Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Inflationsprämie

Vögelin

Aktives Mitglied
Ich wurde aufgrund Krankheit zum 30.06. gekündigt. Hatte tonnenweise Überstunden, die der AG nicht zahlen möchte. Da ich gesundheitlich noch angeschlagen bin, einigten wir uns auf eine Einmalzahlung, die sollte dann als Inflationsprämie laufen. Einen Teil haben wir im Januar bekommen, der Rest müsste, ein Teil versteuert werden und der andere Rest der Einmalzahlung als steuerfrei. Plötzlich geht das angeblich nicht mehr, da ich schon aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Es betrifft aber die Juni-Abrechnung, die korrigiert würde (Nachbelastung), da ich ja für Juli und August keine Abrechnung bekommen kann, da nicht mehr im Unternehmen. Wie ist die Lage? Der Auszahlungszeitpunkt ist doch nicht relevant, sondern der Abrechnungsmonat? In der Juni-Abrechnung ist mein Resturlaubsanspruch ausgezahlt worden. er kommt eh schon mit 1000 blauen Augen davon, dass Nachsehen habe ich, da 59 und gekündigt.. Wer kann mir helfen, Ex-Chef wartet auf Antwort.
 
Hast du die Vereinbarung irgendwo schriftlich vorliegen?

VG
Santino
Die Summe der Zahlung ja, aber nicht, dass es als Inflationsprämie gezahlt wird, nur schriftlich, dass es angeblich nicht mehr geht, da ich aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Es beträfe aber ja die Abrechnung für Juni (die würde geändert) und da war ich noch im Unternehmen, wenn auch im Krankengeldbezug.
 
Die Summe der Zahlung ja, aber nicht, dass es als Inflationsprämie gezahlt wird, nur schriftlich, dass es angeblich nicht mehr geht, da ich aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Es beträfe aber ja die Abrechnung für Juni (die würde geändert) und da war ich noch im Unternehmen, wenn auch im Krankengeldbezug.
Dann kannst du die Restsumme der Zahlung auf jeden Fall gerichtlich einfordern - ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

VG
Santino
 
Dann kannst du die Restsumme der Zahlung auf jeden Fall gerichtlich einfordern - ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

VG
Santino
Dann kannst du die Restsumme der Zahlung auf jeden Fall gerichtlich einfordern - ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

VG
Santino
er zahlt ja die 3000,00 €, aber nicht wie besprochen als Inflationsprämie, da es angeblich nicht mehr geht nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Allerdings kann es ja nur mit in die Juni-Abrechnung mit rein, da ich ja offiziell nur bis Juni in dem Unternehmen war. Daher die Frage, der Auszahlungszeitpunkt, also wann das Geld auf dem Konto ist, ist doch egal, oder?
 
Natürlich könnte er die zahlen.
Offenbar will er aber nicht.
Und das würde nur über eine Klage bzw. Anwalt gehen.
Toll, wenn Du was schriftliches hättest.
 
nein, schriftlich habe ich das nicht! Ich könnte auch sagen, dann Arbeitsgericht und Aufsichtsbehörde wegen der Überstunden, aber das wäre Erpressung 🙂 und da würde er erst recht rot sehen.
 
Ich wurde aufgrund Krankheit zum 30.06. gekündigt. Hatte tonnenweise Überstunden, die der AG nicht zahlen möchte. Da ich gesundheitlich noch angeschlagen bin, einigten wir uns auf eine Einmalzahlung, die sollte dann als Inflationsprämie laufen. Einen Teil haben wir im Januar bekommen, der Rest müsste, ein Teil versteuert werden und der andere Rest der Einmalzahlung als steuerfrei. Plötzlich geht das angeblich nicht mehr, da ich schon aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Es betrifft aber die Juni-Abrechnung, die korrigiert würde (Nachbelastung), da ich ja für Juli und August keine Abrechnung bekommen kann, da nicht mehr im Unternehmen. Wie ist die Lage? Der Auszahlungszeitpunkt ist doch nicht relevant, sondern der Abrechnungsmonat? In der Juni-Abrechnung ist mein Resturlaubsanspruch ausgezahlt worden. er kommt eh schon mit 1000 blauen Augen davon, dass Nachsehen habe ich, da 59 und gekündigt.. Wer kann mir helfen, Ex-Chef wartet auf Antwort.
Er soll halt die Juni-Rechnung korrigieren. Das ist kein Problem.
Warum muss die Inflationsprämie versteuert werden? Die ist doch einmalig , bis 3000,00 Euro steuerfrei.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben