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Hilfeschrei

G

Gast

Gast
Guten Tag
Kann mir vielleicht jemand sage ob auch ich Alg 1 oder 2 beziehen kann?
Habe mich vor 3 Jahren von meinem Mann getrennt mit dem ich 22 Jahre verheiratet war . Habe bis gestern immer auf 300 Euro Basis gearbeitet und bin seit heute arbeitslos. Seit den 3 Jahren wohne ich bei einer Bekannten der ich nur 100 Euro für Übernachtung im Monat zahlen musste und so konnte ich von meinen rest 200 Euro meinen Lebensunterhalt finanzieren.
Nun meine Frage: für die ich mich sehr schäme, aber ich weiß nicht mehr weiter, bitte helft mir.
1: Kann ich auch zum Amt gehen um Geld zu bekommen und wieviel wäre dass ungefähr?
2: Ich habe noch nie in meinem Leben Geld vom Staat beantragt weil ich mir immer selber Arbeit gesucht habe um alleine zu überleben.
3: Das Haus in dem mein Mann wohnt gehört zusammen (jedem die Hälfte) er alleine bezahlt auch unsre Schulden(noch ca 20.000 Euro) aus der Ehe ab.
Weil wir zwei nie grosses Vermögen hatten möchte ich auch nicht das er sich in Schulden schmeisst um mir meine Hälfte aus zu bezahlen.

Ich weiß nicht mehr ein noch aus ,ich glaube für mich ist das Leben vorbei
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Hilfeschrei. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Gast,

das kann ich dir leider nicht beantworten, wieviel es wäre was du bekommen würdest.
Du musst praktisch sofort bei Arbeitslosigkeit zur Arbeitsagentur gehen und dich arbeitslos melden.
Dort füllst du dann den Antrag auf ALG aus und die geben dir dann Bescheid, ob und wieviel du bekommst.

Aber geh auf jeden Fall so schnell wie möglich hin, denn die Bearbeitung eines solchen Antrages dauert meisst recht lang - also nicht zögern.

Und gib bitte nicht auf. Von solchen Dingen - so schlimm sie auch sind - ist das Leben noch lange nicht vorbei. 🙂

Ganz liebe Grüße
Feechen
 
Hallo Gast,

ich fürchte, es wird nicht einfach werden.

Es stellt sich die Frage, ob Du überhaupt einen Anspruch auf ALG II hast.

Gründe:

1. Hauseigentum vorhanden.

2. Anspruch auf Unterhalt gegen den Ehemann muss geprüft werden, ob der besteht, denn er ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig.

3. Die Schuldentilgung wird nicht berücksichtigt, da sonst der Steuerzahler die Schulden übernehmen würde.

Und ich kann mir unter diesen Umständen ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die ARGE hier Zahlungen leistet. Da Du nicht versicherungspflichtig gearbeitet hast, käme hier nur ALG II zum Tragen, das aber wegen der genannten Gründe scheitern dürfte.

Tut mir leid, dass ich nichts positiveres sagen kann, aber vielleicht hast Du ja Glück dabei.
 
Stan, was hättest du für eine Idee was Menschen in einer solchen Situation machen sollen? Wie findest du denn diese Regelung?
Hab gedacht, dass es eine Art Mindestanspruch gibt.😱

Feechen
 
Trotzdem hingehen, die können einem helfen, und so gaz stimmt das nicht, mit den Schulden! Da der Mann die ganze Last trägt, kann es sein, daß sie trotzdem Leistungen erhält, das muss im Einzelfall geklärt werden, also erstmal hin, Antrag holen, Eingangsstempel holen (Wichtig für die Dauer der Leistungen) und dann bearbeiten!

Im Zweifel hat man das umsonst gemacht, kann aber wenigstens das Häkchen dran machen!

Grüße

buddha38
 
Stan, was hättest du für eine Idee was Menschen in einer solchen Situation machen sollen? Wie findest du denn diese Regelung?
Hab gedacht, dass es eine Art Mindestanspruch gibt.😱

Feechen
SLG II hat teilweise die Sozialhilfe ersetzt und hat lt. m.W. die Regelung vom Sozialhilfegesetz das man nur unterstützt wird wenn kein anderer einen unterstützen kann. Heißt, wenn der Ex, von dem sie zwar getrennt ist, aber nicht geschieden ist (so habe ich es herausgelesen) finanzielle Mittel hat um sie zu unterstützen dann muss er für sie zahlen. Allerdings würde ich nicht glauben das er es müsste, wegen den Restschulden. Allerhöchstens könnte das Amt ihn dazu verdonnern sie am Haus auszuzahlen und sie dazu das sie von dem ausgezahlten eine Weile ihren Lebensunterhalt bestreitet. Stimmt also schon was Stan da schrieb, kommt halt auf den Fall drauf an; oder besser gesagt wie nett der Fallbearbeiter ist und einen Probleme bereiten möchte.
 
Ich danke euch von Herzen, dass ihr mir geantwortet habt.
Ich werde morgen zum Amt gehen und mich Arbeitlos(suchend) melden, vielleicht darf ich ja auch mal in meinem Leben was von Papa - Staat bekommen.
Nochmals Dankeschön
LG Kathrin
 
Stan, was hättest du für eine Idee was Menschen in einer solchen Situation machen sollen? Wie findest du denn diese Regelung?
Hab gedacht, dass es eine Art Mindestanspruch gibt.😱

Feechen

Richtig, wenn man keine anderen Ansprüche oder Vermögen hat. Aber dies ist ja vorhanden. Eine Haushälfte z.B. Dann Unterhaltsansprüche gegen den Ehemann. Was sind denn diese 20.000 € an Schulden gegen ein halbes Haus? Und der Steuerzahler trägt diese Schulden nicht. Er hat sie ja nicht gemacht. Hier wäre ein sinnvolles Gespräch zwischen den Eheleuten angesagt.

Ich weiß, dass das nicht schön klingt, aber leider ist es so.

Gruß

Thomas
 
Hallo!


Richtig, der Steuerzahler kann diese Kosten unmöglich übernehmen.
Die meisten Steuereinahmen dienen nähmlich, der Auszahlung von Beamtengehältern!!!😀

Somit, bleiben dem Steuerzahler wenig Mittel, zur befridiegung seiner Bedürfnisse!!!😀


Gruss!😀

Muss ich voll zustimmen.

Es ist immer wieder schön, Leute zu treffen, die wissen worüber sie reden oder schreiben.😀
 
Guten Tag
Kann mir vielleicht jemand sage ob auch ich Alg 1 oder 2 beziehen kann?
Habe mich vor 3 Jahren von meinem Mann getrennt mit dem ich 22 Jahre verheiratet war . Habe bis gestern immer auf 300 Euro Basis gearbeitet und bin seit heute arbeitslos. Seit den 3 Jahren wohne ich bei einer Bekannten der ich nur 100 Euro für Übernachtung im Monat zahlen musste und so konnte ich von meinen rest 200 Euro meinen Lebensunterhalt finanzieren.
Nun meine Frage: für die ich mich sehr schäme, aber ich weiß nicht mehr weiter, bitte helft mir.
1: Kann ich auch zum Amt gehen um Geld zu bekommen und wieviel wäre dass ungefähr?
2: Ich habe noch nie in meinem Leben Geld vom Staat beantragt weil ich mir immer selber Arbeit gesucht habe um alleine zu überleben.
3: Das Haus in dem mein Mann wohnt gehört zusammen (jedem die Hälfte) er alleine bezahlt auch unsre Schulden(noch ca 20.000 Euro) aus der Ehe ab.
Weil wir zwei nie grosses Vermögen hatten möchte ich auch nicht das er sich in Schulden schmeisst um mir meine Hälfte aus zu bezahlen.

Ich weiß nicht mehr ein noch aus ,ich glaube für mich ist das Leben vorbei
Hallo Gast ,
ich möchte hier im Hilfe-Forum nicht gerade unbeliebt machen ( Die Mitteilung von Stand ist soweit korrekt und sollte man verfolgen ) ,
aber möchte bezüglich sehr besonders deine Nummer 3 beantworten .:

Im Grundbuchamt des Amsgericht XY steht auf Rang 1. der Gläubiger und an Rang 2. die Schulder . Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung zur Hälfte steht der Ehefrau zu . Die Hausbank vergibt nur einen Hypothekendarlehen an Eheleute , die ein gesichertes und gutes Einkommen vorgelegt haben. Das Recht auf eine Hälfte des Hauses oder einer Eigentumswohnung zu verzichten ist des Rechtswegen nicht hinzunehmen . Wichtig ist auch bei Trennungen die Hausbank zu informieren , daß der Ehemann den Schuldenberg selbst abbaut und hierüber muss schriftlichst festgelegt sein , daß du von der zu zahlende Schuld durch die Hausbank entbunden wurdes ? ! ... Wenn die Sachlage nicht aufgeklärt wurde , dann könnte es durchaus passieren das der noch Ehemann wegen Unterhaltsverpflichtung seine Hypothekenschuld nicht mehr bezahlt und das Haus oder Eigentumswohnung je nach Höhe der abgezahlten Summe Zwangsversteigert wird . Fakt ist aber das dein Ehemann unterhaltspflichtig ist und bleibt . Und wenn du mal ( wenn überhaupt) schon 12 Monate oder mehr als 1. Jahr vollzeitbeschäftigter warst > hierzu zählt das volle Sozialbeiiträge vom Arbeitgeber abgeführt wurde ) , dann steht dir Arbeitslosengeld 1 zu . Und noch einen kleinen Hinweis für alle .: Man muss nicht unbedingt bei HV ein Eigentum veräussern , wenn die Schuldsumme mit einer vergleichbaren Mietzins Wohnung dafür bekommt ! Das Urteil AZ habe ich nicht gerade zur Hand aber wurde in AG/OLG Aachen zu Gunsten des Eigentümer ausgesprochen .
Also muss der Ehemann auch im Trennungsfall einen Teil der Wohnung seiner Gattin überlassen . Das letzte Wort hat dann der Familienrichter vom Amtsgericht . Also schnell zum Arbeitsamt !!!

LG , Fishy 🙂
 

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