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Hilfe wegen Umgang

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Hallo werte Leser,

ich bin als Stiefvater in folgendes Problem involviert. Meine Frau hat einen nun fast 3 jährigen Sohn in die Ehe mitgebracht. Mittlerweile haben wir auch noch ein gemeinsames Kind. Den Kindsvater hat mein Stiefsohn nie als Vater kennengelernt, denn er hat meine Frau bereits vor der Entbindung verlassen (seine Reaktion auf die Eröffnung der Schwangerschaft war: "Aber nicht von mir"). Meine Frau stellt sich nicht gegen den Umgang per se, aber in der Zwischenzeit haben sowohl begleitende als auch unbegleitende Umgänge stattgefunden. Mein Stiefsohn hat auf den Vater dahingehend reagiert, daß er nun massive Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die auch noch in einem Gerichtsgutachten festgestellt wurden. Nun hat es der leibliche Vater irgendwie geschafft, den Gutachter im Anhörungstermin umzudrehen, daß er nun entgegen seines Gutachtens sagt daß mein Stiefsohn keinerlei Aussetzer zeigt, und dies ohne das Kind jemals gesehen zu haben, denn das Gutachten wurde von einem Assistenzarzt erstellt.

Nun droht der leibliche Vater mit Sorgerechtsentzug. Meine Frau und ich sind völlig verzweifelt. Was können wir nun noch machen.

Bitte helft uns !!!!!!
 
Hallo Gast,

war die Mutter mit dem KV verheiratet oder hat sie das alleinige Sorgerecht?

Liebe Grüße
Sisandra
 
ein kind braucht beide elternteile! der vater hat ein recht und die pflicht auf umgang mit ihm, und das kind hat das recht darauf. einem menschen die identität zu nehmen ist so ziemlich das schlimmste was es gibt. pass lieber auf dass es dir mit eurem gemeinsamen kind nicht genauso ergeht...
 
der leibliche vater hat die frau sitzen gelassen noch vor der entbindung. ich finde er hat kein recht mehr.

ein kind hat nichts vom leiblichen vater der das kind mal nicht wollte´.

kind ist kein spielzeug was man ab und zu mal will
 
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