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Inso vs SGB II

MagicalX

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in einer Umschulung und erhalten Azubi Vergütung nach dem TVAöD.
Außerdem bekomme ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II.
Ich bin aktuell in der Verbraucherinsolvenz (Wohlverhaltensphase).

Ende November erhalte ich laut Tarif eine Jahressonderzahlung (kein Weihnachtsgeld von der Definition her - warum auch immer).
Das Jobcenter rechnet für meinen Bedarf mit dem theoretischen Nettobetrag und kürzt entsprechend die Leistungen für 6 Monate danach.
Auf meinem Konto tatsächlich wird natürlich (wegen der Lohnpfändung) ein deutlich geringerer Betrag auftauchen. Unterm Strich habe ich also weniger Geld, weil ich eine Jahressonderzahlung bekomme und stehe dadurch schlechter dar.
Ich werde nach aktuellem Stand also dafür "bestraft" eine Jahressonderzahlung zu erhalten.

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich kann den monetären Ausfall nicht kompensieren.
Ich bitte um Hilfe und bin für jeden Hinweis dankbar.


Gruß
 

MagicalX

Neues Mitglied
Nee so leicht ist es eben nicht.
Die 600 mehr gibt es ja nur theoretisch

Denn zu meinem normalen Brutto-Lohn gibt es 95% Jahressonderzahlung, sprich grob das Doppelte an Brutto.
Daraus ergibt sich ein viel höheres Netto und von dem wird oberhalb der Freigrenze gepfändet.
Ich müsste 6x115€ im November mehr haben, um es mir weglegen zu können. Diese 6x115€ erreiche ich aber nicht an "Mehr-Lohn", weil "so viel" gepfändet wird.

Ist das nachvollziehbar?
 

MagicalX

Neues Mitglied
Hi

danke für die Links, ich werde mich da Stück für Stück durchackern.


Mein AG weiß natürlich, dass ich insolvent bin. Allein schon wegen der Lohnpfändung im Vorjahr (ebenfalls Jahressonderzahlung). Da das Ding im öD leider nicht Weihnachtsgeld heißt, wird gnadenlos gepändet, als wäre es normaler Lohn. Mein IV interessiert es nicht.

Die Idee auf die JSZ zu verzichten, hatten wir durchgesprochen. Allerdings kamen dann Bedenken, da ich ja dann meinen Gläubigern Geldleistungen vorenthalten würde, weil ich meinen Anspruch nicht vollends ausnutzen würde.

Eine andere Idee so ins Blaue hinein war, dem JC mitzuteilen, dass ich ab Nov keine Leistungen mehr benötige und Ende Nov dann erneut hingehe und ab Dez eben wohl wieder Bedarf habe. Ich weiß nicht ob sowas möglich ist oder ob sowas als Betrug ausgelegt wird.
 

MagicalX

Neues Mitglied
Ganz einfach:
Du zahlt gnadenlos denen nicht, was ihnen zusteht und bekommst jetzt natürlich nicht, was Dir nicht zusteht.
Das ist nicht ganz korrekt. Die KFW hat's nicht interessiert, dass ich in 'ner Umschulung bin und erst danach zurückzahlen wollte. Mein Vorschlag das ganze unter Berücksichtigung zu stunden, wurde abgelehnt. Stattdessen erhielt ich Mahnungen.
Statt 3 Jahren zu warten, bekommen die halt nichts...
Ich war/bin ja zahlungswillig, aber zahlungsunfähig, zumindest temporär.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Das ist nicht ganz korrekt. Die KFW hat's nicht interessiert, dass ich in 'ner Umschulung bin und erst danach zurückzahlen wollte. Mein Vorschlag das ganze unter Berücksichtigung zu stunden, wurde abgelehnt. Stattdessen erhielt ich Mahnungen.
Statt 3 Jahren zu warten, bekommen die halt nichts...
Ich war/bin ja zahlungswillig, aber zahlungsunfähig, zumindest temporär.
Ich gehe nun aber wirklich davon aus, dass Du ein Pfändungsschutz-Konto hast, dass es also nicht sein kann, dass man Beträge unterhalb der Pfändungsgrenze weg nimmt.

Wie auch immer brauchst Du für Dein Leben die Mittel, die Dir zustehen, sonst geht es ja auch nicht weiter.
Damit wäre es "eigentlich " logisch, dass ein "Geldsegen" nach Art der Einmalzahlung schon zur Tilgung von Forderungen beiträgt. Gerecht wäre es auch, denn Deine Geschäftspartner haben im Vertrauen Leistungen gewährt und möchten diese vertragsgemäß zurück erhalten.

Ist es aber so, dass man Dir den Mehrverdienst zwar belässt - wozu auch immer Du ihn benötigst - aber Dir dann Dein Einkommen kürzt, so dass Du danach dann viel zu wenig hast, so geht spricht dies ebenfalls gegen mein Gefühl von Gerechtigkeit, da Du danach wegen nicht bezahlbarer Grundbeträge in eine neue Schieflage gerätst.

Also frage ich mich im Moment, was da nicht richtig läuft.
 

MagicalX

Neues Mitglied
Natürlich habe ich P-Konto. Es wird auch nicht gegen mich vollstreckt. Nur der pfändbare Anteil meines Nettolohns wird abgeführt.

Ich werde morgen einen Antrag nach § 850f I a) ZPO mit entsprechender Begründung und Rechnung formulieren.


Was da schief läuft?

Den IV juckts nicht, was mir zum Leben bleibt, der pfändet entsprechend der Tabelle den Lohn bzw. der AG fürht entsprechend ab. Das JC sieht die theoretische Zahl und sagt, dass ich in dem Monat keinen Anspruch habe und verteilt diese Summe auf 6 Monate, damit eine fortwährende Zahlung besteht.
Dass die tatsächliche Summe 'ne andere ist, interessiert die nicht, weil die den Steuerzahler nicht mit meinem Privatproblem belasten wollen.
 

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