Zitat abendtau:
... mikenull.
Ich hoffe für Dich das Deine Fragen mehrheitlich beantwortet werden.😉 Und überhaupt, was ist wenn ich einen Lottoschein schenke? Fragen über Fragen. Man kanns auch übertreiben.
Wäre doch super nett, wenn man Kinder beschenken kann wie man will, oder? Für mich ist sowas schlicht ein Armutszeugnis vom Staat.
Und ich frage garnicht erst in welchen Staat sowas noch gemacht wird
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Niemand hat es beantwortet!
Hier ist lediglich gemeinsames Jammern über die böse Welt angesagt. Zu mehr reicht es nicht.
Natürlich ist der Fall tragisch. ( wenn es denn überhaupt ein "Fall" ist und nicht nur der geschickte Hinweis eines Politikers auf einen Mißstand )
So wie ich es sehe, ist die Beurteilung von Geschenken, den Mitarbeitern der Behörden anheimgestellt. Zwar unverständlich in einem perfekt geregelten Land, aber der Gesetzgeber hat sich ja was dabei gedacht.
Jetzt kann man diese Regelung ablehnen - das ist in Ordnung - aber dann sollte man fähig sein, die Alternative vorzuschlagen. Oder man hat zu akzeptieren, was in diesem Fall ein Mitarbeiter der Behörde bestimmt hat!
Lottoschein ist gut. ( Wobei die Antwort auf Deien Frage, abendtau, zwecks des Scheins - unten zu finden ist: 50 Euro im Jahr sind Bagatellen ) Da läuft ja zunächst nichts über eine Banküberweisung. Was ist wenn der Lottoschein eine Million gewinnt?
Was ist wenn mit diesem Lottoschein 16 500 Euro gewonnen werden, was ist wenn dieser Lottoschein genau 250 Euro gewinnt?
Übrigens hatten wir einen ganz ähnlichen Fall hier schon einmal. Da hatte wohl ein Hartz 4 Empfänger im Ausland eine Erbschaft gemacht, die er an den deutschen Behörden vorbei, ins Land bringen wollte.
Damals hatten wir hier dasselbe Gezeter - aber gegen den TE selbstverständlich. Denn der war Ausländer und "wollte ja den deutschen Staat schädigen".
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Zitat: gegen-hartz4-de
Hartz IV: 5000 Euro Strafe für Geschenke
Hartz IV Empfänger dürfen nicht beschenkt werden.
Geschenke, insbesondere Bargeldgeschenke zu Weihnachten, Geburtstagen, Firmungen und Konfirmation können Kürzungen beim Arbeitslosengeld II sowie bei der Sozialhilfe (Sozialgeld) führen. Die Linkspartei hatte eine kleine Anfrage bei der Bundesregierung gestartet, die nun bestätigte, dass auch erhebliche Geldstrafen folgen können, wenn diese "Einkünfte" den Ämtern von den Hartz 4 Empfängern nicht gemeldet werden. Im Wortlaut gab die Bundesregierung zur Antwort: "Geldgeschenke sind den zuständigen Trägern stets anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob der Beschenkte weiterhin hilfebedürftig ist". Auch eine Anzeige wegen "Betrug" kann folgen, wenn man diese Geldgeschenke nicht angebe.
Nicht angerechnet werden Geldgeschenke unter 50 Euro im Jahr, da diese als Bagatell-Fälle angesehen werden. Evangelische und katholische Kirchen hatten in der Vergangenheit gegen diese Praxis protestiert. Die evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann sagte: "Die Reichen dürfen ihre Geschenke behalten, die Armen müssen sie abgeben." Käßmann kündigte an, dass die Kirchen eine Aktion starten wolle, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder aus armen Familien keinerlei Geschenke zu den kirchlichen Festtagen erhalten dürfen, während andere Kinder ganz unbesorgt ihre Geschenke aupacken können.
Ein Ausweg könnte die Vermögensfreigrenze sein
Um einen Ausweg aus diesem Dilema zu erwirken, kann man sich auf die Vermögensfreigrenze für Kinder berufen. So steht jedem Kind ein Freibetrag von 3100 Euro plus 750 Euro für Anschaffungen zu. Dennoch muss auch dies dem Amt gemeldet werden, um einer Strafe oder einer ALG II Sanktion zu entgehen. (gr, 21.04.07