Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ich blicke nicht mehr durch Strom-, Öl-...preise

So viel kostet unser Strom, auch nach der Erhöhung gar nicht.
Da hast Du echt Glück Kasio. Dann nicht wechseln.
Hier gibt es nix unter 0,50-0,60 Ct Arbeitspreis.
Und die Anbieter, die günstiger sind, nehmen leider keine Auswärtigen aus dem hiesigen Postleitzahlenbereich an.
Ich bin froh, daß ich noch einen Fixvertrag mit gutem Preis bis Mitte nächsten Jahres habe.
Meine Mutter lässt sich jetzt in die Grundversorgung fallen, nachdem ihr Vertrag von den örtlichen Stadtwerken gekündigt wurde. Neuer Vertrag wäre über 0,60 Ct gewesen. Grundversorgung knapp drunter. Muß sie in den sauren Apfel beißen und für 80 % des Verbrauchs die 0,40 Ct der Strompreisbremse und für 20 % des Verbrauchs den hohen Preis akzeptieren.
Zum Glück ist der Verbrauch meiner Mutter so gering. Bisher zahlt sie nur 22 € im Monat. Da wird ihr auch eine Verdoppelung auf ca. 50 € nicht wehtun. Aber der geringe Verbrauch heißt eben auch, daß sie schon extrem sparsam ist und es kein weiteres Einsparpotential beim Verbrauch mehr gibt. Die Idee, daß der höhere Preis für die restlichen 20 % des Verbrauchs einen Einsparanreiz liefern sollen, wird in solchen Fällen, wo man eh schon sparsam war, wohl ins Leere laufen.
 
Cloudy, wie sich die Preise entwickeln weiß wohl keiner wirklich. Auch die Münchener Stadtwerke nicht. Auch die angekündigte Preisreduzierung im April ist ja noch hypothetisch.

Wenn Du sicher gehen willst, daß ein geringer Verbrauch zu einem hohen Preis und ein größerer Verbrauch zu einem niedrigeren Preis berücksichtigt wird, dann hilft nur Zwischenzählerstände melden.

Man muß nicht warten, bis man dazu aufgefordert wird. Wenn sich z.B. rechtliche Rahmenbedingungen ändern, andere Mwst oder Wegfall von Umlagen, dann erfolgt nicht unbedingt eine Aufforderung des Stromanbieters zum Ablesen des Zählerstands, sondern die ermitteln den Verbrauch vor und nach der Änderung im Regelfall durch Hochrechnungen und Schätzungen des Verbrauchs.
Da kann es durchaus Sinn machen, zu jeder Änderung - egal ob Preisänderung des Anbieters oder Änderung sonstiger rechtl. Preisbestandteile - seinen aktuellen Zählerstand zu melden. Das kann man meist online machen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben