Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Dein Beispiel ist nicht zutreffend, denn dann wäre man höchstens Opfer des Verkehrs, der aber nicht einer Bestrafung zugeführt werden kann.muss man von Fall zu Fall betrachten! Jemand der bei dichtem Verkehr über die Straße rennt und "Opfer" eines Unfalls wird, wäre nach deiner Logik nach auch unschuldig. Das ist Schwachsinn.
Wäre einem anderen Verkehrsteilnehmer - Fußgänger sind übrigens auch Verkehrsteilnehmer die auch eine dicht befahrene Straße überqueren dürfen - ein Verschulden nachzuweisen, hätte man Täter und eben das Opfer (Fußgänger).
Menschliche Reaktionen, die dazu führen Rechtsnormen zu brechen sind nicht entschuldbar, dass sie gerecht wären. Das ist Ausdruck von mangelnder Sozialisierung. Rache ist immer ungesetzlich und moralisch verwerflich und zudem nicht hinnehmbar.Wenn man wen verarscht muss man mit Rache rechnen. Punkt. Das ist eine menschliche Reaktion, auch wenn sie nicht rechtens ist.