Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

In den Knast wegen Schulden!?

Okooy

Aktives Mitglied
Halli Hallo!

Ich bekomme in letzter Zeit immer öfter mit, dass Leute Schulden haben und diese einfach nicht abbezahlen können.
Sie haben viele Ängste. Verlieren sie ihr Haus? Werden ihnen ihre liebsten Dinge einfach weggepfendet?
Können sie deswegen in den Knast kommen?

Und genau das interessiert mich mal. Kann man wegen 2000 Euro oder so Schulden in den Knast kommen?
Warum muss es dann ein Franjo Pozh z.B. nicht, obwohl es bei ihm um Millionen geht!?

Und wie kommt man aus de rSchuldenfalle wieder raus, wenn man erstmal die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat?

Wer was zu dem Thema weiß, bitte mitteilen. 😉
 
Ganz "normal" Schulden anhäufen - ist doch kein Delikt. Und daher nicht strafbar. ( nur halt äußerst dumm - wenn man es nicht professionell macht.... )
Wenn man erstmal die e.V. abgegeben hat, ist nur für drei Jahre Ruhe. Dann darf weitergepfändet werden. Ein private Insolvenz wäre also besser.
 
In den Knast kannst du kommen, wenn es sich bei den Schulden um Strafen oder Ordnungsgelder handelt. Weiterhin kannst du auch in Haft kommen, wenn du die eidesstattliche Versicherung verweigerst oder zum Termin nicht erscheinst.

§ 901 ZPO

Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
 
Ins Gefängnis kommt man auch, wenn man bewusst Verträge eingeht, die man nicht wird halten können.
Wer also auf Raten kauft, oder bestellt, obwohl er weiß, dass er nicht bezahlen kann,
begeht Eingehungsbetrug § 263 StGB und wird dann auch entsprechend zur Verantwortung gezogen, was ja auch nur gerecht ist.
 
Ins Gefängnis kommt man auch, wenn man bewusst Verträge eingeht, die man nicht wird halten können.
Wer also auf Raten kauft, oder bestellt, obwohl er weiß, dass er nicht bezahlen kann,
begeht Eingehungsbetrug § 263 StGB und wird dann auch entsprechend zur Verantwortung gezogen, was ja auch nur gerecht ist.



Hallo,
und wie ist dass wenn Selbstständig ist ,zb. Vers.Branche.man macht mehrere Verträge die nach nem Monat in den Storno gehen und nicht rückzahlbar sind!? Wie sollte man da belangt werden!??
mfG
rolling
 
Das kann man ja vorher nicht wissen - daher dürfte sowas straffrei bleiben. Überhaupt ist die Hürde zum Betrug ziemlich hochgelegt. Zum Betrug gehört die Absicht.
 
Halli Hallo!

Ich bekomme in letzter Zeit immer öfter mit, dass Leute Schulden haben und diese einfach nicht abbezahlen können.
Sie haben viele Ängste. Verlieren sie ihr Haus? Werden ihnen ihre liebsten Dinge einfach weggepfendet?
Können sie deswegen in den Knast kommen?

Und genau das interessiert mich mal. Kann man wegen 2000 Euro oder so Schulden in den Knast kommen?
Warum muss es dann ein Franjo Pozh z.B. nicht, obwohl es bei ihm um Millionen geht!?

Und wie kommt man aus de rSchuldenfalle wieder raus, wenn man erstmal die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat?

Wer was zu dem Thema weiß, bitte mitteilen. 😉

In den Knast kommt man bei Schulden nicht. Egal ob man nun 10 Euro Schulden hat oder 10 Millionen. Viele Betrüger, Abzocker und Inkassobüros spielen aber mit der Angst der Menschen und drohen mit dem Wort Knast.
Die Einzige Ausnahme ist wenn man wenn man Schulden aus Geldstrafen, Ordnungswidrigkeiten hat.
Auch wenn man die Unterhaltspflicht mit Absicht verletzt kann man in den Knast kommen.
Es kann auch jemand in den Knast kommen wenn er die EV nicht ablegen möchte. Dies nennt man dann Erzwingungshaft.

Lösungen:
Wenn man nun eine Immobilie hat und diese behalten möchte und nicht durch Zwangsversteigerung verlieren möchte sollte man zu einem Immobilienfachmann gehen, der diese rettet und vor der Insolvenz oder Bankverhandlungen absichert.
(Du würdest bei Schwangerschaft ja auch nicht zum Zahnarzt gehen)

Wenn man "nur" Schulden hat sollte man sich einen Anwalt im Bereich Insolvenzrecht oder einen seriösen privaten Schuldnerberater suchen.
Hier gibt es zwei Ansätze:
Einen Vergleich aushandeln, das heisst die Gläubiger erlassen das meiste der Schulden (ca.30 bis 85%, je nach Geschick des Verhandelnden)
oder in die Insolvenz gehen.
 
Bei mir siehts recht schlimm aus. ich hab nen offenen HB wegen schulden die durch meinen Mitbewohner damals enstanden sind da er meine Konto- Karte aus meinem portemonaie genommen hat und sich auf S...- Seiten angemeldet hat und, und, und.

Nun hatte ich zu dem zeitpunkt ein neues Konto eröffnet da mir bei der alten bank die gebühren zu hoch wurden.

Mein Mitbewohner hat die ganze zeit die Post abgefangen bis ich ihn raus geschmissen habe und bei seinem Umzug sind mir dann diverse briefe in die Hände gefallen.

Unter anderem auch mehrere vom GV der auch die eidesstattliche Vers. haben wollte die ich natürlich nicht abgelegt habe weil ich nichts davon wusste.

Da ich fast 13 std. jeden tag ausser haus war, war ich persönlich ja auch nicht an zu treffen was zur folge hat dass ich nun den HB habe.

ich habe versucht mit denen zu reden. Habe klar gestellt, dass nicht ich die Schulden gemacht habe sondern mein mitbewohner aber das ist denen völlig egal.

Was soll ich nun tun? Ich mein mal, ich bin vor 3 Monaten vater geworden und habe keinen Bock, dass meine Tochter nen Vater hat der im bau sitzt.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben