Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Heute gekündigt worden...

Der Zeitpunkt, daß Du kurz nachdem Du die OP angekündigt hast, gekündigt wirst, ist in der Tat merkwürdig. Hast Du die Kündigung schriftlich?

Ich würde Dir auch zum Anwalt raten. Zum einen darf Dein Chef Deine Stelle nicht so ohne weiteres neu besetzen, wenn er Dir aus betrieblichen Gründen kündigt (Du könntest dann zumindest eine Abfindung einfordern (soweit ich weiß ist die auch nicht komplett einbehaltbar, wenn Du noch keinen neuen Job hast), und zum anderen würde ich das "Superzeugnis" auch nochmal von einem Fachmann prüfen lassen, ob das wirklich so super ist. Unter diesen doch sehr komisch klingenden Umständen solltest Du Dich wirklich beraten lassen, und das so schnell wie möglich, bevor noch irgendwelche wichtigen Fristen verstreichen.
 
Man beachte übrigens, dass im Arbeitsrecht schnell gearbeitet werden muss. Insbesondere bei Geltung des KSchG muss die Kündigung innerhalb von drei Wochen angegriffen werden. Wenn man etwas tun will, dann schnell und nicht zu lange warten.
 
Es ist dabei allerdings zu überlegen, dass für einen AN -insbesondere für einen, der einen neuen Job sucht- gilt: Verlasse deinen AG von deiner Seite aus immer im Guten, egal, was vorgefallen ist.

Gerade wenn du in einem kleinen Dorf wohnst und sich dort herumspricht, dass du dir einen "Gerichtskrieg" mit dem Ex-Chef lieferst, kann sich das negativ auf deine Zukunft auswirken.

Das nur als Ergänzung zum Bedenken, grundsätzlich sehe ich das aber genauso wie die anderen, dass das Verfahren deines Chefs nicht koscher klingt.
 
Ggf. umgehend arbeitsunfähig melden. Evtl. Urlaubstage, die dadurch nicht genommen werden können, sind gemäß Bundesurlaubsgesetz geldwert zu vergüten bzw. zu bezahlen.
 
Es ist dabei allerdings zu überlegen, dass für einen AN -insbesondere für einen, der einen neuen Job sucht- gilt: Verlasse deinen AG von deiner Seite aus immer im Guten, egal, was vorgefallen ist.

Gerade wenn du in einem kleinen Dorf wohnst und sich dort herumspricht, dass du dir einen "Gerichtskrieg" mit dem Ex-Chef lieferst, kann sich das negativ auf deine Zukunft auswirken.

Das nur als Ergänzung zum Bedenken, grundsätzlich sehe ich das aber genauso wie die anderen, dass das Verfahren deines Chefs nicht koscher klingt.

Und deshalb auf sein Recht zu verzichten wäre ja wohl mehr als dämlich. Man sollte nur zu dem eigenen Verhalten stehen und schildern, was in dieser Firma los war.

Ob deshalb im Dorf einer schräg schaut ist völlig belanglos.. Diese Firma ist ja eher klein und wird vermutlich aufgrund der schlechten Verhältnisse nicht ganz unbekannt sein.

Janina
 
Hallo zusammen, erstmal ganz herzlichen Dank für Eure vielen Antworten und Anregungen. Ich habe nach reiflicher Überlegung beschlossen, den OP-Termin vorzuziehen. Habe also heute im KH angerufen und kann nächste Woche Dienstag dort erscheinen, die OP wäre dann Mittwoch. Somit würde ich bis Ende August definitiv ausfallen. Was mich jetzt umtreibt ist die Frage, ob ich den AG jetzt sofort davon in Kenntnis setzen muss. Ich habe ja diese und nächste Woche noch Urlaub. Oder reicht es, wenn er Dienstag die Mitteilung des KH bekommt, dass ich mich dort zum stat. Aufenthalt befinde? Was meint Ihr dazu? Und kann er mir evtl. nochmal kündigen - diesmal fristlos?

Bitte entschuldigt evtl. Rechtschreibfehler, ich kann nur mit dem Handy online gehen.

Allen einen schönen Abend!

Micha
 
Mit welcher Begründung sollte er Dich fristlos kündigen? Wegen Krankheit? Das darf er nicht. Dass Du Deine OP vorziehst, würde ich ihm gar nicht sagen. Das wird er zwar merken, weil er ja auch Dein Nachbar ist, aber na und? Das ist kein Grund für eine Kündigung.
Ich würde ihm das auch nicht mehr vorher mitteilen. Du musstest halt dringend ins Krankenhaus und bist krankgeschrieben. Basta! Was hast Du denn noch zu verlieren? Rechtmässig ist das allemal.
Es geht ihn ja eigentlich auch gar nichts an, weshalb Du im Krankenhaus bist.
Alles Gute!
 
So lange Du ihm die Krankmeldungen fristgerecht zuschickst, ist doch alles okay. Würde ich vielleicht sogar per Einschreiben (mit Rückschein) machen, nicht daß es hinterher heißt, die seien gar nicht angekommen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben