie weiß nicht, ob diese auch noch nach zwei Monaten wirksam ist und rechtskräftig, um ihn aus dem Wohnverhältnis zu streichen. Sie ist noch Auszubildene und hat Bedenken und Angst davor bei der Genossenschaft die "alte" Kündigung vorzulegen weil sie denkt, der Vermieter könne sagen, das ein Azubi-Gehalt nicht ausreicht um die Wohnung zu finanzieren (430 Euro).
Sie ist bereit sich finanzielle Unterstützung aus der Familie zu holen.
Nur kann sie noch mit der Kündigung zum Vermieter und kann dieser ihren Ex aus dem Verhältnis streichen?
Danke für die Antworten. Bei Unklarheiten hole ich gerne weiter in diese etwas "komplizierte" Situation aus...
viele Grüße
dieser Threat betrifft zwar nicht unmittelbar mich, aber ich mache trotzdem Gedanken darum. Es geht um meine Nachbarin, die vor knapp vier Monaten in die selbe Wohngenossenschaft eingezogen ist, in der auch ich schon fünf Jahre lebe. Sie wohnt nur zwei Eingänge weiter...
Sie ist mit ihrem Freund eingezogen und wie es das Schicksal wollte, war es zwei Monate später aus zwischen den Beiden. 🙄 Nun ist es aber so, dass beide im Mietvertrag als Halter dieser Wohnung eingetragen sind. Zu Ende Juli hat er ihr eine schriftliche unterschriebene Kündigung ausgehändigt. Aber jetzt dreht er völlig durch. Er fängt an zu stalken und verfolgt sie und will wieder in die Wohnung rein. Es existiert wie gesagt diese unterschriebene Kündigung, aber sie weiß nicht, ob diese auch noch nach zwei Monaten wirksam ist und rechtskräftig, um ihn aus dem Wohnverhältnis zu streichen. Sie ist noch Auszubildene und hat Bedenken und Angst davor bei der Genossenschaft die "alte" Kündigung vorzulegen weil sie denkt, der Vermieter könne sagen, das ein Azubi-Gehalt nicht ausreicht um die Wohnung zu finanzieren (430 Euro).
Sie ist bereit sich finanzielle Unterstützung aus der Familie zu holen.
Nur kann sie noch mit der Kündigung zum Vermieter und kann dieser ihren Ex aus dem Verhältnis streichen?
Danke für die Antworten. Bei Unklarheiten hole ich gerne weiter in diese etwas "komplizierte" Situation aus...
viele Grüße