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insolvenz zu ende was tun

Warum wendest Du Dich nicht an deinen Treuhänder? Für solche Fragen ist er ja da.


Und ich habe gestern in dem bereich erst wieder etwas gelernt. Man ist die Schulden nicht los, sondern es gibt keinerlei Möglichkeiten mehr dass sich eingeklagt werden können.
Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt - erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt.
 
Warum wendest Du Dich nicht an deinen Treuhänder? Für solche Fragen ist er ja da.


Und ich habe gestern in dem bereich erst wieder etwas gelernt. Man ist die Schulden nicht los, sondern es gibt keinerlei Möglichkeiten mehr dass sich eingeklagt werden können.
Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt - erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt.

ja das mache ich auch. ich wollte nur mal von leute hören, was die so meinen. obwohl ich schon offt versucht habe die insolvenz büro zu erreichen aber keiner geht dran. und wen ich den anwalt in wiesbaden anrufe. da sagt er ich soll die sekreterin anrufen in frankfurt. ich gehe einfach ohne termin an die tür. und da werde ich mal anrufen und fragen warum sie ans tel.nicht geht.

gruss
 
Wie die sind nicht erreichbar??? Also wenn ich meine Treuhänderin anrufe, da ist immer jemand. Sonst erkläre das beim Gericht dass Du versuchst die zu erreichen und es nicht möglich ist. vielleicht können die ansonsten auch deine Frage beantworten.
 
also mir wurde damals gesagt 6 jahre, und vor eine woche bekam ich einen schreiben vom gericht, und im RTL gibt es ja auch weiss jetzt nicht wie er heisst, schuldberberater. der die leute vom schulden befreit er hat auch 6 jahre gesagt.
Die haben alle keine Ahnung und am wenigsten der vom Fernseher. Ist nur Quotenhascherei und Show.



Es sind aber 6; wir bearbeiten die Anträge tagtäglich in der Kanzlei.
 
Warum wendest Du Dich nicht an deinen Treuhänder? Für solche Fragen ist er ja da.


Und ich habe gestern in dem bereich erst wieder etwas gelernt. Man ist die Schulden nicht los, sondern es gibt keinerlei Möglichkeiten mehr dass sich eingeklagt werden können.
Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt - erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt.

10 Jahre? so lange dauert der Schufa Eintrag? krass, ehrlich

LG Gatinha
 
10 Jahre? so lange dauert der Schufa Eintrag? krass, ehrlich

LG Gatinha

Uns sagte ein Schufa Mitarbeiter (allerdings letztes Jahr)
Zuerst gibt es diesen Eintrag:

---------aus öffentlichem Verzeichnis: Restschuldbefreiung angekündigt xx.XX.200-------------------

Dannach bliebe der Eintrag noch weitere drei Jahre bestehen.

Anschliessend gibt es einen Eintrag der 72 Monate bleibt.
Es gibt auch einen ähnlichen Eintrag nach erteilter oder abgelehnter RSB.

Also insgesamt (Wohlverhaltensperiode 6 Jahre, plus 3 Jahre den Eintrag und dann nochmal 72 Monate) ergibt mindestens 15 Jahre Schufa versaut.
 
so leute, ich war heute bei der treuhände.
er sagte zu mir, so ein schreiben hast du und alle gläubige bekommen. das heisst wenn sich keiner von dene inerhalb von 14 meldet, der richter endscheidet als RSB. aber nur wenn. sollte sich jemand melden und sein geld weiterhin haben, dan geht es weiter.
und ich dachte nach 6 jahren hat keine mer zu melden.
dumm gelaufen.

gruss
 
so leute, ich war heute bei der treuhände.
er sagte zu mir, so ein schreiben hast du und alle gläubige bekommen. das heisst wenn sich keiner von dene inerhalb von 14 meldet, der richter endscheidet als RSB. aber nur wenn. sollte sich jemand melden und sein geld weiterhin haben, dan geht es weiter.
und ich dachte nach 6 jahren hat keine mer zu melden.
dumm gelaufen.

gruss

Jetzt mal ruhig Blut und nicht verrückt machen. Die RSB bekommst Du mit angrenzender Sicherheit und es geht nicht weiter.

Die Restschuldbefreiung kann nach Aufhebung des Verfahrens und deren Ankündigung nur noch gemäß §§ 295 ff. InsO versagt werden.
Einen Verstoß gegen eine Obliegenheit des § 295 InsO muss vom Gläubiger nachgewiesen werden, nur dann kann er dagegen vorgehen.
In einem Verbraucherinsolvenzverfahren ist nach dem Gesetz grundsätzlich nicht der Treuhänder zur Anfechtung berechtigt und verpflichtet, sondern die Gläubiger selbst, § 313 InsO.

§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
§ 296 Verstoß gegen Obliegenheiten
(1) 1Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt; dies gilt nicht, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft. 2Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekanntgeworden ist. 3Er ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 glaubhaft gemacht werden.
(2) 1Vor der Entscheidung über den Antrag sind der Treuhänder, der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören. 2Der Schuldner hat über die Erfüllung seiner Obliegenheiten Auskunft zu erteilen und, wenn es der Gläubiger beantragt, die Richtigkeit dieser Auskunft an Eides Statt zu versichern. 3Gibt er die Auskunft oder die eidesstattliche Versicherung ohne hinreichende Entschuldigung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ab oder erscheint er trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne hinreichende Entschuldigung nicht zu einem Termin, den das Gericht für die Erteilung der Auskunft oder die eidesstattliche Versicherung anberaumt hat, so ist die Restschuldbefreiung zu versagen.
(3) 1Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. 2Die Versagung der Restschuldbefreiung ist öffentlich bekanntzumachen.
§ 297 Insolvenzstraftaten
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlußtermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wird.
(2) § 296 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
(1) 1Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. 2Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.
(2) 1Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. 2Die Versagung unterbleibt, wenn der Schuldner binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht den fehlenden Betrag einzahlt oder ihm dieser entsprechend § 4a gestundet wird.
(3) § 296 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 299 Vorzeitige Beendigung
Wird die Restschuldbefreiung nach § 296, 297 oder 298 versagt, so enden die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger mit der Rechtskraft der Entscheidung.
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
(2) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 oder des § 297 vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des § 298 vorliegen.
(3) 1Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen. 2Gegen den Beschluß steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, die sofortige Beschwerde zu.
 

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