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Inkasso gleich Schufaeintrag?

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utitti

Gast
Hi,

ich bin neu hier und habe bereits einiges zum Thema Inkasso/ Schufa durchgelesen, allerdings finde ich zu meinem Fall keine konkrete Hilfe:

ich hatte bis Ende letzten Jahres eine IKEA-Zahlkarte, habe leider mit den Ratenzahlungen etwas "rumgeschlampt" und sie wurde mir (zu Recht) gekündigt. Ich erhielt einen Brief eines Inkasso-Unternehmens, das mit der Eintreibung des Betrages beauftragt wurde. Da ich die 600 EUR nicht auf einmal begleichen konnte, wurde eine Ratenzahlung über zwei Monate vereinbart, die ich auch eingehalten habe. Die letzte Rate war Anfang Mai 07 fällig. Zeitgleich mit Zahlung der letzten Rate bekam ich ein Schreiben meines Kreditkartengebers, ich hätte einen negativen Schufa-Eintrag und müsse mich innerhalb der nächsten 10 Tage rechtfertigen, bzw. nachweisen, dass er erledigt oder gelöscht sei. So bin ich überhaupt erst auf meinen Eintrag aufmerksam geworden.

So, nun die Fragen: ist es korrekt, dass mich das Inkasso-Unternehmen nicht darauf hingewiesen hat, dass ich AUF JEDEN FALL einen Eintrag bekomme und ich es über meine Kreditkartenfirma erfahren habe? Und ist es rechtens, dass das Ink.-Unternehmen mir mit Zuteilung des Falles SOFORT einen Eintrag gibt, obwohl ich den Betrag gebleichen kann?

Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!!!

LG, Utitti
 
sobald du deine schulden abbezahlt hast gibt es auch keine negative shufa mehr.falls doch setze dich mit ihnen in kontakt und frage nach.
 
Das habe ich heute und letzte Woche bereits getan. Die Dame am Telefon meint, sie könne ihn als erledigt eingeben aber nicht löschen, da der Eintrag berechtigt sei. Frage ist ja, ob er denn berechtigt ist, nur weil der Fall beim Inkasso-Unternehmen gelandet ist, und TROTZ Ausgleiches.

Ich nehme an, dass auf Kulanzbasis gelöscht werden kann, die Firma scheint allerdings alles andere als Kulant zu sein :mad:
 
Wahrscheinlicher ist es allerdings, daß Du bei beantragung der Ikea-Karte eine Schufa-Klausel unterschrieben hast, in der Dir mitgeteilt wurde, daß "nicht vertragsgemäßes Verhalten" einen Eintrag bei der Schufa nach sich zieht. Das ist nun geschehen und vermutlich absolut rechtmäßig. Und wahrscheinlich bleibt dieser Eintrag als erledigt sogar drei Jahre drinnen.
 
vieleicht solltest du dich mit deinem bürgerbüro in verbindung setzen,die können dir zumindest sagen was du tun kannst und wie das ganze abläuft.aber standart weise werden einträge gelöscht nach rückzahlung.allerdings das mit der klausel wäre schon ziemlich mies.
 
Wenn wir mal davon ausgehen, dass du bei IKEA die Schufa-Klausel unterschrieben hast, ist der Eintrag mit dem Moment, wo du bei IKEA nicht mehr gezahlt hast, berechtigt. Der "erledigt"-Vermerk in deiner Schufa zeigt nun, dass Du die Forderung beglichen hast, allerdings nicht im Rahmen der eigentlichen Vertragsvereinbarung mit IKEA, und bleibt 3 Jahre in der Schufa stehen.
Soweit man den Fall nun beurteilen kann, ist es anscheinend rechtlich in Ordnung.
Mir persönlich ist bis jetzt auch noch kein Fall bekannt, in dem die Schufa bzw. einer der Vertragspartner eine vorzeitige Löschung durchgeführt hätten.
 
OK, ich schau noch mal nach der Klausel im IKEA-Vertrag. Aber auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten und Tipps!

Euch einen schönen Tag noch!
 
vieleicht solltest du dich mit deinem bürgerbüro in verbindung setzen,die können dir zumindest sagen was du tun kannst und wie das ganze abläuft.aber standart weise werden einträge gelöscht nach rückzahlung.allerdings das mit der klausel wäre schon ziemlich mies.

Tut mir leid, aber man sollte schon Wissen was man schreibt oder es lassen.

Die Firma die dahinter steckt sitzt in Wiesbaden also das Unternehmen die die Karte ausgestellt hat. Eine gute Freundin hat auch die Ikea Karte gehabt und leider die Raten nicht gezahlt :-( Ergebniss Schufa Eintrag.

Naja ich machte mich auf die Suche nach einer Lösung und habe ein Unternehmen gefunden die sich auf Verhandlung mit Unternehmen auf vorzeitige Löschung spezialisiert hat und diese hat auch eine Kulanzlöschung herbei führen können.

Aber im Normalfall sind die Einträge 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des kompletten Ausgleichs drin.

Eine Schufaklausel hast du in jedem Fall unterschrieben, da ich selbst die Verträge des Unternehmes gelesen habe aber sogar, wenn du die Klausel nicht unterschreibst kann ein Unternehmen dein Daten an die Schufa übermitteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man mal eine Weile hier ist, dann kommen einem "Angebote" wie die von "Warum nicht" irgendwie bekannt vor - oder täusche ich mich da etwa?
Allerdings scheint mir die Aussage ehrlich: Wenn man den Eintrag eines Vertragspartners der Schufa gelöscht haben will, ist man auf die Kulanz angewiesen. Man sollte sich aber gut überlegen, ob einem dieser Versuch - und um mehr handelt es sich ja nicht - auch noch Geld wert ist.
 
Wenn man mal eine Weile hier ist, dann kommen einem "Angebote" wie die von "Warum nicht" irgendwie bekannt vor - oder täusche ich mich da etwa?
Allerdings scheint mir die Aussage ehrlich: Wenn man den Eintrag eines Vertragspartners der Schufa gelöscht haben will, ist man auf die Kulanz angewiesen. Man sollte sich aber gut überlegen, ob einem dieser Versuch - und um mehr handelt es sich ja nicht - auch noch Geld wert ist.

Man kann nicht mehr erwarten ! Sie soll versuchen einen halbwegs sauberen und netten Brief an die austellende Kartenfirma und evtl. auch an Ikea zu senden mit der bitte um Löschung, mehr machen diese Unternehmen ja auch nicht nur dessen Erfahrung ist manchmal sehr relevant aber mehr wie ein Nein kann es ja nicht geben daher versuch es.
 

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