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Identitätsdiebstahl durch meine Mutter, Inkassofirmen bedrohen mich.

Bergkristall000

Aktives Mitglied
Also ich hatte auch schon mal Ärger mit einer Inkassofirma und habe die Infos benutzt, die in dem Link stehen, den ich gepostet hatte. Habe keinen Anwalt eingeschaltet und habe jetzt trotzdem meine Ruhe. Die haben mich seit Anfang des Jahres nicht mehr kontaktiert.
 

LyniaMin

Mitglied
Hallo LyniaMin,

kannst Du Dir einen Anwalt leisten? Sprich mit einem Anwalt, vielleicht kannst Du einen pauschalen Betrag ausmachen, denn meistens hört dieser "Theaterdonner" der Inkassofirmen auf, wenn sie es mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu tun bekommen. Das würde es Dir sicher erleichtern, denn dann brauchst Du nur noch "Reden Sie bitte mit meinem Anwalt. Weitere Anrufe erachte ich als Belästigung und Nötigung. Auch dieser Anruf wird aufgezeichnet und ich werde Anzeige erstatten, wenn Sie dies nicht umgehend unterlassen." zu sagen.

Mich wundert etwas, dass Du von einem "vollstreckbaren Titel" schreibst, d.h. dass ein Gericht bereits die Forderung bestätigt und einen Titel AUF DICH ausgestellt hätte. Aber dann wäre dieses Gezeter der Inkassofirma nicht mehr notwendig. Dann würde Dich ein Gerichtsvollzieher besuchen und Dein Konto oder andere Gegenstände pfänden. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Es ist höchste Zeit für Dich, Dich nicht auf den Rat von Laien zu verlassen, sondern die Situation genau und professionell zu klären. Dazu gehört auch, dass eine Inkassofirma die Verjährung dadurch zu hemmen oder zu unterbrechen versucht, in dem sie diesen Streit mit Dir als "ernsthafte Verhandlung" darstellt und Dir zumindest eine Abschlagszahlung abringen will. Sobald Du eine Zahlung leistest, beginnt die Verjährung wieder von neuem. Also: bezahle nichts und anerkenne nichts, weder schriftlich, noch mündlich, noch per E-Mail.

Und was den E-Mail-Verkehr angeht: er ist vor Gericht zwar rechtsgültig, muss aber von einem Gericht nicht anerkannt werden. Es ist so einfach, eine E-Mail zu fälschen. Du solltest also ALLE E-Mails mehrfach! sichern, dass Du sie jederzeit reproduzieren kannst. Zum Beispiel könnte die Gegenseite behaupten, dass sie Deine E-Mail nie bekommen hat und dass dem nicht so ist, kannst Du in aller Regel nicht beweisen.

Das Schlimme im Umgang mit Inkassofirmen ist: es ist ihnen egal, wer zahlt, Hauptsache Sie haben einen am Wickel und können die weiteren Forderungen immer höher schrauben. Der Umgang mit solchen Geiern erfordert Geduld und Standfestigkeit, denn ihre Strategie zielt darauf ab, dass Du einknickst und einen unüberlegten Schritt tust, der rechtliche Folgen in ihrem Sinn hat.

GANZ WICHTIG: Wenn Du Schreiben vom Gericht bekommst, diese MUSST Du unbedingt beantworten und entsprechend innerhalb von 14 Tagen reagieren und Widerspruch einlegen. Tust Du das nicht, bekommt das Inkassobüro automatisch einen wirklich vollstreckbaren Titel und das wäre bitter.

Tief durchatmen, nichts spontan entscheiden. Informiere Dich genau und fachlich richtig. Verlasse Dich nicht auf gut gemeinte Ratschläge!!! Viel Erfolg wünsche ich Dir damit.
Hallo, ja das mit dem Titel irritiert mich auch, vor allem ist der Brief schon über 5 Wochen alt. Mein Bruder befand sich im Ausland und ich wohne wie gesagt über Jahre nicht mehr dort. Mein Geburtstagdatum haben die nie gehabt, erst als ich anrief. Ich hätte das vielleicht nicht tun dürfen, aber ich hab dort nie was bestellt und wollte Aufklärung. Ich hatte auch noch nie mit so einem aggresiven Inkasso Kontakt gehabt. Bei anderen habe ich auf Identitätsdiebstahl hingewiesen und nie wieder was von denen gehört, weil ich einfach immer unter 10 Jahre gewesen bin wenn solche Briefe ins Haus flattern.
 

LyniaMin

Mitglied
Was ich vergessen habe ist das Emails nicht möglich sind. Man kann nur über ein Kontaktformular schreiben und dort erwarten die ALLE sensiblen Daten inklusive Kontonummer. Bin ja morgen sowieso bein Anwalt und dann melde ich mich wieder.

Vielen Dank an alle
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo LyniaMin,

wenn Firmen nur über Kontaktformular zu erreischen sind, ist allergrößte Vorsicht geboten.
Webseiten ohne Impressum sind zunächst einmal verdächtig. Klar, Daten sammeln wollen
sie alle, aber warum sollte eine Antwort auf Papier nicht möglich sein?

LG
 

LyniaMin

Mitglied
Hallo, eh nichts. Wollte nur sagen das ich die Kontaktformular Sache ungern machen würde.

Tut mir leid

Und zum Thema Titel nochmal:

Es handelt sich um einen sogenannten rechtskräftigen Titel nicht um ein vollstreckbaren Titel oder ähnliches.
Es steht auch nichts von Zwangsvollstreckung oder Ankündigung eines Gerichtsvollziehers dabei.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Carlos Ipswitch

Gast
Und zum Thema Titel nochmal:

Es handelt sich um einen sogenannten rechtskräftigen Titel nicht um ein vollstreckbaren Titel oder ähnliches.
Es steht auch nichts von Zwangsvollstreckung oder Ankündigung eines Gerichtsvollziehers dabei.
Ein "rechtskräftiger Titel" ist immer ein vollstreckbarer Titel und damit genau das, worauf es der Gläubiger bei einem gerichtlichen Mahnverfahren gegenüber dem Schuldner anlegt. Ein solcher Titel gilt 30 oder mehr Jahre und erlaubt es dem Gläubiger, durch einen Gerichtsvollzieher auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen = Pfändung, Taschenpfändung, etc. Auf diesem Dokument musst Du als Schuldner namentlich stehen. Darauf steht nichts von einem Gerichtsvollzieher, denn den muss der Gläubiger erst einmal beauftragen und bezahlen und dann bekommst Du Besuch.

Wie geschrieben: wenn die Inkassofirma einen solchen Titel hat, dann könnten sie Dich schon jetzt pfänden. Da nützt auch ein Anwalt nichts mehr und Du kannst ihn Dir sparen. Aber dann müssten Sie Dich nicht mehr in dieser Form belästigen und drangsalieren.

Also irgendwas passt da nicht zusammen und jedes weitere Raten und Vermuten erhöht Deine Gefahr, einen falschen oder unnötigen Schritt zu machen.

Wenn ich so offen sein darf: Du scheinst bei all diesen Fragen unsicher zu sein und bist es auch mit Deinen Antworten. Einem Anwalt kannst Du diesen Titel (falls es überhaupt einer ist! Ein Titel MUSS von einem Gericht ausgestellt werden und das ist IMMER auf dem Schreiben genannt!) vorlegen und er erklärt Dir genau, was zu tun oder zu lassen ist und welche Konsequenzen Du zu erwarten hast. Vielleicht machst Du Dir unnötige Sorgen, weil Dich diese Mitarbeiter der Inkassofirma nur übers Ohr hauen wollen. Übrigens gibt es einen Bundesverband der Inkassofirmen, bei denen Du Dich über dieses Verhalten beschweren kannst. Dort findest Du auch weitere Hinweise und Tipps, wie man Betrüger erkennen und entlarven kann.

Um sinnvolle Schritte gehen zu können, musst Du erst alle Informationen haben, bewerten und dann entscheiden. Wenn Dir ein Titel vor fünf Wochen an die Adresse Deines Bruders zugestellt wurde, dann MUSS dem ein gerichtlicher Mahnbescheid vorausgegangen sein, dem Du hättest 14 Tage lang widersprechen können. Da es sich bei der Adresse um Deinen Bruder handelt, kann das Gericht vielleicht davon ausgehen, dass Dich die Dokumente erreichen. Da bin ich mir nicht sicher und eben deswegen brauchst Du einen Anwalt, dem Du ALLE UNTERLAGEN vorlegen musst.

1.000,-€ sind nicht die Welt. Selbst wenn Du durch fiese Tricks, Versäumnisse und Unkenntnis bezahlen musst, ist das noch zu schaffen. Deswegen musst Du nicht ins Gefängnis.

Aber jetzt MUSST Du strukturiert und klar vorgehen. Schluss mit raten und vermuten. Die Inkassofirmen leben davon, dass sie ihre Forderungen immer höher schrauben können. Leg einen Ordner an, in den Du alles abheftest. Schreibe ein chronologisches Erinnerungsprotokoll, in dem Du alle Schritte von Dir und der Gegenseite auflistest. Das vereinfacht Dir und dem Anwalt das Vorgehen.

Diese Sache lässt sich aus der Welt schaffen, lass Dir nicht unnötig Angst machen. Sie ist ein schlechter Ratgeber.

Alles Gute, das schaffst Du.
 

LyniaMin

Mitglied
Ein "rechtskräftiger Titel" ist immer ein vollstreckbarer Titel und damit genau das, worauf es der Gläubiger bei einem gerichtlichen Mahnverfahren gegenüber dem Schuldner anlegt. Ein solcher Titel gilt 30 oder mehr Jahre und erlaubt es dem Gläubiger, durch einen Gerichtsvollzieher auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen = Pfändung, Taschenpfändung, etc. Auf diesem Dokument musst Du als Schuldner namentlich stehen. Darauf steht nichts von einem Gerichtsvollzieher, denn den muss der Gläubiger erst einmal beauftragen und bezahlen und dann bekommst Du Besuch.

Wie geschrieben: wenn die Inkassofirma einen solchen Titel hat, dann könnten sie Dich schon jetzt pfänden. Da nützt auch ein Anwalt nichts mehr und Du kannst ihn Dir sparen. Aber dann müssten Sie Dich nicht mehr in dieser Form belästigen und drangsalieren.

Also irgendwas passt da nicht zusammen und jedes weitere Raten und Vermuten erhöht Deine Gefahr, einen falschen oder unnötigen Schritt zu machen.

Wenn ich so offen sein darf: Du scheinst bei all diesen Fragen unsicher zu sein und bist es auch mit Deinen Antworten. Einem Anwalt kannst Du diesen Titel (falls es überhaupt einer ist! Ein Titel MUSS von einem Gericht ausgestellt werden und das ist IMMER auf dem Schreiben genannt!) vorlegen und er erklärt Dir genau, was zu tun oder zu lassen ist und welche Konsequenzen Du zu erwarten hast. Vielleicht machst Du Dir unnötige Sorgen, weil Dich diese Mitarbeiter der Inkassofirma nur übers Ohr hauen wollen. Übrigens gibt es einen Bundesverband der Inkassofirmen, bei denen Du Dich über dieses Verhalten beschweren kannst. Dort findest Du auch weitere Hinweise und Tipps, wie man Betrüger erkennen und entlarven kann.

Um sinnvolle Schritte gehen zu können, musst Du erst alle Informationen haben, bewerten und dann entscheiden. Wenn Dir ein Titel vor fünf Wochen an die Adresse Deines Bruders zugestellt wurde, dann MUSS dem ein gerichtlicher Mahnbescheid vorausgegangen sein, dem Du hättest 14 Tage lang widersprechen können. Da es sich bei der Adresse um Deinen Bruder handelt, kann das Gericht vielleicht davon ausgehen, dass Dich die Dokumente erreichen. Da bin ich mir nicht sicher und eben deswegen brauchst Du einen Anwalt, dem Du ALLE UNTERLAGEN vorlegen musst.

1.000,-€ sind nicht die Welt. Selbst wenn Du durch fiese Tricks, Versäumnisse und Unkenntnis bezahlen musst, ist das noch zu schaffen. Deswegen musst Du nicht ins Gefängnis.

Aber jetzt MUSST Du strukturiert und klar vorgehen. Schluss mit raten und vermuten. Die Inkassofirmen leben davon, dass sie ihre Forderungen immer höher schrauben können. Leg einen Ordner an, in den Du alles abheftest. Schreibe ein chronologisches Erinnerungsprotokoll, in dem Du alle Schritte von Dir und der Gegenseite auflistest. Das vereinfacht Dir und dem Anwalt das Vorgehen.

Diese Sache lässt sich aus der Welt schaffen, lass Dir nicht unnötig Angst machen. Sie ist ein schlechter Ratgeber.

Alles Gute, das schaffst Du.
Hallo, ja das stimmt ich bin ziemlich verzweifelt und auf diesen Titel steht weder ein Stempel noch ein Name des Gerichtes oder eine Unterschrift. Der gerichtliche Mahnbescheid wurde von der Inkassofirma gesendet, 5 Tage später kam schon der Titel jedoch hatte bin ich dort nicht mehr gemeldet und somit habe ich keine Chance gehabt dem Titel oder dem Mahnbescheid zu widersprechen. Mein Bruder ist geschäftlich oder privat oft unterwegs und konnte mir den Brief auch erst später geben. Das dies mein Bruder ist, wissen die denke ich nicht, alleine schon weil die ja nicht mal mein Geburtsdatum wussten. Da ich mich legal beim Einwohnermeldeamt umgemeldet habe, ist die Frist nicht rechtens und das weiß ich aus verlässlicher Quelle. Der Anwalt hat mir am Telefon auch schon gesagt das bei Falsch Zustellung die Frist nicht gültig ist. Mehr Klarheit bekomme ich heute beim Anwalt. Ich habe auch nur bis 2007 dort gewohnt, da war ich 11, also vor über 10 Jahren.


Vielen Dank für das Mut machen! Das hilft mir wirklich sehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Carlos Ipswitch

Gast
Hallo, ja das stimmt ich bin ziemlich verzweifelt und auf diesen Titel steht weder ein Stempel noch ein Name des Gerichtes oder eine Unterschrift. Der gerichtliche Mahnbescheid wurde von der Inkassofirma gesendet, 5 Tage später kam schon der Titel jedoch hatte bin ich dort nicht mehr gemeldet und somit habe ich keine Chance gehabt dem Titel oder dem Mahnbescheid zu widersprechen. Mein Bruder ist geschäftlich oder privat oft unterwegs und konnte mir den Brief auch erst später geben. Das dies mein Bruder ist, wissen die denke ich nicht, alleine schon weil die ja nicht mal mein Geburtsdatum wussten. Da ich mich legal beim Einwohnermeldeamt umgemeldet habe, ist die Frist nicht rechtens und das weiß ich aus verlässlicher Quelle. Der Anwalt hat mir am Telefon auch schon gesagt das bei Falsch Zustellung die Frist nicht gültig ist. Mehr Klarheit bekomme ich heute beim Anwalt. Ich habe auch nur bis 2007 dort gewohnt, da war ich 11, also vor über 10 Jahren.

Vielen Dank für das Mut machen! Das hilft mir wirklich sehr.
Das wird aus meiner Sicht immer seltsamer: eine Inkasso-Firma kann einen Mahnbescheid beantragen, aber nur ein Gericht kann Dir einen Mahnbescheid zustellen (Gelber Briefumschlag). Diesem Mahnbescheid kannst Du 14 Tage lang widersprechen. Kein Gericht schickt Dir schon nach 5 weiteren Tagen einen Titel, denn dann würde das Gericht Deine gesetzlich festgelegte Widerspruchsfrist nicht einhalten und soooo schnell ist ein Gericht nun auch nicht.

Auf der Internetseite der von Dir genannten Inkasso-Firma steht ein Vermerk, dass Betrüger versuchen in ihrem Namen Geld einzutreiben. Womöglich bist Du einem solchen Betrüger in die Finger geraten.

Hoffentlich taugt Dein Anwalt etwas. Bitte sei wachsam und überprüfe auch hier, was Dir gesagt wird.
 

LyniaMin

Mitglied
Hallo nochmal. Ich muss hier einiges korrigieren!

Es handelt sich wahrscheinlich nicht um ein MahnBESCHEID weil wie gesagt kein Gericht genannt ist. Die Briefe kamen beide von der Inkassofirma selbst und der zweite folgte 7 TAGE nach Erhalt des ersten Briefes! Somit wäre es auch nicht mal möglich in 14 Tagen Widerspruch einzulegen. In beiden Schreiben wird KEIN Gericht angegeben und es wird versucht eine Ratenzahlung zu erpressen. Ein Brief eines Mahnbescheides ist vom einem Gericht auszustellen und ist meist gelb gekennzeichnet, was auch nicht der Fall war.
 

LyniaMin

Mitglied
Das wird aus meiner Sicht immer seltsamer: eine Inkasso-Firma kann einen Mahnbescheid beantragen, aber nur ein Gericht kann Dir einen Mahnbescheid zustellen (Gelber Briefumschlag). Diesem Mahnbescheid kannst Du 14 Tage lang widersprechen. Kein Gericht schickt Dir schon nach 5 weiteren Tagen einen Titel, denn dann würde das Gericht Deine gesetzlich festgelegte Widerspruchsfrist nicht einhalten und soooo schnell ist ein Gericht nun auch nicht.

Auf der Internetseite der von Dir genannten Inkasso-Firma steht ein Vermerk, dass Betrüger versuchen in ihrem Namen Geld einzutreiben. Womöglich bist Du einem solchen Betrüger in die Finger geraten.

Hoffentlich taugt Dein Anwalt etwas. Bitte sei wachsam und überprüfe auch hier, was Dir gesagt wird.

Dort wird nur von Emails gesprochen, ich bekam die Briefe postalisch an die falsche Adresse alte zugeschickt.
 

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