A
+Atsirhc*
Gast
In Anbetracht der Tatsache, dass ein Hund neben Steuern , Versicherung , Nahrung und Tierarztkosten ja doch recht kostspielig werden kann, ist der Vorwurf von verborgenen Einkünften ja nicht ganz an den Haaren herbeigezogen. Da kommt es auf die Steuern doch nicht mehr wirklich an, oder ?
Eine Steuerbefreiung gibt es nur, wenn der Hund zum Schutz einer hilflosen Person , oder als Therapie - und Begleithung eingesetzt wird , was aber nachgewiesen werden muss.
Gruß
Bea
Ist nur begrenzt richtig und offenbar regional unterschiedlich, wie ich anhand des Umzugs nun auch feststellen musste.
Es gibt Städte, in denen es eine Einkommensobergrenze gibt, ab der man zumindest eine Steuerminderung beantragen und erwirken kann.
Und so egal, wie du das schilderst, ist es nicht, denn vor allem in Großstädten geht die Hundesteuer in die Hunderter - echt happig ZU den anderen Kosten hinzu.
Einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen lohnt immer - mehr als ablehnen kann die Stadt eh nicht.