Uri
Aktives Mitglied
Korrekt. Und noch heftiger für den TE...Scheitert schon daran das TE dann verpflichtet wäre, zunächst mal den Beweis zu erbringen das es einen Insektenzuwachs gab, und das dieser seit aufstellen des Insektenhotels stattgefunden hat - und diese Insekten daraus resultieren.
Das würde ich jedenfalls als Hausverwaltung antworten.
Selbst wenn ein Nachweis eines erhöhten Insektenzuwachses gelingen sollte, wird dies gerichtlich nicht reglementiert werden.
Zudem reden wir hier von Insekten, die im Radius 40 km herumfliegen.
Eine kleine Chance gäbe es nur, wenn der Nachbar 20 Insektenhotels auf seinem Balkon aufhängen würde und ein stark erhöhtes Aufkommen auch optisch unzweifelhaft festzustellen wäre.
Da Insekten im Radius 40 km stets ganz bestimmte Blumen anfliegen, ist ein Insektenaufkommen insbesondere von den ganz bestimmten gepflanzen Blumen abhängig.
Ich könnte mit der Argumentation der Belästigung und dem wissenschaftlichen Fakt des Anliegens von Blumen also eher Nachbarn gerichtlich zwingen lassen, keine Blumen auf den Balkon zu stellen als ein Insektenhotel.
--> somit sind wir bei der Lösung des Problems:
Lieber TE, halte keine Pflanzen auf Deinem Balkon und Du hast Ruhe.