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Immobilienmaklerin.

x nala x

Mitglied
Hallo 🙂

undzwar möchte ich evtl. Immobilienmaklerin werden.
evtl... da ich noch nicht genau weiß, was Immobilienmakler machen.
Und was ich dafür brauche (?)

Derzeit gehe ich auf eine Hauptschule, die ich mit der mittleren Reife abschließen werde, wahrscheinlich auch mit Quali.

Vlt könnt ihr mir ein bisschen drüber erzählen ?

Danke schonmal im Vorraus.
Liebe Grüße Nicole
 
Danke.

Voraussetzungen verfügt: neben einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis muss man nachweisen können, dass man keine eidestattlichen Versicherungen abgegeben hat und nicht insolvent ist. Außerdem dürfen keine gewerberechtlichen Verstöße vorliegen.

Quelle - Immobilienmakler Ausbildung
Versteh ich nicht xD

irwie ... hats mir auch nicht wirklich weiter geholfen...

- Was brauche ich für diesen Beruf ?
- Was muss ich nach der 10. Klasse machen bzw. wohin ?
direkt eine Ausbildung oder erst zu einer Fachschule hin ?
 
Hallo,
Was ist dir am Zitierten unklar?
Aus dem Zitat die unterstrichenen, versteh ich nicht.


Was sind denn deine Vorstellungen? Möchtest du in Deutschland tätig sein? Hast du kaufmännisches Geschick?
Ja, möchte in Deutschland tätig sein.
Kaufmännisches Geschick ? Mh. Was zählt denn alles dazu ?


Am sinnvollsten erscheint es mir jedoch, du besuchst zunächst einen Immobilienmakler oder die Beratungsdame des Arbeitsamtes.
Ja. Neulich war bei mir in der Schule ein Berufsberater mit dem ich einen Termin für's BIZ (Berufsinformationszentrum) vereinbart habe.


Edit :

Hab hier mal was gefunden:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/...act=goToAnyPage&_pgnt_id=resultShort&status=K

Also könnte ich nach der 10 eine Fachschule besuchen ?
 
Danke Glasmeer. 🙂

@ Meadows:

Ansonsten gehts dir noch gut, ja ?!
Zur information ich habe gegooglet, sonst hätte ich den "Berufenetlink" wohl kaum gefunden und hier reingesetzt. Und mit Faulheit hats nun auch nichts zutuen. In meinem Text steht, dass ich Informationen suche & ich habe euch gefragt, da ich gedacht habe dass vlt. ein Immobilienmakler unter euch ist.

Fragen darf man doch oder ?
Und dein Beitrag hilft nun auch nicht weiter. 😉
 
Soweit mir bekannt ist, darf sich jedermann Immobilienmakler nennen und braucht lediglich einen Gewerbeschein. Aber wäre nicht eine Ausbildung zur Immobilien Kauffrau besser. Frage doch bei der Industrie u. Handelskammer Deines Ortes mal nach. Du könntest einen grossen Makler in Deiner Stadt wegen eines Praktikums anspechen. Dann merkst Du ja, ob dieser Beruf Dir gefallen könnte.
Gast.
 
Unter der Bezeichnung "Immobilienfachwirt/-in" wird verstanden, dass derjenige/diejenige eine besondere berufliche Qualifikation für Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft erworben hat. Um diese Qualifikation zu erwerben, bestehen zwei grundsätzliche Möglichkeiten: A)Lehrgang mit Unterricht nach dem Rahmenstoffplan und Prüfung bei der IHK oder B)Staatlich geprüfter Fernlehrgang mit Unterricht bei einem Bildungsträger.

Beide Lehrgänge sind unterschiedlich und zwar sowohl in der Zielstellung wie auch in der Form der Übermittlung der Fachkenntnisse und Fertigkeiten.

A) Lehrgang mit Unterricht und Prüfung durch die IHK. Dieser Lehrgang basiert auf dem Berufsbildungsgesetz BBiG und steht für sog. Aufstiegsfortbildungsprüfungen. Eine Förderung der Vorbereitungslehrgänge nach dem AFBG, das sog. Meister-Bafög, ist möglich. Die IHKs können als zuständige Stelle für die Bereiche Industrie, Handel und Dienstleistung Fortbildungsprüfungsordnungen nach § 54 BBiG erlassen. Dies ist für die "Immobilienfachwirte IHK" bis 1998 der Fall gewesen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat am 23. Dezember 1998 mit der Verordnung über die Prüfung zum "Geprüften Immobilienfachwirt" (BGBl. 1998 Teil 1 S. 4060 ff.) eine bundeseinheitliche Nachfolgeregelung gem. § 53 BBiG erlassen. Nach knapp zehn Jahren ist die Verordnung novelliert worden und am 25. Januar 2008 wiederum als Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin" (BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 4 S. 117 ff.) neu erlassen worden. Die Lehrgangsdauer der verschiedenen Bildungsträger ist unterschiedlich gestaltet. Den Teilnehmern werden verschiedene Lehrgangsmodelle (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend) angeboten.

Durch die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer IHK, wird festgestellt, ob folgende wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind:

1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;

2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle;

3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.

B) Der/die Immobilienfachwirt/-in per Fernlehrgang

Alternativ zu A) gibt es seit 2001 die Möglichkeit, den Fachwirt-Lehrgang auch in einem Fernstudium zu absolvieren. Hier ist die Zielstellung eine andere, nämlich es geht hier für die Teilnehmer darum, 5 eigene Immobilien-Konzeptionen zu erstellen: Ein Grundstücks-, Investitions- und Marketing-, Vermietungs- oder Vermarktungs-, Bewirtschaftungs- und Unternehmenskonzept. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht schließlich darin, ein eigenes, gesamtheitliches Immobilienkonzept zu erstellen. Um diese Fähigkeiten zu erreichen, ist ein gegenüber A)bildungsmäßig höheres Einstiegslevel erforderlich, z.B. in der Form eines Hochschulstudiums (Ingenieurwesen, BWL, Jura etc.), die Mindestqualifikation liegt bei einem abgeschlossenen IHK-Berufsabschluss, z.B. als Immobilien-, Bank-, Industriekaufmann/-kauffrau etc. Der Lehrgang selbst ist ganzheitlich angelegt, d.h. er beginnt beim Grundstück (I. Teil), der Entwicklung von Immobilienprodukten (II. Teil), der Vermietung oder Vermarktung (III. Teil), der Bewirtschaftung (IV. Teil) und der Implementierung in ein Immobilienunternehmen (V. Teil). Der Lehrgang ist somit komplett auf die Führungsebene in einem Immobilienunternehmen ausgerichtet.
 

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