AW: insolvens
Hi.
ich schreib mal jetzt unabhänig von dem "Was" als Selbststänidgkeit.
Und unter dem Hinweis auf mögliche Unterschiede durch Bundes-, Landes- und sonstiges Recht.
Grundsätzlich ist man bei einer Insolvenz dazu verpflichtet am Abtragen seiner Schuld mitzuarbeiten. Innerhalt der persönlichen Gegebenheiten (sprich: Gesundheit usw.).
Will heißen: es geht bis zur Lohnpfändung - unter Beachtung der Pfändungsgrenzen.
Dabei ist egal ob dieser Beitrag durch eine Anstellung oder selbstständige Arbeit erbracht wird.
Natürlich wird das nicht so einfach, weil man - entgegen der landläufigen Meinung - zwar Verträge (z.B. in diesem Fall Lieferverträge der Brauerei, Telefonanschluß, Miete, usw.) unterschreiben darf. Jedoch halt keine Kreditverträge (auch keine "Privatkredite" von Fam., Freunden, Bekannten).
Bleibt eigentlich nur eine wirkliche Hürde. Und zwar genau dieselbe, die allgemein bei Selbstständigkeit eine Rolle spielt.
Die Gesundheit. Jeder wird fragen:
wenn sie Ihren Beruf wegen gesundheitlichen Probs nicht mehr ausüben können... . Wie wollen Sie dann mit der Belastung einer Selbstständigkeit fertig werden? Und in einer Gastwirtschaft ist auf jeden Fall mit schwerer körperlicher Belastung zu rechnen. Z.B. langes Stehen, Laufen, Fäßer bewegen, Kästen schleppen, usw. .
Und diese Frage steht vor allen Anderen.
Allerdings verbietet das Gesetz keinem sich in einer Selbstständigkeit körperlich zu ruinieren. Ausserdem wollen die zuständigen Stellen auch bei einem laufenden Geschäft ein persönliches Konzept. Und Gastwirtschaft ist auch nicht mehr wirklich eine sichere Sache.
Auch ich will nicht negativ erscheinen. Aber es ist alles zu bedenken.
Wenn die Möglichkeiten bestehen, daß es klappt - würd ichs auch versuchen. Wobei die betonung auf "auch versuchen" liegt. 😉
Gruß