Zuerst vielen Dank für die Hilfe und bei mir würdeZumindest fast... wenn man die Rechnung ohne das Finanzamt macht, also als Vermieter Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung nicht versteuert und der Mieter Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ebenfalls nicht versteuert.
So zumindest "Haufe.de" sowie https://www.steuerrat24.de/steuerra...gesetzgeber-rudert-ueberraschend-zurueck.html
Es sein denn, die Funsstellen sind überholt.
Modell 1: Verrichtung praktischer Alltagshilfen durch den Wohnraumnehmer an den Wohnraumgeber (z.B. Einkaufen, Kochen, Begleitdienste).
zutreffen