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HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!

Piepel

Aktives Mitglied
Ich hab die Antwort auf dem Portal nicht verstanden.
Aus meinem o.a. link als Gast hätte ich vermutet, dass das Arbeitsamt dann zuständig bleibt, wenn man während Arbeitslosigkeit krank wird.
Danach müsste geprüfte werden, ob die Schulung überhaupt als Aufnahme einer Arbeitstätigkeit gegen Entgelt zu werten ist.
Ist das nicht so, bist Du krank geblieben und nichts hat sich geändert. Auch nicht die Zuständigkeit für Deine Bezahlung durch Arbeitsamt ./.Krankenkasse,

Um die Wertung durchzuführen müsste dem Berater der Schriftverkehr und die Umstände der Schulung sowie die erhaltene Lohnsteuerbestätigung übermittelt werden, denn die sagt schon mal aus, ob es sich um steuerbaren Lohn oder um steuerfreie Entschädigung für Aufwand handelt.

Wie gesagt - ich kapier es nicht, vielleicht bekommst Du auf Nachfrage eine plausible Antwort.
 
M

Münsterrahner

Gast
Gibt da einige Lücken in der Regelung wer für was zuständig ist.
Beispiel:
Krankmeldunmg 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Weiter krank geschrieben Krankengeld Bezug bis zu 78 Wochen.
Darin berücksichtigt ist bereits die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhält man also maximal 72 weitere Wochen Krankengeld.[
Dieser Zeitpunkt wird als Aussteuerung bezeichnet.

Weiter krank was dann?
Wenn du aufgrund der Erkrankung deinen Job nicht mehr ausüben kannst, solltest du eine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Nur wer finanziert dich weiter bis dahin, oder wenn die nicht gewährt wird?
Arbeitsamt nicht, bist ja krank also nicht vermittelbar.
Hatte das schon mal jemand, und wie ging es weiter?
 

Grisu

Mitglied
Die Unterbrechung der Krankheit durch Schulung ist ebenso exotisch wie das Anstellungsverhältniss, welches wohl längerzeitig immer mal wieder aktiv ist und dann über Wochen nicht und dann wieder auflebt.

Davon mal abgesehen, dass das Arbeiten bei Arbeitslosmeldung ohne Meldung bei der Behörde als Schwarzarbeit gelten kann ist das alles so wirr, dass sicherlich nur ein Fachanwalt helfen kann, der auch in der Lage ist die jeweiligen Ausnahmesituationen gegeneinander aufzuwiegen.

Gruß von Grisu
 
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