Wenn es hier nicht gerade einen Beitragsberechner bei einer gesetzlichen Kranlenversicherung im Forum gibt, wird niemand so genau wissen wie deine Chancen stehen. Klar ist, dass ein rechtmäßiger, nicht begünstigender Verwaltungsakt für die Zukunft widerrufen werden kann. Und ein rechtswidriger nicht begünstigender auch für die Vergangenheit. Das sind Paragraph 44 und 46 SGB X glaube ich. Vorrangig sind aber Regelungen im Spezialgesetz, also dem SGB IV. Ein Anwalt würde schauen, ob dein Fall im Krankenkassenrecht bereits geregelt ist und inwiefern man dann auf das SGB X zurückgreifen muss.
Praktisch könnte ich mir vorstellen, dass du dein Einkommen für die Zeit der Beitragsschulden durch Steuererklärungen nachweisen kannst. Wenn keine da, müssen die Erklärungen gemacht werden. Das könnte die KK als Grundlage zur Neuberechnung deiner Beiträge verwenden.
Ich rate dir einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, am besten einer der speziell mit der GKV zu tun hat. Vielleicht hast du Anspruch auf Beratungshilfe, sonst kostet es dich ca. 200€. Also eine Erstberatung. Die Korrespondenz mit der KK incl. Ratenzahlungsvereinbarung nimmst du da mit hin. Eigentlich müsste die Schuldnerberatung auch gute Ideen dazu haben. Warum die angeblich nichts machen können weiss ich nicht. Eventuell bleibt nur noch der Rechtsweg, da du deine Sxhulden ja schon anerkannt hast. Dann sind die natürlich nicht mehr zuständig, weil es ja nicht um einen Insolvenzantrag geht.