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Hilfe! Vermieter will Hunde raus schmeißen?

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ich lese hier immer was von "Gemeinschaftsgarten". Ist denn das überhaupt der Fall? Es gibt schliesslich auch Mehrfamilienhäuser, wo jeder Mieter seinen eigenen Garten angrenzend an die Terrasse hat.
 
Die Genehmigung zur Haltung eines Hundes kann widerrufen werden.

Dazu gehört zum Beispiel dass die Hygiene leidet (Garten wird als Hundetoilette genutzt), oder eine Überbelegung (aus einem [genehmigten] Hund wird ein "Rudel").

Eine stillschweigende Duldung (mal abwarten was passiert) ist nicht mit einer Genehmigung gleich zu setzen. Deshalb nutzt es auch nichts, sich darauf zu berufen.

Eine WhatsAPP-Mitteilung dürfte kaum als Abmahnung durchgehen, die aber erforderlich wäre, um Euch zum "zeitnahen" reagieren zu nötigen.

Sofern dem Vermieter die Kündigung bereits vorliegt, dürfte er kaum Anlass sehen, noch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, weil das "Ende" absehbar ist.

Trotzdem hilft es sicher, den Vermieter bis dahin um eine Duldung zu bitten ...

Sofort entfernt werden müssen die Tiere nicht.
 
Hallo,

ja, ganz klar, das kann der Vermieter verlangen.

Erstens hattet ihr ja scheinbar nur die Erlaubnis, EINEN Hund zu halten. Ergibt sich auch aus dem Text "Einzug mit Hund" und nicht "Einzug mit Hunden".

Für jeden weiteren Hund hättet ihr beim Vermieter nachfragen und um Erlaubnis bitten müssen!

Weiterhin kann der Vermieter die erlaubte Hundehaltung wieder zurücknehmen, wenn es Störungen durch den Hund gibt.

Sorry, aber Hundekot im Garten liegen zu lassen, geht überhaupt nicht! Den macht man SOFORT weg! Wenn es euer eigener Garten wäre, den sonst niemand benutzt - dann könnt ihr die Haufen auch dauerhaft liegen lassen. Aber doch nicht in einem Gemeinschaftsgarten! Da haben Hunde schon überhaupt nicht hinzumachen!

Insofern ist der Vermieter völlig im Recht - da kann nur ein Gespräch mit ihm helfen, verbunden mit der Bitte, dass die Hunde bleiben dürfen bis zum Auszug und der Zusicherung, dass sie nicht mehr in den Garten machen.
 
Abgesehen von den Problemen mit dem Vermieter ist es unverantwortlich den Tieren gegeüber. 3 Stück in einer Wohnung? Die armen Hunde!
 
Das Beseitigungsverlangen ist zulässig und berechtigt den VM nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen zu fristloser Kündigung.

Meint, einer von euch zieht am 31.01. aus, die Hunde oder ihr mit ihnen :-O

Eine qaulifizierte Abmahnung bedarf nicht der Schrfitform, sie ist wirksam gestellt.

Euch war*ein*Hund gestattet, nicht drei. Und keinesfalls erlaubt, die Hunde in den Garten koten zu lassen nur weil man zu faul war, mit Ihnen Gassi zu gehen.

Allein diese Rücksichtslosigkeit berechtigte ihn zu sofortigem*Widerruf der Duldung; auf die unberechtigte Haltung der anderen Hunde käme es da garnicht mehr an.
 
De facto wird und kann der Vermieter trotzdem nicht viel machen, als zu warten. Denn der TE zieht ja eh bald aus.
 

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