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Gast
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Huhu,
habe ein riesen Problem: ich bin noch im Grundstudium und da mein Diplomstudiengang ausläuft, wird nun eine Vorlesung nicht mehr angeboten, für die ich aber laut Prüfungsordnung einen Schein einreichen muß. Da ich mich jetzt für die Prüfungen anmelden will ist natürlich die Frage wie komm ich an diesen Schein? Die Vorlesung wird schon seit Sommersemester 2009 nicht mehr angeboten! Muß mir die Uni nicht ermöglichen, daß ich mein Studium erfolgreich abschließe? Ich hab erst zum WS 2009/2010 angefangen... Mir sagte jetzt der Prof der die Vorlesung immer gehalten hat ich könne dafür alternativ eine Übung (!) aus dem Hauptstudium abliefern aber erstens will ich nicht wegen EINER Veranstaltung ein Semester nachholen (kostet ja auch knapp 900 Euro Studiengebühr!) und zweitens steht dick im VL-Verzeichnis, daß die Veranstaltungen des Hauptstudiums nur mit bestandenem Vordiplom belegt werden können - demnach könnte ich ja auch die anderen Veranstaltungen des Hauptstudiums ohne Vordiplom belegen....
Tja wißt ihr hier vielleicht wie das rechtlich sein müßte? Mir ist jede Lösung recht bei der ich kein Semester verliere ... wegen EINER VL....!
DANKE!
habe ein riesen Problem: ich bin noch im Grundstudium und da mein Diplomstudiengang ausläuft, wird nun eine Vorlesung nicht mehr angeboten, für die ich aber laut Prüfungsordnung einen Schein einreichen muß. Da ich mich jetzt für die Prüfungen anmelden will ist natürlich die Frage wie komm ich an diesen Schein? Die Vorlesung wird schon seit Sommersemester 2009 nicht mehr angeboten! Muß mir die Uni nicht ermöglichen, daß ich mein Studium erfolgreich abschließe? Ich hab erst zum WS 2009/2010 angefangen... Mir sagte jetzt der Prof der die Vorlesung immer gehalten hat ich könne dafür alternativ eine Übung (!) aus dem Hauptstudium abliefern aber erstens will ich nicht wegen EINER Veranstaltung ein Semester nachholen (kostet ja auch knapp 900 Euro Studiengebühr!) und zweitens steht dick im VL-Verzeichnis, daß die Veranstaltungen des Hauptstudiums nur mit bestandenem Vordiplom belegt werden können - demnach könnte ich ja auch die anderen Veranstaltungen des Hauptstudiums ohne Vordiplom belegen....
Tja wißt ihr hier vielleicht wie das rechtlich sein müßte? Mir ist jede Lösung recht bei der ich kein Semester verliere ... wegen EINER VL....!
DANKE!