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Hohe Schulden bei Krankenkasse nach Obdachlosigkeit

Diese Beamten haben sicher viel mit Schmarotzern zu tun und zeigen von Berufswegen schon eine harte Linie- aber nichtsdestotrotz, es sind Menschen wie du und ich. Schriftlich erreicht man vielleicht selbst nicht viel, aber vorsprechen könnte auslösen, dass man sich dem Fall wieder neu widmet. Nicht betteln, nicht klagen, reden, fragen... die sind oft ganz anders, wenn man ihnen gegenübersteht und nicht den Beamten anspricht, sondern eben von Mensch zu Mensch redet- das ist irgendwie wie wenn man keine Rollenspiele veranstaltet, ein persönliches Gespräch. Mir will nicht eingehen, wieso man sich da sträuben soll, wenn man Fakten auf den Tisch legt.
 
Ich finde dich sehr sympathisch Jonas. Du machst auf mich den Eindruck, als würdest du anpacken und du begibst dich in keine Opferrolle. Finde ich sehr angenehm 🙂
Das habe ich auch so empfunden. Bewundernswert, wie du dich wieder zurückgeholt hast aus dieser Lage damals, lieber Jonas.

Ich stelle immer wieder fest, egal wie prekär eine Situation ausschaut, es löst sich irgendwie immer wieder auf, wenn man mit Zuversicht und Ruhe vorgeht. Man kann dir nicht das Leben nehmen, etwas müssen sie dir lassen, sagte sogar mein Gerichtsvollzieher damals, als ich mal in totaler Schieflage war. Der klärte mich auf, dass man dieses "Gedrohe" vorspielt, sonst nehmen die Leute einen nicht ernst. Er sagte, zum Leben müssen sie dir einen Betrag lassen, man kann niemanden mehr nehmen, als er hat.
Mit besten Wünschen hoff ich, dass du alles bald eben hast wieder,Jonas.
 
Um hier weiterzukommen, musst du nähere Angaben machen:

-hast du Einkommensteuerbescheide 2019 und 2020 erhalten? Wenn ja: wann?
-wie hoch ist die monatliche Tilgungsrate?
-wie hoch ist dein Netto-Einkommen?
-bist du Personen zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtet? Hast du Kinder? Bist du verheiratet? Hat dein Partner/in ein eigenes Einkommen, wenn ja: wie hoch?
 
Update: Ich habe es geschafft den Betrag um etwas 10.000 Euro senken zu lassen, nachdem er neu berechnet wurde. Leider hat die TK mir heute geschrieben, dass sie die Ratenzahlungsvereinbarung, die ich mit dem Hauptzollamt ausgehandelt hatte, ablehnen und ich den ganzen Betrag auf einmal (würde ich ja gerne, wenn ich könnte) bezahlen soll. Heißt also: Weiterhin kein vollwertiger Versicherungsschutz und nur bei Schmerzen zum Arzt dürfen. Toll.
 
Update: Ich habe es geschafft den Betrag um etwas 10.000 Euro senken zu lassen, nachdem er neu berechnet wurde. Leider hat die TK mir heute geschrieben, dass sie die Ratenzahlungsvereinbarung, die ich mit dem Hauptzollamt ausgehandelt hatte, ablehnen und ich den ganzen Betrag auf einmal (würde ich ja gerne, wenn ich könnte) bezahlen soll. Heißt also: Weiterhin kein vollwertiger Versicherungsschutz und nur bei Schmerzen zum Arzt dürfen. Toll.

Such dir einen Anwalt, der sich mit der Thematik gut auskennt und lass ihn einen Vergleich aushandeln, mit einer für dich erträglichen Ratenzahlung.

Du kannst sonst in Privatinsolvenz gehen, das ist dann eine harte Zeit für dich, aber dann bekommt die Krankenkasse deutlich weniger Geld.

Darum werden sie wahrscheinlich auf einen Vergleich eingehen.
 
Sprich noch einmal mit der TK. Du würdest es ja gerne in einem Rutsch zahlen, geht aber nicht. Ansonsten ist es doch schon einmal sehr positiv, dass es 10 TEuro weniger sind.👍
 
Das sind doch sehr gute Neuigkeiten! Ich könnte mir vorstellen, dass du nun neu direkt mir der Kranlenkasse über die Ratenzahlung verhandeln musst. Unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Raten. Du hattest ja mit dem Hauptzollamt verhandelt, das ist ja eine andere Stelle.

Am Ende müssen/werden sie der Ratenzahlung zustimmen. Wenn du nachweislich nichts hast können sie auch nichts pfänden. Bzw. ist eine Lohnpfändung am Ende ja auch nur eine Ratenzahlung, da du ja keine 12000€ im Monat verdienst.
 
Privatinsolvenz anmelden? Sprich mal mit einer der entsprechenden Hilfsstellen, wie z.B. Diakonie oder Caritas.
Forderungen der Krankenkasse werden in der Insolvenz regelmäßig als unerlaubte Handlung beim Insolvenzverwalter gesehen. Das hat zur Folge, dass eine Restschuldbefreiung für diese Forderung nicht eintritt (§ 302 Nr. 1 InsO).
 
Wenn es hier nicht gerade einen Beitragsberechner bei einer gesetzlichen Kranlenversicherung im Forum gibt, wird niemand so genau wissen wie deine Chancen stehen. Klar ist, dass ein rechtmäßiger, nicht begünstigender Verwaltungsakt für die Zukunft widerrufen werden kann. Und ein rechtswidriger nicht begünstigender auch für die Vergangenheit. Das sind Paragraph 44 und 46 SGB X glaube ich. Vorrangig sind aber Regelungen im Spezialgesetz, also dem SGB IV. Ein Anwalt würde schauen, ob dein Fall im Krankenkassenrecht bereits geregelt ist und inwiefern man dann auf das SGB X zurückgreifen muss.

Praktisch könnte ich mir vorstellen, dass du dein Einkommen für die Zeit der Beitragsschulden durch Steuererklärungen nachweisen kannst. Wenn keine da, müssen die Erklärungen gemacht werden. Das könnte die KK als Grundlage zur Neuberechnung deiner Beiträge verwenden.

Ich rate dir einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, am besten einer der speziell mit der GKV zu tun hat. Vielleicht hast du Anspruch auf Beratungshilfe, sonst kostet es dich ca. 200€. Also eine Erstberatung. Die Korrespondenz mit der KK incl. Ratenzahlungsvereinbarung nimmst du da mit hin. Eigentlich müsste die Schuldnerberatung auch gute Ideen dazu haben. Warum die angeblich nichts machen können weiss ich nicht. Eventuell bleibt nur noch der Rechtsweg, da du deine Sxhulden ja schon anerkannt hast. Dann sind die natürlich nicht mehr zuständig, weil es ja nicht um einen Insolvenzantrag geht.

Sehr guter Beitrag.

Und dass es nun nur noch 5000,- Euro sind, ist doch auch super.

Verhandeln muss Du (TE) immer mit dem Inhaber der Forderung, also der TK und nie mit dem Zoll, denn der Zoll hat als Dispositionsmasse ja nur die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Eine langfristige Ratenzahlung kannst Du nur mit der TK verhandeln.

Dort rate ich Dir zu Zuckerbrot und Peitsche: Mach denen klar, dass Du einen ordentlichen Betrag (150,- ?) pro Monat abzahlen kannst, die Alternative sonst aber wäre, mit einem Gehalt an der Pfändungsgrenze zu leben. Sowas muss man aber sehr freundlich äußern, damit es keine Reaktanzen auslöst. Mein Prognose ist, dass die TK zustimmt.

Und falls nicht: Dann lass sie eben pfänden. Falls sie Dein Konto pfänden, hole Dir ein P-Konto bzw. das würde ich vorsorglich ohnehin tun.

Falls sie beim Arbeitgeber pfänden, gehe aktiv auf diesen zu und erkläre die Situation, dann ist sowas auch kein Kündigungsgrund.

Du schaffst das!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jonas,

du schreibst, das ist schon ein paar Jahre her, es gibt eine Verjährungsfrist für Beitragsnachforderungen der KK von 4 Jahren.

Ein Problem sehe ich in der vereinbarten Ratenzahlung, diese gilt in der Regel als anerkanntes Schuldeingeständis.

Dennoch würde ich es versuchen, mich an vorgenannte Stellen zu wenden.

Die KK sind knallhart und können einen in den Ruin treiben. Das passiert oft auch auf Grundlage falscher und sogar rechtswidriger Entscheidungen. Die Erfahrung musste ich auch mal selbst machen. Kämpfen lohnt sich!

Ich wünsche dir viel Glück!
Die Verjährung von vier Jahren gilt aber nur, wenn sie vorher nicht (per Bescheid) festgestellt wurde. § 52 SGB X als lex specialis zu § 25 SGB IV, der eigentlich die vier Jahre regelt.

Dadurch sind es 30 Jahre...
Des Weiteren gilt Folgendes.
Wenn eine erste Zahlung erfolgt, wird die Verjährungsfrist zurückgesetzt, da dies als Anerkennung der Schulden betrachtet wird.
 

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