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Ist die Kündigung noch wirksam? (Wohnung)

e-motion

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

dieser Threat betrifft zwar nicht unmittelbar mich, aber ich mache trotzdem Gedanken darum. Es geht um meine Nachbarin, die vor knapp vier Monaten in die selbe Wohngenossenschaft eingezogen ist, in der auch ich schon fünf Jahre lebe. Sie wohnt nur zwei Eingänge weiter...
Sie ist mit ihrem Freund eingezogen und wie es das Schicksal wollte, war es zwei Monate später aus zwischen den Beiden. 🙄 Nun ist es aber so, dass beide im Mietvertrag als Halter dieser Wohnung eingetragen sind. Zu Ende Juli hat er ihr eine schriftliche unterschriebene Kündigung ausgehändigt. Aber jetzt dreht er völlig durch. Er fängt an zu stalken und verfolgt sie und will wieder in die Wohnung rein. Es existiert wie gesagt diese unterschriebene Kündigung, aber sie weiß nicht, ob diese auch noch nach zwei Monaten wirksam ist und rechtskräftig, um ihn aus dem Wohnverhältnis zu streichen. Sie ist noch Auszubildene und hat Bedenken und Angst davor bei der Genossenschaft die "alte" Kündigung vorzulegen weil sie denkt, der Vermieter könne sagen, das ein Azubi-Gehalt nicht ausreicht um die Wohnung zu finanzieren (430 Euro).
Sie ist bereit sich finanzielle Unterstützung aus der Familie zu holen.
Nur kann sie noch mit der Kündigung zum Vermieter und kann dieser ihren Ex aus dem Verhältnis streichen?

Danke für die Antworten. Bei Unklarheiten hole ich gerne weiter in diese etwas "komplizierte" Situation aus...

viele Grüße
 
Hallo,

Kündigungen können rechtswirksam nur zwischen Vermieter und Mieter (beide!) ausgesprochen werden.
Bei einem solchen Mietvertrag hätte sie umgehend mit der Genossenschaft Kontakt aufnehmen müssen und die Wohnung auf sich umschreiben lassen müssen.
Dazu wäre die Gesellschaft nicht verpflichtet gewesen.

Mein Rat dazu:
Schnellstens zum Vermieter und Klarheit schaffen.
Sich für den Übergang vielleicht eine Verfügung, zur alleinigen Beanspruchung der Wohnung, ausstellen lassen.
Jeder Rechtsanwalt kann da behilflich sein.
 
Der Vermieter wird ihn nicht so einfach aus dem Vertrag streichen,
weil sie eine Kündigung vom Freund erhalten hat und die vorlegt.
(Datum stimmt auch nicht mehr.)


Der Vermieter muß einverstanden sein,dass sie die Wohnung allein bewohnt.
Muß mit ihr einen neuen Vertrag machen.

Könnte bei einem kleinen Ausbildungsgehalt tatsächlich zum Problem werden.
Das sieht sie ganz richtig.

Es stehen noch beide als Gesamtschuldner im Mietvertrag.
Also ist der Freund noch immer gleichberechtigter Mieter.

Sie müssen das mit der Kündigung erneut beim Vermieter regeln.
Auf korrekte Art.
 

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