G
Gastjura
Gast
Da wo die Angst ist, genau da ist der Weg.
Merke Dir das.
In der Verhaltenstherapie nennt man das Exposition. Das bedeutet man stellt sich seiner Angst um sie zu überwinden. Das wir angewendet wenn Menschen eine Phobie haben oder ähnliches.
Zu dem Täter kann ich Dir nur sagen, solltest Du darüber Nachdenken Ihn vor Gericht einerseits in Schutz zu nehmen da Du das Gefühl hättest er wäre aufgrund psychischer Störung vermindert Schuldfähig. Darauf springt der Täter sofort an und evtl. ein schlechter Anwalt auf seiner Seite. Nachgelagert kommt aber die Packung das dann eine Unterbringung in geschlossener Psychiatrie für Ihn in Frage kommt. Das sind die §20 und §63 des Strafgestzbuches.
Das hört sich erstmal verdammt lächerlich an, aber das Oberziel ist, das aufdrängen von einer Zwangstherapie für diesen Täter.
Es darf nicht nur sein das Er das bisherige nur Urteil bestätigt bekommt beim Landdgericht, vielmehr musst Du Ihm oben drauf laden.
Wenn der nur eine Haftstrafe bekommt kann er sich im Knast sozusagen benehmen wie Er will. Macht Sport geht in der Wäscherei arbeiten prahlt mit seiner Gewaltdeliktverurteilung und steht deswegen in der Hirachie im knast noch zeihmlich weit oben. Nein Nein.
Versuche -so kann es ja auch gar nicht anders sein- dem Gericht klar zu machen das eine Resozialisierung dieses Täters nicht ohne Therapie in einer Anstalt möglich ist. Wenn Er im Knast zum "Dachdecker" (Knackiausdruck für Psychologen)
rutscht im Knast in der Hierachie und empfängt somit unter den knackis Demütigungen bzw. Schläge. Im Prinzip seines gleichen.
Aber bevor ER in den knast geht muss er in die geschlossene Psychiatrie.
Bis er dort igendwann mal wieder einen Persilschein vom dachdecker ausgestellt bekommt dauert sehr lange. Und danach gehts erst in die Haftstrafe.
Ich kann nicht beurteilen ob es in deinem Fall ausreichen wird Ihn dahin zu bringen. Wenn er Ersttäter ist, d.h. bisher nicht in Erscheinung getreten ist, wird es nichts.
Ist er bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sieht es besser aus Ihn juristisch abzuschmieren.
Strategisch also vielleicht im zeugenstand so vorgehen. (so würde ich es machen!)
1. zuallerst bittest du um entschuldigung das du so aufgeregt bist, und erklärst dem gericht das du dir für deine zeugen vernehmung einen handzettel gemacht hast auf dem dinge stehen, die du dem gericht bezüglich des Strafverfahrens auf jedenfall sagen möchtest, weil du angst hast etwas wichtiges zu vergessen.
2. dem gericht nun alles schön erzählen - mit ner großen Portion Emotion- eben genau so wie es war.
3. dann ihm (dem Täter) aber vor dem richter und den anderen prozessbeteiligten verzeihen (verzeihen ist therapeutisch für dich sehr hilfreich, verzeihen heißt aber nicht das man etwas duldet. Der Täter wird irritiert sein)
4. und jetzt überzeugst Du ganz geschickt und unauffällig die berufsrichter
das der täter aufgrund seines verhaltens unbedingt therapeutische hilfe benötigt. du musst dies begründen: sein verhalten während der tat, Bsp. wie ein wild gewordenes Tier schlug er auf uns ein...,. Bsp. Er hatte solch einen Hass in den Augen, und du kannst diesen Blick nicht vergessen...seine Augen...voller hass...wie in einen wahnzustand war er gewesen... und so wieter. Er schreckt vor nichts zurück und hat dich nach der verhandlung im Amtsgericht bedroht und wieder mit diesen Angsteinflössendem Blick (Vielleicht kennet das landgericht diesen zwischenfall nicht)
Der Richter braucht einen Ansatz um Therapeutische Massnahmen für den Täter anzuordnen. Du musst Sie dem Gericht irgendwie liefern.
(die haftstrafe bekommt er sowieso)
Du kannst nichts besseres erreichen wenn am Ende über Ihn noch Psychologen und Gutachten entscheiden, weil das eine reine Willkür sein kann. Wenn Er doof ist, was ich glaube, fällt Er bei denen komplett durch dann werden die nächsten Jahre für Ihn unvergesslich erschwerend sein.
Du musst es schaffen. Glaube mir, Du musst dem Gericht glaubhaft rüber bringen das ein Mann der nachts einen Vater zusammenprügelt zum Dachdecker muss bevor Er in den knast kommt.
Du schaffst es!!
Suche Dir verbündete, jemanden der Dir hilft.
Alles Liebe
Merke Dir das.
In der Verhaltenstherapie nennt man das Exposition. Das bedeutet man stellt sich seiner Angst um sie zu überwinden. Das wir angewendet wenn Menschen eine Phobie haben oder ähnliches.
Zu dem Täter kann ich Dir nur sagen, solltest Du darüber Nachdenken Ihn vor Gericht einerseits in Schutz zu nehmen da Du das Gefühl hättest er wäre aufgrund psychischer Störung vermindert Schuldfähig. Darauf springt der Täter sofort an und evtl. ein schlechter Anwalt auf seiner Seite. Nachgelagert kommt aber die Packung das dann eine Unterbringung in geschlossener Psychiatrie für Ihn in Frage kommt. Das sind die §20 und §63 des Strafgestzbuches.
Das hört sich erstmal verdammt lächerlich an, aber das Oberziel ist, das aufdrängen von einer Zwangstherapie für diesen Täter.
Es darf nicht nur sein das Er das bisherige nur Urteil bestätigt bekommt beim Landdgericht, vielmehr musst Du Ihm oben drauf laden.
Wenn der nur eine Haftstrafe bekommt kann er sich im Knast sozusagen benehmen wie Er will. Macht Sport geht in der Wäscherei arbeiten prahlt mit seiner Gewaltdeliktverurteilung und steht deswegen in der Hirachie im knast noch zeihmlich weit oben. Nein Nein.
Versuche -so kann es ja auch gar nicht anders sein- dem Gericht klar zu machen das eine Resozialisierung dieses Täters nicht ohne Therapie in einer Anstalt möglich ist. Wenn Er im Knast zum "Dachdecker" (Knackiausdruck für Psychologen)
rutscht im Knast in der Hierachie und empfängt somit unter den knackis Demütigungen bzw. Schläge. Im Prinzip seines gleichen.
Aber bevor ER in den knast geht muss er in die geschlossene Psychiatrie.
Bis er dort igendwann mal wieder einen Persilschein vom dachdecker ausgestellt bekommt dauert sehr lange. Und danach gehts erst in die Haftstrafe.
Ich kann nicht beurteilen ob es in deinem Fall ausreichen wird Ihn dahin zu bringen. Wenn er Ersttäter ist, d.h. bisher nicht in Erscheinung getreten ist, wird es nichts.
Ist er bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sieht es besser aus Ihn juristisch abzuschmieren.
Strategisch also vielleicht im zeugenstand so vorgehen. (so würde ich es machen!)
1. zuallerst bittest du um entschuldigung das du so aufgeregt bist, und erklärst dem gericht das du dir für deine zeugen vernehmung einen handzettel gemacht hast auf dem dinge stehen, die du dem gericht bezüglich des Strafverfahrens auf jedenfall sagen möchtest, weil du angst hast etwas wichtiges zu vergessen.
2. dem gericht nun alles schön erzählen - mit ner großen Portion Emotion- eben genau so wie es war.
3. dann ihm (dem Täter) aber vor dem richter und den anderen prozessbeteiligten verzeihen (verzeihen ist therapeutisch für dich sehr hilfreich, verzeihen heißt aber nicht das man etwas duldet. Der Täter wird irritiert sein)
4. und jetzt überzeugst Du ganz geschickt und unauffällig die berufsrichter
das der täter aufgrund seines verhaltens unbedingt therapeutische hilfe benötigt. du musst dies begründen: sein verhalten während der tat, Bsp. wie ein wild gewordenes Tier schlug er auf uns ein...,. Bsp. Er hatte solch einen Hass in den Augen, und du kannst diesen Blick nicht vergessen...seine Augen...voller hass...wie in einen wahnzustand war er gewesen... und so wieter. Er schreckt vor nichts zurück und hat dich nach der verhandlung im Amtsgericht bedroht und wieder mit diesen Angsteinflössendem Blick (Vielleicht kennet das landgericht diesen zwischenfall nicht)
Der Richter braucht einen Ansatz um Therapeutische Massnahmen für den Täter anzuordnen. Du musst Sie dem Gericht irgendwie liefern.
(die haftstrafe bekommt er sowieso)
Du kannst nichts besseres erreichen wenn am Ende über Ihn noch Psychologen und Gutachten entscheiden, weil das eine reine Willkür sein kann. Wenn Er doof ist, was ich glaube, fällt Er bei denen komplett durch dann werden die nächsten Jahre für Ihn unvergesslich erschwerend sein.
Du musst es schaffen. Glaube mir, Du musst dem Gericht glaubhaft rüber bringen das ein Mann der nachts einen Vater zusammenprügelt zum Dachdecker muss bevor Er in den knast kommt.
Du schaffst es!!
Suche Dir verbündete, jemanden der Dir hilft.
Alles Liebe