Ich denke, es reicht die Anlage S einzureichen.Violetta, sag mal bitte kurz.
Die S und EÜR, müssen die gemeinsam abgegeben werden? Also wenn das eine, dann auch das andere?
Meine LG hat jetzt wieder ein eBay Gewerbe und ich habe damit lange nichts mehr zu tun gehabt. Muss die Erklärung aber noch machen.
Falls das Finanzamt die EÜR haben möchte wird es sich melden.