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Heimbewohner die billigsten Arbeitskräfte !

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Das genau ist ja das Problem!
Es ist doch Bleistiftspezialisten und den Kugelschreiberakrobaten zu verdanken, das diese Unterbringungen in geeignete Unterkünfte derart teuer sind. Auch dürfen wir und bei den Rechtsverdrehern in der Politik bedanken, das keiner mehr genügend Geld in den Taschen, um derartige Beträge dann zu bezahlen.
Würde die Politik nur Ihre Arbeit richtig machen, ohne sich nach den gut zahlenden Loblisten zu richten, hätten wir keine Arbeitslosen und bräuchten auch keine Notunterkünfte. Auch die sogenannte "Schufa" (eine nach deutschem Recht Verfassungsfeindliche und Kriminelle Vereinigung. Daher auch nur in Deutschland tätig. Andere Länder achten Ihre Grundgesetze) trägt ganz erheblich zur vielfachen Obdachlosigkeit und zum Sterben auf den Strassen (sogenannte Kältetode) bei. Ohne diese Schufa würden Menschen auch wieder eine Wohnung finden. Evtl. Sogar einen Arbeitsplatz. Einige würden dann auch eine selbständige Tätigkeit ausüben. Einige in unserer Gesellschaft brauchen auch einfach Leute, auf die Sie herabschauen können. Sie brächten sonst keinen mehr ho....ho.. hooo!
So kaputte Organisationen werden aber benötigt um Mitarbeiter in den Jobcentern zu beschäftigen. Ohne Arbeitslose wären die ja auch arbeitslos! Ja, hier regiert der nackte Schwachsinn... und wir... bemerken nichts!

MfG: Ein Heimbewohner
 
Wenn ich bedenke, was jeder gesunde erwachsene Mensch von seinem Verdienst alles zu bestreiten hat:

- Miete
- Energiekosten wie Strom, Heizung, Wasser
- Gebühren wie Abfallgebühr oder auch GEZ
- Essen
- Kleidung
- Rücklagen für Reparaturen bzw. Neuanschaffungen
- notwendige Versicherungen wie z.B. Haftpflicht oder auch Krankenversicherung

dann sollte man nicht nur auf die 0,37 € schielen, wobei mir das auch sehr wenig erscheint (1 € fände ich persönlich schon besser), sondern alle anderen Kosten, für die ein Heimbewohner ja nicht aufkommen muss gegenrechnen.

Letztlich müssen hier ja auch noch die Personalkosten für Pflegepersonal und evtl. Therapeuten hinzugerechnet werden. Das Geld hierfür fällt leider nicht mal einfach so vom Himmel, sondern muss ja irgendwo herkommen.
 
Wenn ich bedenke, was jeder gesunde erwachsene Mensch von seinem Verdienst alles zu bestreiten hat:

- Miete
- Energiekosten wie Strom, Heizung, Wasser
- Gebühren wie Abfallgebühr oder auch GEZ
- Essen
- Kleidung
- Rücklagen für Reparaturen bzw. Neuanschaffungen
- notwendige Versicherungen wie z.B. Haftpflicht oder auch Krankenversicherung

dann sollte man nicht nur auf die 0,37 € schielen, wobei mir das auch sehr wenig erscheint (1 € fände ich persönlich schon besser), sondern alle anderen Kosten, für die ein Heimbewohner ja nicht aufkommen muss gegenrechnen.

Letztlich müssen hier ja auch noch die Personalkosten für Pflegepersonal und evtl. Therapeuten hinzugerechnet werden. Das Geld hierfür fällt leider nicht mal einfach so vom Himmel, sondern muss ja irgendwo herkommen.

Das sehe ich auch so man muss echt mal die ganzen Nebenkosten berücksichtigen die da entstehen zumal sicherlich die meisten Heimbewohner auch nicht die Stückzahl schaffen wie ein jüngerer gesunder Mensch und sowenig bekommen Heimbewohner garnicht wenn man mal alles zusammenrechnet.
Die Pflegekosten sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, also der vom medizinischen Dienst der Krankenkassen anerkannten Pflegestufe der pflegebedürftigen Person und dem Pflegesatz der Einrichtung.
Diese Pflegekosten im engeren Sinn werden also zum Teil von der Pflegekasse finanziert. Die Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, muss der Pflegebedürftige vom Grundsatz her selbst aufbringen. In vielen Fällen hat er jedoch einen Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe. Die Pflegekasse erbringt monatlich folgende Leistungen:
Pflegestufe: 0 Euro
Pflegestufe I: 1023 Euro
Pflegestufe II: 1279 Euro
Pflegestufe III: 1470 Euro

[h=2]Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sog. Hotelkosten[/h] Die Unterkunftskosten und Verpflegungskosten müssen vom Heimbewohner selbst aufgebracht werden, denn diese Kosten hätte er auch beim Verbleib in der eigenen Wohnung zu tragen.
[h=2]Investitionskosten[/h] Zu den Investitionskosten zählen die Kosten, die der Träger der Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen aufbringen muss. Diese Investitionskosten variieren von Pflegeheim zu Pflegeheim. Sie hängen etwa ab vom Alter und der Ausstattung des Altenheims. Um diese Kosten zu decken, kann Pflegewohngeld bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Pflegeheims bewilligt werden.
Das Pflegewohngeld ist keine Leistung der Sozialhilfe. Es handlet sich vielmehr - in NRW - um eine Leistung nach dem Landespflegegesetz NRW zur Finanzierung des Investitionskostenanteiles. Der Antrag auf auf Pflegewohngeld muss durch die Pflegeeinrichtung bei den Landreisen oder kreisfreien Städten gestellt werden.
Pflegewohngeld erhält ein Heimbewohner jedoch nur, wenn eine der oben dargestellten Pfegestufen anerkannt worden ist. Das Pflegewohngeld wird direkt an das Altenheim gezahlt. Dadurch verringert sich der vom Pflegebedürftigen aufzubringende Anteil an den Heimkosten.
Die Zahlung von Pflegewohngeld ist einkommens- und vermögensabhängig. Es kommt somit auf das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners an, ob Pflegewohngeld bewilligt wird. Der Schonbetrag für das Vermögen liegt bei 10.000 €. Die Angehörigen des Heimbewohners müssen insoweit keinen Unterhalt zahlen.
Das Einkommen muss nachgewiesen werden. Zum Einkommen zählt etwa die Rente, zählen Mieteinnahmen oder Kaptitalerträge, also Zinsen. Ist der Heimbewohner verheiratet, so müssen zudem die Einkünfte des Ehegatten, seine Kosten der Unterkunft und Versicherungsnachweise vorgelegt werden. Auch das Vermögen muss in der Höhe nachgewiesen werden.
[h=2]Leistungen der Sozialhilfe[/h] Für den Fall, dass die monatlichen Einkünfte nicht ausreichen, die von der Pflegekasse oder durch das Pflegewohngeld nicht gedeckten Heimkosten zu tragen, kann ein Antrag auf ergänzenden Sozialhilfe gestellt werden.
Zusätzlich zu diesen restlichen Heimkosten hat der Heimbewohner einen Anspruch auf den Barbetrag, früher Taschengeld genannt. Es dient dem persönlichen Bedarf und liegt bei zur Zeit 96,93 € im Monat.
 
Wer versteht schon Albert Einstein? (Betonung liegt hier bei "schon")

Er wollte mit diesem Zitat ganz sicher nicht die Schuldigen freisprechen, sondern den vielen Unschuldigen Ihren Weg weisen, ohne dabei noch selbst zu einem Ziel für Dumme zu werden.

Sehen wir in den uns erfreuenden Weisheiten die für uns versteckten Hinweise, ändert sich unser Denken und mit etwas Glück auch unser Handeln und so könnte aus dem heutigen "Gegeneinander" ein "Miteinander" werden.

Das ist die Antwort auf alle Fragen.

Weise Menschen wissen, das es ein "Miteinander" in keinem Supermarkt zu kaufen gibt.

MfG: Ein Heimbewohner
 
Tine ..
Weil Du so gut rechnen kannst:

Wie viele Euros ist ein Menschenleben wert?
Was kostet ein Leben?

Ist "Euros" alles, was für Dich ein Menschenleben ausmacht?
 

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