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Hiilfee! Musterungsbescheid! AAHHH :(

Ohhh maaan!Überall lese und höre ich das Gleiche...Hilfe,mein Musterungsbescheid ist da...Hilfe ich will nicht zur Bundeswehr für mich klingt das alles nach Hilfe,ich will keine Verantwortung übernehmen...Hilfe,ich will nicht erwachsen werden!Ich verstehs nicht was die ganzen "Jungs"(für mich sind es keine richtigen Jungs wenn sie sich drücken(aber das ist ne andere Sache)) nur haben,jeder kann bestätigen die lustigste Zeit die viele je hatten sie beim Bund!Naja,ich kann nur soviel dazu sagen,wer nicht zum Bund will muss auch nicht,in deinem Fall sei einfach ehrlich und sag das du Schwul bist,es gibt da so eine Sonderregelung für Schwule wenn ich mich recht erinnere!Meine Meinung ist,sei ein Mann und stell dich der Verantwortung und nicht mit irgentwelchen "Tussi-Menschenrechtsgelaber" was eh nur Ausreden sind,weil du Angst hast!Stell dich der Angst und genieß die Zeit beim Bund,keiner tut dir da irgentwas!Naja,Reingehaun!
 
Was sage ich denen am besten? Da gibts doch auch so einen Psychotest. Dann schreib ich einfach über meine Depressionen der Vergangenheit und das ich manchmal auch lieber ein Mädchen wäre, und ne weibliche Hälfte habe.😱 Ich bin eh ned normal.^^ Muss nicht mal groß lügen. Kann ich damit ne Einberufung verhindern?
Wenn alle Stricke reißen, dann sag dass du schwul bist.
Das klappt angeblich immer.
 
Wenn alle Stricke reißen, dann sag dass du schwul bist.
Das klappt angeblich immer.

Mein bester Freund war dort auch zur Musterung vor ca. 1 Jahr. Er hat auch gesagt das er schwul ist und kam damit auch durch. Allerdings mit dem Unterschied das er es wirklich ist. Ich hab ihn gestern Abend gefragt und er meinte die würden das merken wenn ich dort sage das ich schwul bin, es aber garnicht bin?
 
Musterungsverweigerung [Bearbeiten]

Als Musterungsverweigerung wird das absichtliche, wiederholte Fernbleiben von der Musterung bezeichnet. Anders als die Weigerung, einer Einberufung Folge zu leisten, ist die Weigerung, einer Ladung zur Musterung zu folgen – selbst wenn sie wiederholt und offen ausgesprochen erfolgt – keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend kann die Musterungsverweigerung auch nicht mit strafrechtlichen Schritten sanktioniert werden oder zu Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis des Betreffenden führen.
Die Kreiswehrersatzämter reagieren auf das Nichterscheinen zur Musterung bei den ersten zwei bis drei Ladungen in der Regel schlicht mit weiteren, zum Teil „schärfer“ formulierten, Neuladungen. Erscheint der zur Musterung Einbestellte darüber hinaus noch immer nicht, werden Bußgelder oder die zwangsweise Vorführung durch die Polizei angedroht. Rechtliche Voraussetzung, damit die Ämter diese Maßnahmen juristisch rechtfertigen bzw. durchsetzen können, ist ein nachweisbar „schuldhaftes“ Nichterscheinen des Musterungskandidaten. Ein durch ein ärztliches Attest („krankgeschrieben“ für den Musterungstag), eine Praxisbescheinigung (nicht krankgeschrieben, aber zum Musterungszeitpunkt aufgrund einer anderen ärztlichen Untersuchung „verhindert“) oder eine andere begründete und nachgewiesene Erklärung (schulische Klausur, Vorstellungsgespräch, dringende berufliche oder familiäre Angelegenheit, die von einem Verwandten oder Berufsvorgesetzten schriftlich bestätigt worden ist) gelten dabei als zulässige Gründe, um nicht zu erscheinen, und dürfen von den Ämtern nicht als „unentschuldigtes Nichterscheinen“ gewertet und sanktioniert werden. Demnach kann selbst ein zigfaches, aus behördlicher Sicht suspektes, Fehlen bei der Musterung nicht sanktioniert werden, wenn dieses durch ärztliche Atteste oder andere Bescheinigungen gedeckt ist.
Von Bußgeldern für das Nichtbefolgen einer Ladung, die mit einem normalen Postbrief (d. h. kein Einschreiben oder Postniederlegungsurkunde) verschickt wurde, wird darüber hinaus meist abgesehen, da die Ämter nicht nachweisen können, dass der Geladene diesen auch wirklich erhalten hat. Das Unzutreffen der Behauptung, man habe die Ladung nicht bekommen, kann von Seiten der Kreiswehrersatzämter nicht bewiesen werden. Infolgedessen werden weitere Ladungen an Personen, die mehrfach nicht zur Musterung erschienen sind, üblicherweise als Einschreiben verschickt, deren Erhalt das Kreiswehrersatzamt bei Bußgeldstreiten nachweisen kann. Sollten die Einschreiben nicht angenommen werden, verschickt das Kreiswehrersatzamt die Ladung per Postzustellungsurkunde; damit gilt die Ladung rechtlich als zugestellt. Nichterscheinensgründe, wie „man habe den Weg zum Amt nicht finden können“ oder eine Fahrzeugpanne gehabt, werden von Amt zu Amt unterschiedlich gewertet, werden aber zumindest bei Musterungskandidaten, die dem Amt noch nicht durch wiederholtes Nichterscheinen aufgefallen sind, meist als „glaubwürdig“ akzeptiert.
Die zwangsweise Vorführung durch die Polizei darf nur nach einer vorherigen Androhung erfolgen, dass diese vorgenommen würde, wenn man der nächsten Ladung nicht Folge leiste. Die Zwangsvorführung ist nicht mit einer Verhaftung zu verwechseln: juristisch hat sie – abseits der Unannehmlichkeit der Situation an sich – keinerlei nachteilige Folgen für die Person. D. h. es kommt weder zu einer strafrechtlichen Verfolgung noch zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Aus behördlicher Sicht handelt es sich dabei lediglich um eine – wenn auch notfalls mit physischer Gewalt durchgesetzte – „Hilfestellung“ an den Bürger, der von den Polizeibeamten von Ort A zu Ort B gefahren und dort abgeliefert wird. Eine Inrechnungstellung des Polizeiaufstandes ist indessen vereinzelt möglich.
Sollte eine polizeiliche Zwangsvorführung nicht möglich sein, da die Polizei die gesuchte Person unter der ihr bekannten Adresse nicht antreffen kann, ist seit dem 1. Januar 2005 die sogenannte Musterung nach Aktenlage möglich. Voraussetzung hierfür ist ein wiederholtes Nichterscheinen des Einbestellten sowie mindestens ein erfolgloser Vorführungsversuch durch die Polizei. Die Einführung dieses Vorgangs – der in der Zumessung eines Tauglichkeitsgrades auf Basis der einwohnermeldeamtlichen und gesundheitsamtlichen Daten, die dem Kreiswehrersatzamt vorliegen, besteht – ergab sich aus der großen Zahl erfolgreicher Musterungsverweigerer seit 1990, denen es gelang, die Musterung zu vermeiden und die daher – wegen fehlendem „abgeschlossenen Musterungsverfahren“, das eine gesetzliche Voraussetzung für die Einberufung ist – nicht einberufen werden konnten.[9][10][11][12
 
Cool meiner erster Tag und dann gleich solch ein Leckerbissen

Zunächst kann ich dich beruhigen. Es wird dir all nichts nützen wenn du nicht eh was hast für das du T5 bekommst.
Das man mit sowas durchkommt OHNE eine andere Einschränkung zu haben sind AMMENMÄRCHEN ...
und glaub mir, ich weiß das ich war dabei ..

Ganz toll finde ich auch deine Einstellung
Du willst nicht zum Bund, aber Zivi willst auch nicht
Du willst aber Lehren abbrechen und Maßnahmen aus einer Gemeinschaftskasse beziehen woo du mit 18 noch gar nichts eingezahlt hast ...armes Deutschland.

ich bin eigentlich nicht gehessig aber dir wünsche ich PanzerGran beim Heer 🙄

Bitte nicht persönlich nehmen, ich mag diese AlLES HABEN WOLLEN NICHTS DAFÜR TUN WOLLEN TYPEN generell nicht 🙂
 
Cool meiner erster Tag und dann gleich solch ein Leckerbissen

Zunächst kann ich dich beruhigen. Es wird dir all nichts nützen wenn du nicht eh was hast für das du T5 bekommst.
Das man mit sowas durchkommt OHNE eine andere Einschränkung zu haben sind AMMENMÄRCHEN ...
und glaub mir, ich weiß das ich war dabei ..

Ganz toll finde ich auch deine Einstellung
Du willst nicht zum Bund, aber Zivi willst auch nicht
Du willst aber Lehren abbrechen und Maßnahmen aus einer Gemeinschaftskasse beziehen woo du mit 18 noch gar nichts eingezahlt hast ...armes Deutschland.

ich bin eigentlich nicht gehessig aber dir wünsche ich PanzerGran beim Heer 🙄

Bitte nicht persönlich nehmen, ich mag diese AlLES HABEN WOLLEN NICHTS DAFÜR TUN WOLLEN TYPEN generell nicht 🙂

Ähm was hat diese eine abgebroche Malerausbildung wo ich 17 war jetzt mit meinem Musterungsbescheid zutun der Jahre später kommt? Übringens habe ich ne Ausbildung abgeschlossen und auch schonmal was eingezahlt...willkommen im Forum 'hust'..
 
Cool meiner erster Tag und dann gleich solch ein Leckerbissen

Zunächst kann ich dich beruhigen. Es wird dir all nichts nützen wenn du nicht eh was hast für das du T5 bekommst.
Das man mit sowas durchkommt OHNE eine andere Einschränkung zu haben sind AMMENMÄRCHEN ...
und glaub mir, ich weiß das ich war dabei ..

Sorry, aber das ist schlichtweg Blödsinn! 😉 Es ist überhaupt nicht entscheidend mit welchem Grad du gemustert wirst, es gibt de facto Krankheiten die auch danach noch eine Einberufung verhindern können und in einigen Fällen auch werden. Bestes Beispiel sind da nunmal Depressionen. Einen Menschen der unter Depressionen leidet auf den verzichtet man bei der Bundeswehr. Punkt. Und ich weiß es, da es einige meiner Freunde auch schon durchgezogen haben und ich meine Wehrpflicht auch abgeleistet habe. So eine Krankheit kann dir de facto niemand nachweisen, da keiner näher in dich hineinschauen kann. Sofern du nicht gerade vor Freude regelmäßig überkochst, nachdenklich und zurückhaltend bist wird dir sowas auch abgekauft.


Liebe Grüße

Chaky
 
Ähm was hat diese eine abgebroche Malerausbildung wo ich 17 war jetzt mit meinem Musterungsbescheid zutun der Jahre später kommt? Übringens habe ich ne Ausbildung abgeschlossen und auch schonmal was eingezahlt...willkommen im Forum 'hust'..


Süß ..schon mal was eingezahlt.
VERSTEH MICH NICHT FALSCH wie gesagt ..ist eher ein generatiionenproblem ...aber das was du in deinem Alter eingezahlt hast reicht wahrscheinlich gerade mal fürs Porto das du an offi. Schreiben bis jetzt bekommen hast 🙄

Ist echt nicht böse gemeint aber sowas gehört halt zum leben dazu ..und bevor man da riesig was anzettelt um was zu verhindern ist es IN MEINEN AUGEN sinnvoller das durchzuziehen und für sich die Sache als ERFAHRUNG abzuhaken ...
 
Ohhh maaan!Überall lese und höre ich das Gleiche...Hilfe,mein Musterungsbescheid ist da...Hilfe ich will nicht zur Bundeswehr für mich klingt das alles nach Hilfe,ich will keine Verantwortung übernehmen...Hilfe,ich will nicht erwachsen werden!Ich verstehs nicht was die ganzen "Jungs"(für mich sind es keine richtigen Jungs wenn sie sich drücken(aber das ist ne andere Sache)) nur haben,jeder kann bestätigen die lustigste Zeit die viele je hatten sie beim Bund!Naja,ich kann nur soviel dazu sagen,wer nicht zum Bund will muss auch nicht,in deinem Fall sei einfach ehrlich und sag das du Schwul bist,es gibt da so eine Sonderregelung für Schwule wenn ich mich recht erinnere!Meine Meinung ist,sei ein Mann und stell dich der Verantwortung und nicht mit irgentwelchen "Tussi-Menschenrechtsgelaber" was eh nur Ausreden sind,weil du Angst hast!Stell dich der Angst und genieß die Zeit beim Bund,keiner tut dir da irgentwas!Naja,Reingehaun!

Urteile nicht über mich wenn du mich nicht kennst.
Und was für dich eine Junge ist und was nicht interessiert mich nicht.
 

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