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heute in der Erziehungsberatungsstelle

O

oceanne

Gast
kamen wir mal ausnahmsweise vom Thema ab, und es entwickelte sich eine hitzige Diskussion .

Der Axtmord in Lübeck, da wird sich wohl noch jeder dran erinnern.

Es ging in dieser Diskussion um das Umgangsrecht des Vaters.
Würdet Ihr es zu lassen?
Seht Ihr im begleitetem Umgang eine Kindeswohlgefährdung?
Wo sind hier die Grenzen?

Was ist der Unterschied zwischen jemandem , der seine Frau sofort umbringt und jemanden der seine Frau auf raten umbringt, fertig macht? Die sich dann irgendwann selbst die Pistole an den Kopf setzt, weil sie nicht mehr kann.

Wie respektiert man die Wünsche der Kinder in so einem Fall?


Meine und die der Erziehungsberatung gingen jedenfalls aufs derbste auseinander.



Ich bin gespannt , was hier für Meinungen kommen.
 
O

oceanne

Gast
die Meinungen gingen insofern auseinander , das der Herr der Ansicht war , es bei einem Mord , es völlig legetim wäre wenn die Kids den Vater nicht sehen würden.

Während bei einem Mord auf Raten es die selbstverständlichste Sache wäre das die Kinder den Umgang zum Vater haben. mpfh

ich komme mit dieser Meinung nicht ganz mit:confused:
 

Gabi369

Mitglied
Für mich bleibt Mord = Mord. Von dieser Meinung lasse ich mich auch nicht abbringen.
Oceanne, Du wißt was hier bei uns letzte Woche passiert ist, gilt als erweiterter Suizid, für mich ist es dreifacher Mord.
 
O

oceanne

Gast
Gabi

natürlich bleibt Mord Mord :mad:,
aber die Straftat, sollte diese im Umgangsrecht eine Rolle spielen?

Werfe mal ein anderes Beispiel ein , bewaffneter Raubüberfall von einem Papa mit Todesfolge eines Opfers.

Wie ist das mit Umgang zu handhaben?

Ist ja schließlich auch Mord.
 

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J Begleiteter Umgang (Erziehungsberatungsstelle) Familie 5

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