Piepel
Aktives Mitglied
Ich hab die Antwort auf dem Portal nicht verstanden.
Aus meinem o.a. link als Gast hätte ich vermutet, dass das Arbeitsamt dann zuständig bleibt, wenn man während Arbeitslosigkeit krank wird.
Danach müsste geprüfte werden, ob die Schulung überhaupt als Aufnahme einer Arbeitstätigkeit gegen Entgelt zu werten ist.
Ist das nicht so, bist Du krank geblieben und nichts hat sich geändert. Auch nicht die Zuständigkeit für Deine Bezahlung durch Arbeitsamt ./.Krankenkasse,
Um die Wertung durchzuführen müsste dem Berater der Schriftverkehr und die Umstände der Schulung sowie die erhaltene Lohnsteuerbestätigung übermittelt werden, denn die sagt schon mal aus, ob es sich um steuerbaren Lohn oder um steuerfreie Entschädigung für Aufwand handelt.
Wie gesagt - ich kapier es nicht, vielleicht bekommst Du auf Nachfrage eine plausible Antwort.
Aus meinem o.a. link als Gast hätte ich vermutet, dass das Arbeitsamt dann zuständig bleibt, wenn man während Arbeitslosigkeit krank wird.
Danach müsste geprüfte werden, ob die Schulung überhaupt als Aufnahme einer Arbeitstätigkeit gegen Entgelt zu werten ist.
Ist das nicht so, bist Du krank geblieben und nichts hat sich geändert. Auch nicht die Zuständigkeit für Deine Bezahlung durch Arbeitsamt ./.Krankenkasse,
Um die Wertung durchzuführen müsste dem Berater der Schriftverkehr und die Umstände der Schulung sowie die erhaltene Lohnsteuerbestätigung übermittelt werden, denn die sagt schon mal aus, ob es sich um steuerbaren Lohn oder um steuerfreie Entschädigung für Aufwand handelt.
Wie gesagt - ich kapier es nicht, vielleicht bekommst Du auf Nachfrage eine plausible Antwort.