Zitat Rhenus:
Nein, das stimmt so nicht, die Verbindlichkeiten für Pensionen werden ständig im aktuellen Haushalt des jeweiligen Jahres geführt und ausgewiesen. Schulden sind das nicht.
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Also noch mal in einem Satz:
Verbindlichkeiten sind keine Schulden.😀😀😀😀
Wasser ist nicht nass und die Nacht nicht dunkel.
Spätesten mit der Erklärung zum Beamten auf Lebenszeit, geht die Behörde die Bindung ein, den Beamten lebenslang zu alimentieren.
Damit wären ja, folge ich deiner Logik, in diesem Moment die "Schulden" gemacht worden, doch diese Betrachtung ist falsch, weil nach dem jeweiligen Haushaltsrecht, die Alimentierung eine so genannte "Pflichtausgabe" ist.
Schulden werden jedoch gesondert ausgewiesen und unterliegen auch anderen Gesichtspunkten einer Haushaltskontrolle.
Dies könnte (ist so) das Verbot von weiteren Schulden vorschreiben, wovon die Alimentierung grundsätzlich nicht betroffen ist.
Also konkret: Aus diesem Grunde (Alimentierung der Beamten), verliert kein Haushalt seine Rechtmäßigkeit.
Ein Gegenbeispiel zu deinem:
Deine Miete wird ja auch erst dann zur Schuld, wenn du sie nicht bezahlen kannst.
Nach deiner Auffassung hättest du ja dann bei Vertragsabschluss bereits Schulden gemacht.
Streng gesehen sind "Schulden" nur dann Schulden, wenn der Schuldendienst (Rate) nicht mehr bezahlt werden kann.