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Hilfe! Mein Arbeitgeber erklärt Insolvenz! Was machen?

G

Gast

Gast
Hallo,

können Sie mir vielleicht weiterhelfen???

Die Sache ist die - ich arbeite bei einer Firma 11 Monate. Jetzt will unser Chef Insolvenz anmelden. Für jeden ist es eine Katastrofe, aber für mich ist es besonders schlimm, weil ich kein volles Jahr arbeite und habe daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld! Ein Monat hat mir nicht ausgereicht.

Meine Frage ist: was sind meine Rechte? Was kann ich tun, um diesen Monat doch noch irgendwie zusammenzukriegen? Gibt's da eine Möglichkeit?

Könnte ich zum Beispiel 3 Wochen Urlaub nehmen, oder kann man das bei der Insolvenz nicht tun? Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus. Habe ich einen Kündigungsschutz oder ist es bei der Insolvenz nicht der Fall?

Genauer gesagt fehlen mir 19 Arbeitstage. Haben Sie einen Rat für mich? Ich wäre Ihnen sehr dankbar. Ich bin echt am Ende, und ich habe keinen Arbeitsanwalt.
 

Knotti

Mitglied
Hallo,
zum Arbeitsamt gehen und Antrag auf Konkursausfallgeld holen und fragen, ob diese Zeit noch zur Arbeitszeit zählt.Gleichzeitig Arbeitssuchend melden(nicht arbeitslos).Mehr geht leider nicht, aber ich hoffe, dass die Konkursausfallzeit mitzählt.
LG knotti
 
S

Standhafter

Gast
Hallo,
Eine Insolvenz ist keine Arbeitsvertragskündigung. jedenfalls nicht automatisch.
Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser muß/kann/darf die Anstellungsverträge kündigen. Das kann aber auch dauern. Vielleicht führt er ja auch die Geschäfte weiter und du bleibst angestellt.
Wenn du bisher dein Gehalt bekommen hast, ists o.k. Wenn nicht, sind die letzten 3 Monate durch das Konkursausfallgeld gesichert. Urlaub, der dir zusteht. kannst du natürlich auch noch nehmen, würde ich aber erst, wenn wirklich gekündigt wird !
Hilft das dir weiter ?
liebe Grüße
Standhafter
 
S

Standhafter

Gast
Ach ja, halt dich an den Insolvenzverwalter. Solange der nicht kündigt, muß er und wird er dein Gehalt bezahlen. Solange brauchst du auch nicht aufs Arbeitsamt.
Trotz der Insolvenz gelten natürlich weiterhin die Kündigungsfristen !
liebe Grüße
Standhafter
 

Knotti

Mitglied
Hallo Standhafter,
er wird kein Gehalt bezahlen, wenn er kein Geld hat.Woher soll er es dann auch nehmen.Er wird keine Insolvenz anmelden, wenn er keine Lust dazu hat, obwohl es vernünftiger wäre. Die Insolvenz kann dann auch der Arbeiter/Angestellte u.s.w. beantragen.
Woher weisst du, das der Arbeitgeber das Gehalt bezahlt, wenn er nicht kündigt... Das ist Kaffeesatzlesen und gehört hier nicht hin.
LG knotti
 
S

Stan

Gast
Knotti meinte:
Hallo Standhafter,
er wird kein Gehalt bezahlen, wenn er kein Geld hat.Woher soll er es dann auch nehmen.Er wird keine Insolvenz anmelden, wenn er keine Lust dazu hat, obwohl es vernünftiger wäre. Die Insolvenz kann dann auch der Arbeiter/Angestellte u.s.w. beantragen.
Woher weisst du, das der Arbeitgeber das Gehalt bezahlt, wenn er nicht kündigt... Das ist Kaffeesatzlesen und gehört hier nicht hin.
LG knotti

Wenn er keine Insolvenz anmeldet, macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. In diesen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch. Als Arbeitgeber wäre ich da äußerst vorsichtig. Vor diesem Hintergrund hat Standhafter Recht.
 
S

Standhafter

Gast
Knotti meinte:
Hallo Standhafter,
er wird kein Gehalt bezahlen, wenn er kein Geld hat.Woher soll er es dann auch nehmen.Er wird keine Insolvenz anmelden, wenn er keine Lust dazu hat, obwohl es vernünftiger wäre. Die Insolvenz kann dann auch der Arbeiter/Angestellte u.s.w. beantragen.
Woher weisst du, das der Arbeitgeber das Gehalt bezahlt, wenn er nicht kündigt... Das ist Kaffeesatzlesen und gehört hier nicht hin.
LG knotti
Hallo Knotti,
also wenn ich unseren Gast richtig gelesen habe, dann will ja der Chef Insolvenz anmelden. Nach einer Insolvenzanmeldung sind automatisch die 3 letzten Monate durch das Konkursausfallgeld abgedeckt! Das gilt nicht für zukünftige Gehälter, denn diese werden dann vom Insolvenzverwalter bezahlt. Und diesen setzt das Gericht ein. Der Insolvenzverwalter ist dann der "Chef" und der wird sich keiner strafbaren Handlung aussetzen.
Immer unter der Voraussetzung, dass das Gehalt bisher bezahlt wurde, brauchen wir nicht im Kaffeesatz zu rühren. Lt. Fragestellung gehts um einen Monat. Wenn also in einem Monat das Gehalt nicht kommt, dann würde nach der Insolvenzanmeldung das Konkursausfallgeld dafür bezahlt und damit ist auch die Wartezeit von einem Jahr erfüllt. Und dies alles läuft über den Insolvenzverwalter. Unterscheiden zwischen "zahlen" und "haften"? Das würde aber jetzt zu weit führen, weil wir dabei noch die verschiedenen Rechtsformen beachten müssen. Auf jeden Fall nicht nach Lust und Laune.
LG Standhafter
 
G

Gast

Gast
Guten Tag,

EINE FRAGE:

ich arbeite seit 6 jahren in einem betrieb, vor kurzen war ein arbeitgeberwechsel, wo wir alle neue arbeitsverträge bekommen haben, es steht aber noch eine gehaltszahlung von monat september aus, nun hat mein alter arbeitgeber eine insolvenz angemeldet........

WAS JETZT?
 
T

torsten

Gast
Hallo, ich habe eine Frage?!?! Und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

Mein Chef hat uns gestern erklärt, dass die Firma Insolvent ist, und das wir wohl auch diesen Monat erst sehr spät oder gar kein Geld bekommen. Das hänge davon ab, wie die Verhandlungen mit der "Factoring-Gesellschaft" verlaufen würden.

Wie bekomme ich jetzt wenigstens Geld um Miete, STrom, Schule, Kiga und weiteres zu bezahlen?????

Ich bitte um schnelle Hilfe!!

und danke im vorraus
 
C

Carlos

Gast
hallo Thorsten
du mußt dir beim Arbeitsamt einen Antrag auf Insolvenzgeld holen
du brauchst auch das Aktenzeichen der Insolvenz das dauert etwas bis du Geld bekommst aber du bekommst alles was dir zu steht vom Arbeitsamt gezahlt
ich bin auch davon betroffen muß für kurze zeit Harz 4 beantragen damit ich etwas Geld bekomme
lg Carlos
 

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