Hallo,
Das sind ja zwei bis drei Probleme auf einmal. Das geht ja gar nicht. Ein nachbarschaftliches Streit-ÜberraschungsEi.🙂
So erstmal zu der Drohung Dir die Hand abzuschlagen, darin kann man unter Umständen eine strafbare (versuchte) Nötigung sehen. Das mit dem Versuch könnte ein Problem werden, den im allgemeinen sind nur begangene Straftaten strafbar, und nur in Einzelfällen, gilt die Strafbarkeit auch beim Versuch automatisch. Nötigung ist aber keine der Straftaten, wo dies auch für den Versuch gilt glaube ich. Sorry komme gerade selber etwas ins trudeln, weil es schon lange her ist, dass ich das mal gelernt hatte. Aber unterm Strich ist ein solches Verhalten als Nötigung strafbar.
Sofern du diese Nöttigung durch einen Zeugen oder sonstwie beweisen kannst. Dann könntest Du zu Polizei gehen und ihn anzeigen. Die "Handgreiflichkeiten" an sich sind je nach Umfang und "Verletzungserfolg" also ohne Hilfmittel, mit Hilfsmittel als Körperverletzung bzw. gefährliche oder schwere Körperverletzung auch strafbar.
Gewiss kann dein Vermieter sagen, das er mit dem anderen redet, es ist ja sein Eigentum, mit dem der andere Absprache widrig umgeht, und so möglicherweise eine Gefahrenquelle schaft, indem Mäuse eindringen, die Schäden verursachen können. Sollten Dir aber Schäden durch das Verhalten des anderen Mieters entstehen, und diese ihm zuzurechnen sein, d.h. man kann beweisen, dass der Schaden "letzlich" durch ihn, über die Mäuse, verursacht wurde, müsste er Dir den Schaden ersetzen.
Wenn aber die Situation mit den Mäusen und das vergebliche Auslegen von Gift bekannt ist, und die Mäuse auch nicht auf anderem Weg in das Haus kommen können, und es "jetzt" durch Dich bekannt ist, dass der Nachbar immer "Zugänge" für die Mäuse schaft, ist es vielleicht wirklich am Vermieter dem Nachbarn ausdrücklich darauf hinzuweisen, von diesem Verhalten abzulassen, ansonsten würde man in Zukunft ihn als Schadensverursacher des Mäusebefalls zur Kasse bitten. Das alles mag aber nur unter den Bedingungen gelten, die Du hier geschildert hast, sofern sie vollständig und ohne Fehler sind. Wobei letzten Endes das Problem der Beweisbarkeit des ganzen Herganges auch hier gilt .
Sicherlich ist die Drohung und die Beleidigung wirklich nur eine Sache zwischen euch beiden, die eigentlich nichts mit eurem Vermieter oder seiner Mietsache zu tun hat, der Vermieter kann nicht von seinen Mieter verlangen, nun seit mal nett und brav zueinander, obwohl man ein normales Miteinanderauskommen erwarten kann.