Dass Du grundsätzlich dem Freund Deiner Mutter für Unterkunft / Verpflegung etc etwas geben musst, ist richtig.
Weder Deine Mutter noch deren Freund muss Dich mit 19 kostenlos unterbringen. Das ist die schlechte Nachricht.
Die gute ist allerdings, dass es Verwandte geben muss, die Dir zu Barunterhalt verpflichtet sind, damit Du genau die Kosten bezahlen kannst!
Verwandte wären primär Dein Vater und Deine Mutter, und zwar anteilig nach Einkommen ( aber nicht Mutters Freund), nämlich so lange, bis du einen ersten Ausbildungsabschluss hast und Dich selbst ernähren kannst.
Du hast geschrieben, dass Du in der Schule bist.
Ich würde an Deiner Stelle mal untersuchen lassen,ob Du als Schülerin überhaupt verpflichtet bist, jetzt schon nebenbei zu arbeiten, und ob es bei Unterhalt eine Kürzung gibt, wenn Du freiwillig arbeiten gehst und nicht dieses Geld als (anrechenbare) Ausbildungsvergütung bekommst.
Falls es Dir tatsächlich zu viel wird und Du Rechte prüfen lassen möchtest, dann solltest Du bei dem Amtsgericht Deines Wohnortes anrufen und dort nachfragen,ob Du einen Beratungsschein bekommst, mit dem Du bei einem Anwalt für Familienrecht (kostenfrei) aufgeklärt wirst, was du beanspruchen kannst und von wem.
Du kannst auch - denke ich - bei Deinem örtlichen Jugendamt anrufen und einfach fragen.
Damit Du überhaupt weisst was Du fragen sollst, musst Du Dir eine Stunde Zeit nehmen und im Internet das Stichwort "Unterhalt volljährige Schüler" googeln. All die Ergebnisse liest Du Dir durch und schreibst Dir Denkansätze auf.
Das Problem das Du natürlich grundsätzlich hast ist, dass Dir kaum ein Elternteil positiv gegenüber treten wird, wenn Du mit einem anwalt daher kommst. Es ist dieses Problem der Abhängigkeit von seinen Eltern.
Grundsätzlich fände ich es daher gut, dass Du eine Diskussion anstrebst - und dabei ganz genau weisst, was Du verlangen kannst und dies auf diplomatischem ( also nicht gerichtlichem Weg) durchzusetzen versuchst. Die harte Nummer bleibt Dir dann ja immer noch als Plan B..
LG.