MissSweetyGirl92
Mitglied
Guten Abend an alle,
ich möchte mal eure Meinung zu folgendem Problem erfahren.
Vor einpaar Jahren war ich an einer städtischen Wirtschaftsschule.
Im Februar war dann eine Lehrerkonferenz bezüglich der Probezeit, die bestanden werden musste.
Ich hatte aufgrund zahlreicher Fehltage insgesamt 3 mal die Note 5 und zwar in Französisch, Englisch und Sozialkunde,
wobei ich in Sozialkunde und Französisch je nur ein oder zwei Noten aufweisen konnte.
Die Lehrer wurden sich einfach nicht einig was nun mit mir geschehen sollte,
4 Lehrer haben für mich und 4 Lehrer gegen mich entschieden, also musste der Rektor entscheiden und beschloss,
dass es sinnvoll wäre mich vorerst aus der Schule zu nehmen, damit ich mich dann nochmal neu anmelden kann,
falls ich inzwischen gesund wäre und nochmals Interesse an der Schule hätte,
normalerweise darf man in dieser Schule bei nicht bestehen der Probezeit nicht nochmal kommen also
sollte für mich eine Sonderregelung in Kraft treten.
Nun möchte ich mich seit 2 Schuljahren, also das aktuelle und das kommende Schuljahr dort anmelden
und bekam gestern mal wieder ne Absage weil mein Notenstand nicht gut genug sei.
Leider ist der damalige Rektor inzwischen verstorben und hatte wohl keinerlei Notizen über meinen Fall
in der Schulakte über mich hinterlassen und leider wurden die Kriterien ziemlich verschärft so dass ich
nun einen Notenschnitt von 2,85 bei der Anmeldung habe während ich damals noch mit 2,42 auf der Liste der
aufzunehmenden Schüler landete.
Nun meine eigentliche Frage:
Ich möchte unbedingt einen Platz an dieser Schule haben, weil ich nicht einsehe wie eine neue Schülerin behandelt zu werden, obwohl ich dort bereits Schülerin war und eigentlich durch diese Sonderregelung auch anders als die anderen behandelt werden sollte, daher überlege ich, einfach am ersten Schultag in die Schule zu gehen,
zu meinem ehemaligen Klassenlehrer und mich auf einen freien Platz zu setzen ob nun mit offiziellem Schulplatz oder nicht.
Was kann der Rektor denn machen, wenn ich mich wie eine Schülerin benehme und die Absage einfach nicht akzeptiere sondern im Unterricht sitze?
Kann er die Polizei rufen und machen die da irgendwas?
Kann er mich anzeigen?
Ich bin einfach sehr enttäuscht darüber, dass mir die Schule bzw. der Rektor keine Chance geben will,
weil er meint für mich wird es auch keine anderen Regeln wie für alle anderen geben :wein:
ich kann doch meinen Notendurchschnitt jetzt auch nicht mehr ändern, während die anderen Wissen,
wie wichtig es ist die Jahresfortgangsnoten für diese Schule besonders gut zu haben. :wein: :wein: :wein:
Ich freue mich schon über eure Antworten,
lg MissSweetyGirl92
ich möchte mal eure Meinung zu folgendem Problem erfahren.
Vor einpaar Jahren war ich an einer städtischen Wirtschaftsschule.
Im Februar war dann eine Lehrerkonferenz bezüglich der Probezeit, die bestanden werden musste.
Ich hatte aufgrund zahlreicher Fehltage insgesamt 3 mal die Note 5 und zwar in Französisch, Englisch und Sozialkunde,
wobei ich in Sozialkunde und Französisch je nur ein oder zwei Noten aufweisen konnte.
Die Lehrer wurden sich einfach nicht einig was nun mit mir geschehen sollte,
4 Lehrer haben für mich und 4 Lehrer gegen mich entschieden, also musste der Rektor entscheiden und beschloss,
dass es sinnvoll wäre mich vorerst aus der Schule zu nehmen, damit ich mich dann nochmal neu anmelden kann,
falls ich inzwischen gesund wäre und nochmals Interesse an der Schule hätte,
normalerweise darf man in dieser Schule bei nicht bestehen der Probezeit nicht nochmal kommen also
sollte für mich eine Sonderregelung in Kraft treten.
Nun möchte ich mich seit 2 Schuljahren, also das aktuelle und das kommende Schuljahr dort anmelden
und bekam gestern mal wieder ne Absage weil mein Notenstand nicht gut genug sei.
Leider ist der damalige Rektor inzwischen verstorben und hatte wohl keinerlei Notizen über meinen Fall
in der Schulakte über mich hinterlassen und leider wurden die Kriterien ziemlich verschärft so dass ich
nun einen Notenschnitt von 2,85 bei der Anmeldung habe während ich damals noch mit 2,42 auf der Liste der
aufzunehmenden Schüler landete.
Nun meine eigentliche Frage:
Ich möchte unbedingt einen Platz an dieser Schule haben, weil ich nicht einsehe wie eine neue Schülerin behandelt zu werden, obwohl ich dort bereits Schülerin war und eigentlich durch diese Sonderregelung auch anders als die anderen behandelt werden sollte, daher überlege ich, einfach am ersten Schultag in die Schule zu gehen,
zu meinem ehemaligen Klassenlehrer und mich auf einen freien Platz zu setzen ob nun mit offiziellem Schulplatz oder nicht.
Was kann der Rektor denn machen, wenn ich mich wie eine Schülerin benehme und die Absage einfach nicht akzeptiere sondern im Unterricht sitze?
Kann er die Polizei rufen und machen die da irgendwas?
Kann er mich anzeigen?
Ich bin einfach sehr enttäuscht darüber, dass mir die Schule bzw. der Rektor keine Chance geben will,
weil er meint für mich wird es auch keine anderen Regeln wie für alle anderen geben :wein:
ich kann doch meinen Notendurchschnitt jetzt auch nicht mehr ändern, während die anderen Wissen,
wie wichtig es ist die Jahresfortgangsnoten für diese Schule besonders gut zu haben. :wein: :wein: :wein:
Ich freue mich schon über eure Antworten,
lg MissSweetyGirl92