E
exenter
Gast
Die Schilderung der Sache ist schon eigenartig. Vergewaltigt, zusammen weiter geschlafen und noch mal vergewaltigt. Aus meiner Sicht flüchtet eine Vergewaltigte und legt sich nicht schlafen mit dem Täter. Da sie nein gesagt hat kann man es ja theoretisch als eine Vergewaltigung ansehen, aber jeder Richter wird da seine berechtigten Zweifel haben. Der gesamte Ablauf klingt nicht nach einer Straftat, sondern mehr nach "sie ziert sich noch".