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Ich möchte nicht in eine Klinik

Maxwi.

Neues Mitglied
Hallo, ich bin M/15 und bin seit einem Jahr in Therapie.
Ich habe sehr oft die Schule nicht besucht, hab mich aber sehr verbessert.
Meine Psychologin meint jetzt jedoch, sie würde mich gerne in eine Klinik einweisen damit ich die Schule fertig mache.
Ich bin dagegen, sehr dagegen.
Ich habe weder suizidgedanken, noch verletze ich mich selber oder andere und der einzige Grund warum ich meist nicht in der Schule bin ist das meine Mutter Alkoholikerin ist und mich am abend davor in depressionen stürzt.
Habe ich mitspracherecht? darf ich verweigern und sagen "Nein, ich möchte nicht in die Klinik/meine Schule dort beenden"?
 
Hallo, bitte habe keine Angst. Du bist über 14 Jahre alt und ohne deine Einwilligung kann nicht deine Psychologien über dich entscheiden. Bitte rede mit deiner Mama und bitte....gehe in die Schule. Nächster Ansprechpartner ist vielleicht ein Verwandter, Vertrauenslehrerin oder im Notfall rufst du selber bei der Telefonseelsorge für Jugendliche an;

tel:08001110333

Die helfen dir weiter und haben die richtigen Adressen. Kopf hoch, das klappt schon. Alles Gute, Farnmausi
 
Warum möchtest du nicht in eine Klinik?
ich wollte damals zurrst auch nicht, letztendlich war es das beste was ich tun konnte u ganz anders wie vorgestellt .
Wir könnten uns wenn keine Therapie war frei bewegen, auch in die Stadt usw, außer nachts. Die meisten Theras könnte man frei auswählen( ergo, kunsttherapie, Tanztheater, Krafttraining, Sport, Massage, Fango, Rotlicht, psyschologen, Physio usw.)
Für mich war es eher wie ne Reha.
 
Es wird zu einer Gerichtsverhandlung in dieser Sache kommen, wer weiß, vielleicht bekommst Du sogar einen Betreuer/Betreuerin die alles bei dir regeln wird ob es dir gefällt oder nicht. Das beste was du daraus schlagen kannst ist, Ehrlich mit dir selbst zu sein! Heute schon grübelt das Gericht in deiner Sache aber sie tun dieses nur um dir, dein Wohlergehen zu helfen oder willst du keine Ausbildung machen und deine Freunde, all die werden eine haben, einen Job ggf., verheiratet eventuell mit Haus und wundervollen Kindern nur du nicht, weil Du es viel wichtiger fandst, Frei zu sein, s wie es sich in der Natur so lebt aber die Realität sieht ganz anders aus.

Oder willst du eher eines Tages im Knast deine Ausbildung machen und dann? Glaubst du wirklich das als Knastie auf Arbeitssuche es dann viel viel leichter sein wird und die Bezahlung weiterhin so gut wie wenn Ohne Knast Erfahrung?? Ergreife die Gelegenheit! Etwas Gutes wird dir angeboten doch lass dir Zeit es anzunehmen, du weist doch was im Spiel steht?? Nur deine Zukunft! Das Gericht ist Nichts Böses, denn so ist es in Deutschland, da wird einen geholfen. Vielleicht kannst du dem Gericht einen Deal vorschlagen das du von jetzt an in die Schule gehen wirst um deine Ausbildung zu machen denn weist du was dir blüht, wenn du versagst?? Eine Zwangsbetreuung und manche dieser Betreuer sind schlimmer als die Polizei erlaubt also reisse dich Zusammen junger Mann und tue das beste mit deinem Leben. Sicherlich ist es schön, so Frei zu sein, wie Du bis jetzt handeltest aber wir leben nicht mehr im Wilden Westen obwohl ich manchmal das gegen teil von denke.

Viel Erfolg mit deinem Gerichtstermin und vergiss nicht, was auf dem Spiel steht. Lass dich auch niemals Zwangseinweisen.
 
Es wird zu einer Gerichtsverhandlung in dieser Sache kommen, wer weiß, vielleicht bekommst Du sogar einen Betreuer/Betreuerin die alles bei dir regeln wird ob es dir gefällt oder nicht.

Einen Betreuer bekommen nur Volljährige, Minderjährige maximal einen "Vormund" und der regelt auch nicht mehr, als die Eltern (eher weniger).🙄

Meine Psychologin meint jetzt jedoch, sie würde mich gerne in eine Klinik einweisen damit ich die Schule fertig mache.
Ich bin dagegen, sehr dagegen.

Wenn die Drohung ernst ist, kannst du übrigens in deinem Alter selber zum Anwalt gehen (das geht ab 14), und das ist sehr hilfreich.
Wenn du das machen willst, solltest du einen für Familienrecht anrufen und fragen, ob die Beratung kostenlos ist, ob er dir sonst selber einen Beratungsschein machen lassen kann, oder ob du den selbst bringen musst.

Wenn er erst den Beratungsschein haben will, kannst du dich auch hier nochmal melden und man kann dir weiterhelfen (ich habe das vor einer Weile alles selber durch😉). Den Beratungsschein gibt's beim nächsten Amtsgericht, aber die Rechtpfleger können ziemlich blöd sein.

Mit einem Anwalt wärst du mehr oder minder total sicher.

LG, Leonie
 
hallo LeonieMarie;


Einen Betreuer bekommen nur Volljährige, Minderjährige maximal einen "Vormund" und der regelt auch nicht mehr, als die Eltern (eher weniger).🙄
Aufnahme in der Einrichtung

2.1
Beginn des Aufenthaltes Die Dienste für die Betreuung und das Wohl des Kindes/Jugendlichen im Heim sind so gestaltet, dass sie dem Kind/Jugendlichen die Möglichkeit zu seiner per-sönlichen Entwicklung geben und ihm helfen, sein volles Potential auszuschöp-fen und seine Rechte wahrzunehmen. Seine Einstellungen und die seiner El-tern/Personensorgeberechtigten sollen gehört und berücksichtigt werden.

2.2 Ankommen Jeder braucht zunächst Zeit, sich zurecht zu finden, wenn er von zu Hause weg-zieht. Das Kind/der Jugendliche kann erwarten, dass die Betreuer/innen sensibel mit seinen Gefühlen und Befürchtungen umgehen. Sie werden es/ihn willkom-men heißen und es/ihn in seiner neuen Umgebung ermutigen und Hilfe anbie-ten, wenn das Kinder/der Jugendliche sie braucht.

Die Möglichkeit eines Besuchs der Ei
nrichtung vor dem eigentlichen Aufenthalt sollte Grundlage für die Entscheidung zur Unterbringung und eine Unterstützung für die gesamte Maßnahme sein. Vielleicht möchte das Kinder/der Jugendliche auch, dass die Familie und andere vertraute Personen es/ihn bei seinem Besuch begleiten. Der Aufenthalt in der Einrichtung wird von den Betreuer/innen und den Kindern und Jugendlichen der Gruppe vorbereitet.

2.3 Vereinbarungen zum Alltag in der Einrichtung Die Vereinbarungen zum Alltag werden in Abgleichung mit der Hilfeplanung im Rahmen der individuellen Erziehungsplanung festgelegt. Dabei wird festgelegt, welche Erziehungsziele erreicht werden sollen und wie sie umgesetzt werden.


Wenn die Drohung ernst ist, kannst du übrigens in deinem Alter selber zum Anwalt gehen (das geht ab 14), und das ist sehr hilfreich.
Wenn du das machen willst, solltest du einen für Familienrecht anrufen und fragen, ob die Beratung kostenlos ist, ob er dir sonst selber einen Beratungsschein machen lassen kann, oder ob du den selbst bringen musst.
Einen solchen Beratungsschein bekommt man vom Amtsgericht, für die die sich keinen Anwalt leisten können die aber wenigstens €15,- bezahlen müssen aber in seinem Fall könnte es anders sein, vielleicht.


Wer einen Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann einen Beratungshilfeschein beantragen.


  • Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Anwendbar ist er in Angelegenheiten des Zivil- (auch: Arbeitsrecht), Verwaltungs-, Verfassungs- und des Sozialrechts. In Angelegenheiten des Straf- und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.
  • [h=3]Besser vorher beantragen![/h] Der Beratungshilfeschein sollte beantragt werden, bevor ein Anwalt tätig wird. Wenn Sie sich wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden, kann der Antrag auch nachträglich über den Anwalt gestellt werden. Wird der Antrag beim Amtsgericht dann allerdings abgelehnt, kommt es in der Praxis meist dazu, dass Sie selbst die Anwaltskosten tragen müssen!
    • [h=3]Beratungshilfeschein ist nicht gleich Prozesskostenhilfe[/h] Die Beratungshilfe ist nicht mit der Prozesskostenhilfe nach § 114 ff ZPO zu verwechseln. Über die Prozesskostenhilfe können die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt für einen Gerichtsprozess ganz oder teilweise übernommen werden. Beratungshilfe gibt es, wenn es um die oben genannten außergerichtlichen Rechtsthemen geht. Gleich sind bei der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe allerdings die persönlichen Voraussetzungen bei den Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Die Vorschriften des § 114 ff ZPO gelten nämlich gleichermaßen für die Beratungshilfe.




Wenn er erst den Beratungsschein haben will, kannst du dich auch hier nochmal melden und man kann dir weiterhelfen (ich habe das vor einer Weile alles selber durch😉). Den Beratungsschein gibt's beim nächsten Amtsgericht, aber die Rechtspfleger können ziemlich blöd sein.
Ich auch vor einigen Jahren! Man sollte sich ausführlich dazu informieren, was man alles mitbringen muss usw.
Mit einem Anwalt wärst du mehr oder minder total sicher.
Vorausgesetzt man hat alles durchgelesen, und keine Fehler einen unterlaufen sind sonst musst du selber Zahlen und Anwälte sind auch nicht gerade "Billig"!
 

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