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Hausbesuch von ARGE

Ok bin ich schon sehr gespannt!
aber als Betrug seh ich es nicht deswegen frag ich ja um Rat es ohne Betrug zu machen ich hab nichts zu verstecken nur die Arge sollte den Antrag bearbeiten weil nicht das es Vermieter mit kriegt! Dann kann man immer noch über Hausbesuch reden!
 
hallo devabandha,

ich habe es mit dem lesen des threads nur bis zur 50. antwort geschafft. aber ich schätze, das sich in den beiträgen auch vieles wiederholt. aber ich will dir mit meinem beitrag aufzeigen, wie das amt die sache unter umständen sehen kann. denn auch die sichtweise des amtes kann unter umständen einen hinweis darauf liefern, wie man gegen willkür einer behörde vorgehen kann.

deine freundin sollte jeden tag zum amt gehen, da sie nichts zu essen und zu trinken hat. ansonsten kann ich das amt irgendwie verstehen, da sie ja annehmen, das jemand deine freundin versorgt. und sie sollte gleich früh morgens um acht dort sein, da sie vom amt sonst womöglich noch auf die idee kommen könnten, das sie ja schon gefrühstückt hätte, und momentan keinen hunger hat.

bitte nicht über die fragen böse sein. vllt wurden sie auch schon gestellt. aber ich versuche dir zu helfen.

ist das für deine freundin ein erstantrag auf bezug von alg2 ?

hat deine freundin denn bereits angegeben, das du als ihr untermieter in der wohnung wohnst ?

warum ich die fragen stelle, werde ich dir jetzt erläutern. bei einem erstantrag hat deine freundin unter umständen ganz andere möglichkeiten. bitte informiert euch darüber mal in foren zu alg2 oder bei einer unabhängigen sozialberatungsstelle (caritas usw).

bei einem erstantrag kann man verstehen, das die gesamte sachlage für deine freundin vollkommen neu ist. und so könnte man auch das mögliche versäumnis erklären, das deine freundin dich noch gar nicht als untermieter angegeben hat.

zum schluss möchte ich dich und deine freundin noch einmal bitten, das deine freundin morgen früh zum amt geht, und dort klipp und klar vorträgt, das sie kein geld zum essen und trinken hat. und unter umständen auch über bauchweh klagt, und natürlich auch nur noch ein paar cent in der geldbörse hat. am besten nimmt sie auch eine bescheinigung mit, in der du noch einmal ausdrücklich bestätigst, das du auf keinen fall gewillt bist, deine freundin finanziell in irgendeiner weise zu unterstützen.

wenn du noch fragen hast, dann stelle sie ruhig. notfalls auch per pn. ich schaue nochmal heute abend in den thread.

LG LieKum2011
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja danke für deine mühe !
Nur jeden Tag 30 km einfach fahren nur zum Amt um zu sagen das man hunger hat , und danach machen sie vllt doch nichts!
Es ist nicht ihr erster Antrag sie hat schon mal beantragt und hat es sofort bearbeitet bekommen und hat die hälfte von der miete und den rest zum leben bekommen!
Und nur weil ihr jetzt ca 15 tage auf alg 1 fehlen is die kacke!
Sie hat sich von jemanden geld geliehen dass sie ihre restlichen zahlungen machen konnte . Sie hat im januar antrag gestellt ! Bis 24.01 krankengeld bekommen, und beim Amt meinte gleich einer ja die letzte januar woche wird sie sich abhaken können. Gegen die krankmeldung lauft auch ein widerspruch weil sie die mdk einfach arbeitsfähig geschrieben hat , obwohl sie ne stressbedingte chronische krankheit hat.
Jnd das MDK hat den hausarzt so bequatsch das sie der Hausarzt nicht mehr behandelt, obwohl er bis vor dem anruf der mdk der meinung war sie müsste nochmal ins krankenhaus ! Wahrscheinlich erpresst worden! Sie hat auch wieder ständig schmerzen jnd wird beim Hausbesuch wahrscheinlich ins kh zu ihren behandelnden arzt gehen!
Eine frechheit das ganze
 
Genau so is es ! Solange wir uns nicht das wort geben wie in guten und in schlechten zeiten zahlt keiner für den andern was!
Nochmal für härte meine freundin würd auch nie für mich was zahlen !
 
Tja da ich kein Untermieter geb ich ihr keine Miete, sie gibt mir ihren Anteil also die hälfte und ich überweis es! Sollten wir unsre beiden waschmaschinen herstellen oda wie? Kühlschrank hab ich auch noch kan ich auch noch in die küche stellen ! Trotzdem muss das Amt den volständig abgegebenen antrag bearbeiten ob mit oder ohne Hausbesuch! Nach dem der Bescheid vom Amt kommt dann könte man über Hausbesuch reden!
 
Ich sag jetzt auch mal was dazu: Selbst wenn die Sache nun getürkt wäre - also eine Bedarfgemeinschaft tatsächlich bestünde - so hielte ich es nicht für verwerflich, kleine gestalterische Möglichkeiten zu nutzen um an ein paar Euros zu kommen. Das macht jeder - und zwar auch die Neidhammel, Sozialneider und Heuchler hier.😀 Es geht um ein paar Euros - nicht um Milliarden!
 
Und ausserdem hat die Sachbearbeiterin geschrieben
"ich zahle erst wenn der Aussendienst in die Wobnung geschaut hat"
Also zahlt nach der aussage nicht das Amt sondern Die SB! 😛
 
Sie hat KEINE "Einkünfte".

Hier wird lediglich der Mietanteil EINES Mitbewohners "im Auftrag" über dessen Konto zusammen mit dem EIGENEN Mietanteil an den Vermieter gezahlt.
Aus Vereinfachungsgründen.
Es könnte natürlich auch jeder "seinen Teil" zahlen.
Es ist ein "Nullsummenspiel" .

Jemanden,der beim Sozialamt angibt "Ich hab nichts zu essen,ich hab niemanden,der mich unterstützt" zu entgegnen "Warum leben Sie dann noch,warum sind Sie nicht schon verhungert..." ,wäre Verhöhnung.

Die Angaben,die sie macht ,dürfen NICHT automatisch als "erfunden" hingestellt werden. Da gäbe es hier auch gar keinen Anhaltspunkt.
Es gibt eine Rechtsbelehrung,die unterschreibt sie.
Für Falschangaben haftet sie.
Es gibt weder "Selbstjustiz" noch "Volksgerichte"--bei Verstößen kann die jw.dafür BEVOLLMÄCHTIGTE BEHÖRDE .nicht die ARGE,sondern GERICHTE ,dies ahnden.

Ein Antragsteller darf NICHT verwiesen werden "Dann fragen Sie doch Ihre Freunde,diejenigen,die Ihnen OFFENBAR bisher was zum Essen spendierten..."

Laut den hier dargestellten Fakten hat der TE ja noch nicht mal irgendwo was zu seinen Einkünften gesagt.
Er ist 20. Da einfach nur "zu vermuten", daß der Freund/Mitbewohner GARANTIERT stinkreich ist und GARANTIERT ja "aufzukommen hat",obwohl er das nicht beabsichtigt,ist hanebüchen.

Er hat weder eine moralische noch gesetzliche Pflicht dazu.

Das EINZIGE,was hier zu berücksichtigen ist, wäre das TEILEN der Wohnkosten,solange er dort noch wohnt.

Wenn er auszieht ,stünde der Dame der KOMPLETTE WOHNBEDARF zu für eine angemessene Zeit,in der sie dann ENTWEDER einen Untermieter suchen muß oder sich eine preiswertere Wohnung suchen sollte.

AUCH DAS GEHT NICHT,daß man ihr ihre derzeitigen Wohnkosten nicht erstattet ,da sie schon vor dem ALG2-Antrag dort wohnte.

Unterstützungsverpflichtet könnten sein:
ihre Eltern,wenn sie ÜBER FREIBETRÄGEN(!) Einkünfte hätten.

Dort darf geprüft werden.

Aber NICHT beim derzeitigen Freund,der hier noch NIRGENDWO schrieb,daß er sich auf jeden Fall lebenslang binden will,daß er Kinder plant,daß er sich mit ihr verlobt hat etc.

Da hier ziemlich aggressiv kriminalisiert und behauptet wird,
gibt das ein perfektes Bild von der völlig verschobenen Rechtssicht weiter Bevölkerungskreise.
Dort,wo WIRKLICH gesetzliche Pflichten bestehen (Kindesunterhalt,Verwandtenunterhalt ...) wird dagegen immer wieder "verständnisvoll zum Umgehen geraten".

Hier ist die gesetzliche Pflicht beim Amt,das einen vollständigen Antrag zu bearbeiten hat und nicht "Dinge erfinden darf".

Die Bedenken können in den Bescheid einfließen--aber--es ist zu bescheiden.

Wenn es UNTERSCHIEDLICHE Angaben gäbe,der Freund also gesagt hätte "Schatzimausi,ich will Dich doch aber unterstützen.."
DANN würde evl.ihr Grundbetrag anzupassen sein -um den Betrag,den er monatlich IMMER zahlen will.
Will er aber nicht ,muß er auch nicht.

Es gibt KEINEN Grund,anzunehmen,daß ein 20jähriger Freund der Dame seines Herzens sowohl die komplette Wohnung als auch ihren Lebensbedarf bezahlt.

~~~~~~~~~ edit~~~~~~~~~

Auch,wenn "etwas immer so gemacht wird",muß das nicht rechtmäßig sein. Jede Wette - zig ALG2-Bescheide sind nichtig.
 
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