Ich habe jetzt zwar nicht alles gelesen, aber mal auf die Frage zu kommen wofür man Hundesteuer zahlen muß, kann ich nur antworten; man könnte sicher von der Hundesteuer befreit werden, wenn man nachweisen kann, daß der Hund seine Notdurft ausschließliche auf dem heimischen WC verrichtet, und sich auf der Straße menschlich benimmt. 😀
Das Hunde zur Pelzgewinnung nach Polen verschleppt werden ist in so weit richtig daß entsprechende Händler freilaufende Hunde einfangen. Dies geschieht allerdings nicht von Seiten der staatlichen Behörden und wird in Deutschland auch als Diebstahl und Sachbeschädigung geahndet - sofern die Täter zu fassen sind. Auch das sich mit zunehmende Beliebtheit erfreuende Hunde vergiften erfolgt ebenfalls nicht von Seiten staatlicher Behörden und ist ebenfalls strafbar (Tötung eines Wirbeltieres, Sachbeschädigung).
Das einzige was von staatlichen Behörden ausgeht bei Nichtzahlung der Hundesteuer ist eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, welches Geld - bis Haftstrafen nach sich ziehen kann. Es wäre also sinnvoll die nicht bezahlte Hundesteuer nach zu zahlen. Es gibt genug Menschen die sich über "Tretminen" oder unangeleinte Hunde ärgern, folglich sind diese auch sehr bedacht darauf den Hundebesitzern etwas Illegales nachweisen zu können - gut, wenn ein Hundebesitzer dabei erwischt wird wie sein Hund sein Geschäft verrichtet und selbiges nicht entfernt wird, kostet es lediglich ein Ordnungsgeld, einen nicht angemeldeten Hund allerdings zur Anzeige zu bringen hat da für den Hundebesitzer schon wesentlich schmerzlichere Folgen.
Wir müssen hier also unterscheiden zwischen Hundehassern und Hundebesitzerhassern, während erstere darauf aus sind dem Tier selbst Schaden zu zufügen, bleibt bei zweiteren das Tier selbst unbehelligt, und kann lediglich bei anhaltender Zahlungverweigerung beschlagnahmt werden. Die beschlagnahmten Tiere werden allerdings nach Ablauf einer Frist an neue Besitzer weitervermittelt oder aber verbleiben im Tierheim.
Viele Grüße
Lumpi